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Neue FörderkulissenRegionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

FB 02/0010/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr von Courbière möchte wissen, wie das Fördervolumen des RWP für Aachen aussieht. Herr Begaß verweist auf zzt. rund 30 – 35 Anträge insbesondere von Unternehmen, die sich verändern oder verlagern wollen. Herr Schultheis ergänzt, dass sich die Gebietskulisse auf die gesamte StädteRegion bezieht. Frau Kehren möchte wissen, wie sich Aachen aufstellt, um eigene Interessen anzumelden, welche Aktivitäten auf den Weg gebracht werden und wie man Unternehmen im Hinblick auf EFRE-Mittel unterstützen kann; zudem fragt sie nach, ob der Ausschuss zu Veranstaltungen eingeladen würde.

Herr Begaß erläutert, dass es sich bei den geförderten Investitionen hauptsächlich um bauliche Veränderungen, Maschinen und Ablauf-Verbesserungen handelt. Konkret verweist er auf ein Aachener Unternehmen, das für einen Ausbau 400.000 Euro erhält. Eine gemeinsame Info-Veranstaltung mit der StädteRegion hatte mehr als 60 Teilnehmer. Im Hinblick auf die EFRE-Mittel verweist Herr Begaß darauf, dass in der bisherigen Förderphase vor allem EFRE-Anträge der RWTH eine hohe Zuteilungsquote erzielt haben. Da aber die Antragsbedingungen insgesamt erschwert wurden, wurde seitens der RWTH verlautbart, dass man zurzeit nicht teilnehmen wolle. Bei der FH ist dies aber noch offen. Gleichwohl vermutet Herr Begaß, dass der Standort Aachen aktuell nicht so profitieren wird wie in der letzten Förderphase. Im Hinblick auf die Einladungsfrage weist Herr Begaß darauf hin, dass die IHK zu Veranstaltungen einlade, bei städtischen Terminen würde der Ausschuss sicher eingeladen.

Auf Nachfrage von Frau Kehren ergänzt Herr Begaß, dass man bei den Veranstaltungen die Möglichkeiten der Förderungskulissen intensiv erläutere, aber auch auf Fallstricke hinweisen würde.

Herr Görgens bezieht sich auf die in der Vorlage zu findende Formulierung ‘strukturschwach‘ und fragt, ob die Region dazu gehöre. Herr Begaß erläutert, dass man nach dem neuen EU-Schlüssel erstmals wieder dabei sei.

Prof. Dr. Sicking ergänzt, dass es große Diskussionen im Land gegeben habe, dass viel Geld in die Region Aachen geflossen ist, geht aber davon aus, dass sich diese legen werden; man werde jedoch weiterhin anbieten und beraten. Auf Nachfrage von Herrn Kitt, warum bestimmte Wirtschaftszweige ausgeschlossen würden, erläutert Herr Begaß, dass man arbeitsplatzintensive Branchen fördern wolle.

Herr Bürgermeister Jansen fragt, ob ein Aktionsplan vorlegbar sei. Herr Begaß führt aus, dass dies nur für eigene Veranstaltungen machbar sei. Da jedoch auch andere Akteure aktiv seien, wäre dieser nicht vollständig.

Herr Schultheis geht davon aus, dass bei der RWTH noch ein Umdenken einsetzen wird. Herr Begaß weist darauf hin, dass der Prozess zwar verschlankt wurde, aber auch mehr Hürden aufgestellt wurden, die das Programm schwieriger machen. Herr Schultheis bittet abschließend darum, dass der Ausschuss in sinnvollen, regelmäßigen Abständen weiter unterrichtet wird.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten zu den neuen Förderkulissen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten zu den neuen Förderkulissen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Fachbereich Wirtschaftsförderung
Europäische Angelegenheiten

Der Oberbürgermeister

Neue Förderkulissen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Erstmalig seit Jahrzehnten steht mit dem ‘Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)‘wieder eine Förderkulisse zur Verfügung, mit der Investitionen in Betriebsgebäude und -anlagen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen direkt unterstützt werden. Der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheit bewirbt das RWP aktiv und setzt die Fördermöglichkeit offensiv bei Ansiedlungsgesprächen ein.

