Einführung einer Altkleidersammlung im Stadtgebiet Aachen
E 18/0026/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Luczak stellt zu dieser Vorlage die Frage, was genau „leistungsgewandelte Mitarbeiter“ seien. Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau beantwortet diese dahingehend, dass es sich hierbei um leistungsgeminderte Mitarbeiter mit dauerhaften und ärztlich attestierten Tätigkeitseinschränkungen handelt, die fachlich mit dem Begriff „leistungsgewandelt“ umschrieben werden.
Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier erläutert, dass der vom Ausschuss zu fassende Beschluss der Auftrag für den Betrieb sei, nun die weiteren Aufgaben in Angriff zu nehmen. Hierzu gehöre ganz vorrangig der Antrag auf Genehmigung der straßenrechtlichen Sondernutzungen zur Aufstellung der Altkleidercontainer. Die vom Stadtbetrieb aufgestellte Liste der 100 Standorte liegt den verantwortlichen Fachverwaltungen bereits zur Überprüfung vor. Sie soll der vom Rat der Stadt zu beschließenden Stadtbildkonzeption als Beratungsgrundlage dienen.
Auf die Frage von Ratsherrn Luczak bezüglich der Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen antwortet der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, dass zunächst weiter wie bisher gehandelt werde.
Aktuell besteht das Problem, dass abfallwirtschaftliche Prozesse mit Vorschriften der Gefahrgutverordnung kollidieren. Demnach dürfen Lithiumbatterien nicht offen miteinander transportiert werden. Dies kann jedoch bei einer Containerlösung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Batterie in einem Gerät geschützt ist, könnte dies beim Einwurf in den Container aufspringen, so dass die Batterie frei liegt und ein erhöhtes Brandrisiko beim Kontakt mit weiteren Lithiumbatterien besteht. Da es für dieses Problem derzeit noch keine befriedigende Lösung gibt, wird die Anschaffung von Elektrosammelcontainern zunächst geschoben. Über die weitere Entwicklung wird berichtet.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos sieht die Problematik darin, dass, solange es keine Lösung gebe, eben alles in den Restabfall geworfen werde, was auch nicht die korrekte Lösung sei.
In diesem Zusammenhang loben sowohl Ratsherr Luczak, als auch Ratsherr Blum den neuen Recyclinghof sehr.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb eine erweiterte Altkleidersammlung über Depotcontainer einzuführen. Hierbei sind die Depotcontainer im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. Des Weiteren ist die Sammelleistung in Eigenregie durchzuführen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auszuschreiben. Die hierfür erforderlichen Schritte sind in die Wege zu leiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Einleitung
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 03.12.2014 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, eine kommunale Altkleidersammlung über ein betriebseigenes einheitliches Depotcontainersystem einzuführen. Dieses Depotcontainersystem soll maximal 100 Standorte mit jeweils einem Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenraum umfassen.
- Auswahl der 100 Standorte für Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum
Die Standorte der Altkleider-Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum wurden im räumlichen Zusammenhang mit dem bereits im Stadtgebiet vorhandenen Depotcontainern für Altglas ausgewählt. Dadurch werden zum einen bürgerfreundliche Wertstoffinseln geschaffen und zum anderen trägt die Aufstellung der Container an einem Standort zu einem einheitlich gepflegten Stadtbild bei. Weiterhin nimmt der Reinigungsaufwand für die Containerstandorte durch Beibehaltung der Standortanzahl nicht zu und die einhergehenden Beeinträchtigungen („Vermüllung“, Verschmutzung und Verunreinigungen der Standplätze) werden minimiert, da die Standortpflege im Aufgabenbereich des Aachener Stadtbetriebes liegt.
Der Aachener Stadtbetrieb hat eine Prüfung und Auswahl von 100 Altglascontainerstandorten an denen jeweils ein Altkleidercontainer aufgestellt werden kann, vorgenommen. Nach Rücksprache mit dem FB61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen werden die Standorte als unkritisch betrachtet für die die Karitativen bis zum 31.12.2015 eine Genehmigung besitzen. Diese Standorte bedürfen jedoch noch einer endgültigen Prüfung. Die Genehmigungen enthalten die Klausel, dass ein Widerruf jederzeit möglich ist. In der Anlage 1 sind die 100 vom Aachener Stadtbetrieb als geeignet ausgewählten Standorte aufgeführt. Im Wesentlichen verteilen sich diese Standorte im Stadtgebiet wie folgt:
Bezirk | Containeranzahl |
B0 Innenstadt | 62 |
B1 Brand | 6 |
B2 Eilendorf | 5 |
B3 Haaren | 5 |
B4 Kornelimünster / Walheim | 7 |
B5 Laurensberg | 10 |
B6 Richterich | 5 |
Gesamtsumme | 100 |
Durch diese Verteilung glaubt der Aachener Stadtbetrieb einer gleichmäßigen Flächendeckung im gesamten Stadtgebiet gerecht zu werden. Die durch den Aachener Stadtbetrieb vorgeschlagenen Standorte bedürfen noch einer Abstimmung innerhalb der Verwaltung mit den jeweils zuständigen Ämtern, sodass diese Vorschlagsliste zunächst nur unter Vorbehalt gilt. Nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung werden die sich gegebenenfalls ergebenden Standplatzänderungen dem Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis mitgeteilt.
Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten geht man von 1 Container pro 1.000 Einwohner aus. Folgt man dieser Betrachtungsweise wären im Stadtgebiet Aachen etwa 250 Altkleidercontainer aufzustellen. Die Beschränkung auf 100 Depotcontainer, die durch den Aachener Stadtbetrieb vorgesehen ist, lässt den Karitativen genügend Freiraum, um auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet Aachen weiterhin Altkleider zu sammeln.
- Containerauswahl
Bei der Auswahl der Depotcontainer sind für den Aachener Stadtbetrieb verschiedene Aspekte von Bedeutung. Ein Aspekt ist, dass die Sicherheit des Füllgutes gegen eine unbefugte Entnahme der Altkleider gewährleistet ist. Dem Aachener Stadtbetrieb ist außerdem eine benutzerfreundliche Bedienung wichtig, sodass der Einwurfschacht nicht zu hoch liegen sollte und auch für ältere Menschen zu bedienen ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal sind kompakte Außenmaße, sodass die Depotcontainer an den vorgesehen Standplätzen aufgestellt werden können und optisch gut in das Stadtbild passen. Um die Folgeinstandhaltungskosten möglichst gering zu halten, sollten die Depotcontainer robust sein. Die Container sollen ebenfalls über ein Kransystem entleert werden können, falls sich dies in der Zukunft als nützlich erweisen sollte.
Die Ausschreibung zur Anschaffung der Depotcontainer wird derart gestaltet, dass die oben aufgeführten Merkmale der Depotcontainer erfüllt werden. Ein Beispiel-Container ist als Anlage beigefügt. Die Kosten für die Depotcontainer liegen bei etwa 1.300 Euro netto pro Stück.
Die Einsammlung der Alttextilien ist über einen Kleintransporter (Pritschenfahrzeug) geplant. Für die Anschaffung des Kleintransporters ist mit Kosten in Höhe von 48.000 Euro zu rechnen. Als Besatzung für die Sammlung sind zwei (ggf. auch leistungsgewandelte Mitarbeiter) vorgesehen. Für die Sammlung über einen Kleintransporter ist keine Berufskraftfahrerqualifikation (Führerschein-Klasse C oder CE, ehemals Führerscheinklasse 2) erforderlich. Dadurch ist der Aachener Stadtbetrieb bei der Auswahl der Mitarbeiter weitestgehend flexibel.
- Verwertung der Alttextilien
Bei der öffentlichen Ausschreibung der Alttextilien werden die geltenden Rechtsnormen sowie eine umfassende Transparenz und Kontrolle beachtet. Hierzu gehört, dass im Rahmen der Ausschreibung die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und die bei der gesamten Geschäftstätigkeit geltenden Arbeits- und Sozialgesetze sowie die abfall- und zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Bei der Gestaltung des Leistungsverzeichnisses wird die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der Alttextilien beachtet.
- Kooperation / Unterstützung der Karitativen
Zur Unterstützung der Karitativen werden die Sammelstellen der Karitativen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aktiv und öffentlichkeitswirksam durch den Aachener Stadtbetrieb unterstützt und beworben. Dies ist zum Beispiel, anlehnend an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, auf unserer Internetseite möglich.
- Exkurs: Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen
Der Aachener Stadtbetrieb wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2014 beauftragt eine erweiterte Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung unter der Voraussetzung einzuführen, dass eine Umsetzung dieses Sammelsystems gemäß dem Gefahrstoffrecht rechtens ist.
Nach aktuellen Recherchen zur Sammlung und zum Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien enthalten, sieht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf internationaler Ebene keine Bewegung hin zu einer Tolerierung der Beförderung in loser Schüttung. Vielmehr unterliegen Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Da eine lose Schüttung bei diesen Elektroaltgeräte nicht mehr möglich ist, müssen für Geräte mit Lithiumbatterien widerstandsfähige Außenverpackungen verwendet werden. Das BMVI ist der Auffassung, dass eine Verpackung vorliegt, wenn das Gerätegehäuse in der Lage ist die verwendete Lithium-Batterie vor Beschädigung zu schützen. Somit ist es akzeptabel, Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien unverpackt befördern zu lassen, wenn die enthaltenen Zellen und Batterien durch das Gerät gleichwertig geschützt sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxen gestapelt werden.
Durch das Einwerfen der Elektroaltgeräte in Depotcontainer liegt jedoch zum einem eine lose Schüttung vor und zum anderen besteht durch den Einwurf die Gefahr, dass das Gerätegehäuse zerbricht und die darin enthaltene Lithiumbatterie nicht mehr durch eine Außenverpackung geschützt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass zwei Pole von nicht mehr verpackten Lithiumbatterien in Kontakt treten und ein Kurzschluss mit Brandgefahr ausgelöst werden kann.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat auf Basis dieser Erkenntnisse eine Handlungsempfehlung für seine Mitglieder erarbeitet. Dabei wird eine getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien als sinnvoll erachtet. Diese Voraussetzung wäre ebenfalls nicht durch eine Elektroaltgerätesammlung über Depotcontainer erfüllt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zurzeit keine rechtskonforme Elektroaltgerätesammlung über Depotcontainer eingeführt werden kann.
