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Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH und Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW

Dez V/0007/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, verweist auf ihren zu Beginn der Sitzung vorgetragenen Einwand und erklärt, diverse Fragen zu den Aufsichtsratsmitgliedern zu haben.

In der Vorlage werde ausgeführt, dass Personalunion mit den Ausschussmitgliedern bestehen solle. Sie fragt, ob es, wie bei APAG oder regio iT, hier ebenfalls stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder gebe. Auch seien das Verfahren bei Umbesetzungen und die Befugnisse des Aufsichtsrates nicht klar. Sie bitte deshalb erneut um Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, hebt die Bedeutung des Aufsichtsrates hervor. Uneinigkeit herrsche lediglich über dessen Besetzung. Den Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zu besetzen, halte die Fraktion Die Grüne deshalb für falsch, weil man sich in der Vergangenheit stets für eine klare Distanzierung ausgesprochen habe. Es sei gerade hier eine klare Rollenzuteilung wichtig, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Stadt sei Mieter wie Vermieter. Ein Vergleich mit dem Eurogress scheitere aufgrund seiner nicht vergleichbaren Struktur. Eine Personalunion beinhalte gleichzeitig eine vermeintliche Befangenheit der Ratsmitglieder. Entsprechend plädiere man hier für eine freie Besetzung wie bei allen anderen Ausschüssen.

Ratsherr Baal erklärt als Vorsitzender der CDU-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Es sei durchaus sinnvoll, denjenigen die Kontrolle der Gesellschaftsgeschäftsführung in die Hand zu legen, die sich auch bisher städtischerseits um die eigenen Immobilien kümmern. Es sei keinerlei Zweifel daran zu hegen, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses in der Lage seien, die Aufgabe der Kontrolle der Geschäftsführung zu erfüllen. Sicherlich werde es dennoch weiterhin Fragen geben, die der Rat der Stadt zu klären habe. Hierzu gehöre auch die Aufgabenfestlegung des Aufsichtsrates und, daraus hervorgehend, welche Geschäfte zustimmungspflichtig seien.

Die Personalunion sei ein guter, eleganter Schritt ist, erstens Fachkompetenz zu bündeln und zweitens sicherzustellen, dass alle Fraktionen der Opposition in diesem Gremium einbezogen seien, was gerade bei dieser Spezial-Immobilie von Bedeutung sei.

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, betont, an der Kompetenz der Mitglieder keinen Zweifel zu haben.

Nichtsdestotrotz bleibe die Frage nach dem nicht vorliegenden Satzungsentwurf und der Stellvertreterregelung unbeantwortet.

Beigeordneter Dr. Barth gibt an, hier die gleichen Stellvertretungsregelungen gelten lassen zu wollen wie bspw. beim Betriebsausschuss Eurogress.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei 14 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich die Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Ergänzend zur Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen vom 02.07.2014 betreffend die personelle Zusammensetzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement bilden die stimmberechtigten Mitglieder dieses Ausschusses den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Der Rat entsendet zusätzlich folgende Person in den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH:

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Ergänzend zur Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen vom 02.07.2014 betreffend die personelle Zusammensetzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement bilden die stimmberechtigten Mitglieder dieses Ausschusses den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH. Der Rat entsendet zusätzlich folgende Person in den Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH:

  1. Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Vertreter OBM)

Philipp
Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Geschäftsführung der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH als auch der Rat der Stadt Aachen haben in der Ratssitzung am 10.12.2014 die Einrichtung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH befürwortet und die Verwaltung demnach beauftragt, entsprechende Vorbereitungen zur Bildung eines Aufsichtsrates zeitnah zu treffen.

Die Bildung eines Aufsichtsrates in der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Unternehmensform lediglich als fakultativ anzusehen und somit im Allgemeinen kein notwendiges Organ einer GmbH. Ein Aufsichtsrat kann gem. § 52 Abs. 1 GmbHG durch die Gesellschafter im Gesellschaftervertrag vorgesehen werden. Lediglich in mitbestimmten Gesellschaften (mehr als 500 Arbeitnehmer) muss ein Aufsichtsrat bestellt werde, dem zu einem Drittel oder zur Hälfte Arbeitnehmer angehören müssen (obligatorischer Aufsichtsrat). Die Zusammensetzung und Funktion des Aufsichtsrates richten sich bei den mitbestimmten Gesellschaften nach den Mitbestimmungsgesetzen. Das MitbestG ist anzuwenden, wenn die GmbH mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 1 Abs. 1 MitbestG) und das DrittelbG relevant, wenn die GmbH regelmäßig mehr als 500 und weniger als 2000 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG). Außerhalb mitbestimmter Gesellschaften richtet sich die Zusammensetzung und Funktion des Aufsichtsrates nach dem Gesellschaftsvertrag. Falls dieser keine Einzelregelungen vorsieht, sind gem. § 52 Abs. 1 GmbHG die Vorschriften des Aktiengesetzes einschlägig.

Der Gesellschaftervertrag der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH soll neben Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung als weiteres Organ einen (fakultativen) Aufsichtsrat vorsehen. Der Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH soll in Personalunion dem bei der Stadt Aachen geführten Betriebsausschuss Gebäudemanagement entsprechen. Der Aufsichtsrat der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH setzt sich somit personalidentisch aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zusammen. Auf diese Weise ist die Beteiligung aller Fraktionen gewährleistet und der Aufsichtsrat in den städtischen Sitzungsbetrieb eingebunden.

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an.

Nach der Bildung des Aufsichtsrates geben sich die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-01-29 Dez V_0007_WP17 Einrichtung eines Au SAO.pdf

22.11.2024

73.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.02.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat V
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:53