Ebenso hat die 7-jährige Förderperiode der Europäischen Union (EU) im Januar 2014 begonnen. Innerhalb der Förderperiode 2014 -2020legt die EU fest, wie viel Geld für Projekte und Organisationen aller Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Dabei sollen die Projekte und Organisationen einen ‘Europäischen Mehrwert‘ schaffen und zur Gesamtstrategie ‘Europa 2020‘ beitragen.Vorrangige Ziele sind die Förderung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Das Budget für die aktuelle Förderphase liegt bei 960 Milliarden Euro. Diese Fördermittel verteilen sich auf verschiedene Förderinstrumente mit unterschiedlichen Themen, Zielen und Schwerpunkten. Ein für die Stadt Aachen wichtiger europäischer Struktur- und Investitionsfonds ist der ‘Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/ Operationelles Programm EFRE.NRW 2014-2020‘.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das Förderprogramm

Seit dem 01.07.2014 ist die Stadt Aachen im Rahmen des RWPs offiziell Fördergebiet D. Unterstützt werden dabei Fördermaßnahmen vorrangig von kleineren und mittleren Unternehmen aus Stadt und StädteRegion Aachen, im Einzelfall ist auch die Bezuschussung von Großunternehmen nicht ausgeschlossen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)‘. Ziele sind die Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Dauerarbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen des Landes sowie die Verbesserung der Einkommensstruktur und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von insgesamt 430 Mio. € bis 2020, damit doppelt so viel wie die vorherige Förderphase. Davon sind 74,8 Mio. € für NRW geblockt, die jedoch nicht kontingentiert sind.

Im Rahmen der RWP-Förderung werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ab einem Investitionsvolumen von 150.000 €, Beratungs- und Schulungsleistungen, Humankapitalbildung sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist abhängig von der Art des Vorhabenssowie der Größe des Unternehmens. Bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen beträgt der Förderumfang maximal 20% bei kleinen und maximal 10 % bei mittleren Unternehmen. Etwas geringer fällt dieser bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen aus. Bei investiven Maßnahmen beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben je gefördertem Dauerarbeitsplatz 150.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und 50.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen und deren Betriebsstätte innerhalb eines Fördergebietes liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist eine Förderung nur eingeschränkt möglich bzw. komplett ausgeschlossen.

Aktivitäten vor Ort

Um das RWP bei den Betrieben bekannt zu machen, bewirbt der Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten die Fördermöglichkeit im Rahmen von gezielten Unternehmensveranstaltungen und nutzt den unmittelbaren Kontakt über die verschiedenen Unternehmensbesuche.

Am 03.12.2014 hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten gemeinsam mit der StädteRegion Aachen eine Informationsveranstaltung mit Vorträgen der NRW Bank und eines Best-Practice-Unternehmens zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm für Unternehmen organisiert. Insgesamt58 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich bei dieser Veranstaltung über die Förderzuschüsse, Fördervoraussetzungen und die Antragsstellung.

Vor Antragstellung berät der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten kostenlos zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm. Innerhalb der Beratung werden die Förderfähigkeit, die richtige Berechnung der Zuschüsse und allgemeine Fragen vor Antragstellung abgeklärt. Anträge werden vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der NRW Bank gestellt. Antragsformulare sind online auf der Homepage der NRW Bank abrufbar. Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Antragverfahrens werden verschiedene Stellungnahme von Institutionen wie Bezirksregierung, Kammern, Gewerkschaft oder Wirtschaftsförderungen zur Förderfähigkeit der antragstellenden Unternehmen eingefordert.

Mit den bisherigen Aktivitäten hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten dazu beigetragen, dass seit Juli 2014 rund 65% der Antragstellungen zum RWP in NRW aus dem Rheinland stammten. Das RWP erfreut sich großer Resonanz.

