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Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 31/17 von CDU Fraktion und SPD FraktionEinbindung des Finanzauschusses

FB 20/0016/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Griepentrog erklärt als Sprecherin stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese gegen den Antrag stimmen werde. Man streiche hier eine Kompetenz, die man zuvor ganz bewusst den Eigenbetrieben übertragen habe und drücke sein Misstrauen den Eigenbetrieben gegenüber aus. Dies werde die Fraktion Die Grüne nicht mittragen.

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass der Finanzausschuss die Wirtschaftspläne lediglich zur Kenntnis nehmen und nicht hierüber entscheiden solle. Entsprechend ergebe sich keine Änderung in der Entscheidungsstruktur.

Beschluss

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beschlussfassung des Finanzausschusses erfolgt nach Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor Beschlussfassung im Rat.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beschlussfassung des Finanzausschusses erfolgt nach Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor Beschlussfassung im Rat.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss, nach der Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor der Beschlussfassung im Rat, zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen sind die Eigenbetriebe verpflichtet, die Wirtschaftspläne über den zuständigen Betriebsausschuss dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Da sich die Eigenbetriebe im Wesentlichen über die Betriebskostenzuschüsse finanzieren, besteht ein enger Zusammenhang mit dem städtischen Haushaltsplan. Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss u.a. für alle finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auf Grund des finanziellen Gewichtes der Betriebskostenschüsse der Eigenbetriebe in Höhe von rd. 141 Mio. € in 2015ist es folgerichtig, dass der Finanzausschuss, neben den Betriebsausschüssen, die entsprechenden Wirtschaftspläne berät.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.01.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:48