Operationelles Programm EFRE.NRW 2014-2020

Das Förderprogramm

Das Operationelle Programm (OP) EFRE.NRW wurde am 17.01.2014 von der EU genehmigt. Die Mittelausstattung beträgt in diesem Fonds insgesamt 2,4 Milliarden Euro. 1,2 Milliarden Euro stehen davon für das Programm ‘Wachstum und Beschäftigung‘ bereit. Der größte Teil dieser Mittel verteilt sich auf die vom Land festgelegten vier Prioritätenachsen:

  1. ‘Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation‘
  2. ‘Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU‘
  3. ‘Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emmissionen‘
  4. ‘Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung‘

Im Rahmen der Umsetzung des Programms hat das Land NRW Leitmärkte vorgegeben, welche in mehreren Wettbewerbsrunden ausgelobt werden. Der erste Aufruf hat im Oktober 2014 stattgefunden. Die nachfolgende Übersicht zeigt wann die jeweiligen Aufrufe der acht Leitmärkte veröffentlicht wurden/werden.

-Medien- & Kreativwirtschaft (21. Oktober 2014)

-Energie- und Umweltwirtschaft (17. November 2014)

-Neue Werkstoffe (20. Januar 2015)

-Gesundheit (Februar 2015)

-Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik (März 2015)

-Mobilität & Logistik (April 2015)

-Life Science (Mai 2015)

-Informations- und Kommunikationswirtschaft (Juni 2015)

Das zweistufige Wettbewerbsverfahren gibt den Projektantragstellern i.d.R. zunächst drei Monate nach Veröffentlichung des Projektaufrufs Zeit die Bewerbungsbögen bei der ‘Leitmarktagentur Jülich‘ einzureichen. Sollte die Bewerbung von der Jury als förderwürdig eingestuft werden, so haben die Antragsteller nochmal rund acht Wochen Zeit einen vollständigen Förderantrag einzureichen. Die Leitmarktwettbewerbe sind insbesondere für die Förderung von KMU und Verbundprojekten zwischen KMU und/oder Hochschulen konzipiert. Öffentliche Institutionen sind nicht zuwendungsberechtigt.

Für Kommunale Antragsteller sind die folgenden Projektaufrufe im Rahmen des EFRE.NRW von besonderem Interesse:

-Interessensbekundungsverfahren zur Einrichtung regionaler Kompetenzzentren für verantwortungsvolle Unternehmensführung (im Oktober 2014 gestartet)

-Regio.NRW (im November 2014 gestartet)

-Präventive und nachhaltige Entwicklung von Quartieren/Armutsbekämpfung: Im Rahmen der Landeskampagne ‘NRW hält zusammen - Für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung‘ wird es einen gemeinsamen Aufruf der Operationellen Programme EFRE, ELER und ESF geben. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in benachteiligten Quartieren in der logischen Fortsetzung der Programme ‘Soziale Stadt‘ und ‘Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf‘. Der OP-Aufruf für benachteiligte Quartiere befindet sich auf der Zielgeraden und wird voraussichtlich in der 7. KW 2015 veröffentlicht.

-Tourismus (1. Hälfte 2015)

-Fachkräfte (1. Hälfte 2015)

-Regionale und kommunale Klimaschutzkonzepte

Aktivitäten vor Ort

Der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten sieht im Operationellen Programm EFRE.NRW 2014-2020 einen zentralen Ansatz der Unterstützung von Unternehmen, Innovationsvorhaben und Quartieren. Allein in der letzten Förderperiode 2007 – 2013 ist der weitaus größte Teil aller EFRE-Mittel in NRW in die Region Aachen geflossen.

Aktivitäten die durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten durchgeführt werden sind Informations- und Kooperationsveranstaltungen zum Operationellen Programm EFRE.NRW 2014-2020. Für März 2015 wird eine Informationsveranstaltung für KMU zum Aufruf des Leitmarktwettbewerbs ‘Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik‘ geplant. Des Weiteren wird das Operationelle Programm EFRE.NRW aktiv in Unternehmenskontakten beworben. Im Rahmen von Projektkooperationen hilft der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten darüber hinaus geeignete Projektpartner zu finden und berät KMU bei der Antragstellung.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-01-20 FB 02_0010_WP17 Neue FoerderkulissenR SAO.pdf

3.1.2025

103.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 04.02.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:51