Anlage 1: Auflistung der vorgesehen Containerstandplätze
BA0 Innenstadt | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Ahornstraße | x |
Albert-Maas-Str. / Haltestelle Schwalbenweg | x |
Bachstraße, Parkplatz | x |
Bärenstraße | |
Berdoletstr., Ecke Eckenberger Str. | |
Beverstraße | x |
Bleibergerstraße | x |
Blücherplatz, Parkplatz | |
Branderhofer Weg | |
Danziger Straße | x |
Diepenbenden 2 / Eupenerstr. | x |
Forster Linde | x |
Grüner Weg | x |
Gut Dämme Straße | x |
Habsburgerallee | |
Heerlenerstr. / Valkenburgerstr. | x |
Heißbergstraße | x |
Henricistraße Roermonderstraße | x |
Hohenstauffenallee | |
Jahnplatz | x |
Kaiser-Friedrich-Allee, Hangeweiher-Park | |
Kaiserplatz / Martin-Luther-Str. | |
Karl-Marx-Allee, gegenüber Landesbetrieb Strassen | x |
Kastanienweg Ecke Seffenter Weg Parkstreifen | |
Kornelimünsterweg, Einfahrt Kaserne | x |
Körnerstraße Limburgerstraße | x |
Kronenberg, Am Friedrich, Wendeschleife, Bushalteplatz | x |
Lilienthalstraße | |
Lintertstraße Gut Schöntal | |
Luisenstraße | |
Malmedyer Straße | x |
Maria Theresia Allee Ecke Colynshofstraße | x |
Martelenberger Weg, Luxemburger Ring | x |
Martinstraße | |
Melatener Str. / Ecke Hainbuchenstr. | |
Merowingerstraße | x |
Monschauerstraße Siegel | x |
Neuhausstr. Trierer Platz | x |
Neumarkt, Trafostation | |
Passstraße, am Stadtpark | x |
Perliserkerstraße 47 | x |
Pontdriesch / Bergdriesch | x |
Reimser Straße, Parkstreifen | x |
Rödgerheidweg / Zehnthofweg | |
Rolandstraße | |
Ronheider Berg | x |
Rosberg | x |
Rütscherstraße Ecke Nizzaallee | x |
Saarstraße | |
Sittarder Straße 25 | x |
Stettiner Str. 25, Parkplatz | x |
Steubenstraße | |
Süsterfeldstraße | x |
Talbotstraße | |
Vaalser Straße Parkplatz Schanz | |
Viktoriaallee Kirche | x |
Welkenratherstraße Bahndamm | x |
Wespienstraße | x |
Wilmersdorferstraße | |
Zeppelinstraße Ecke Mataréstraße | x |
Zollamtstraße | |
Zum Kirschbäumchen | x |
BA1 Brand | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Birkenstr./ Freunder Landstr. | |
Eckener Straße / Weiern | x |
Grachtstraße | |
Hermann-Löns-Straße | x |
Schagenstr., Ecke Münsterstraße | x |
Wilhelm Ziemons Straße, Schwimmhalle | x |
BA2 Eilendorf | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Birkstraße, Parkstreifen an der Schulturnhalle | |
Brander Str./ Sportplatz | |
Krebsstraße / Forster Straße | x |
Marienstraße / Moritz-Braun-Str. | |
Nirmer Platz / Nirmer Str. | x |
BA3 Haaren | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Am Kaninsberg, Parkplatz | x |
Friedenstraße / Atzenbenden | x |
Haarener Gracht | |
Hofenbornstraße, Sportplatz | |
Kleinheidstraße, Kirche | x |
BA4 Kornelimünster/Walheim | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Aachener Straße, Friedhofsparkplatz | |
Aachener Straße, Oberforstbach | |
Hahner Straße, Parkplatz am Friedhof | x |
Hirzenrott | |
Oberforstbacher Str., gegenüber Abtei | x |
Romerich, am Gymnasium | x |
Schleidener Straße, Freizeitgelände |
BA5 Laurensberg | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Alte Vaalser Straße | x |
Hans-Böckler-Allee (Wendehammer) | x |
Laurensberger Straße, Eisenbahnlinie | x |
Laurentiusstr, Parkplatz | |
Lemierser Berg, Schule | |
Philipp-Neri-Weg, Hit Markt | |
Schloßweiherstr. | x |
Schlottfelder Straße | |
Septfontainesweg | x |
Wildbacher Mühle | x |
BA6 Richterich | |
Standort | Bereits Altkleidercontainer vorhanden |
Grünenthaler Straße, Sportplatz | x |
Horbacher Straße, Friedhofsparkplatz | |
Rathausplatz / Parkstraße | |
Schloss-Schönau-Str., P bei Nr. 66 | x |
Schönauer Friede | x |
Anlage 2: Beispiele für die Depotcontainer
Technische Details
ID: 67813
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67813
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-02-05 E 18_0026_WP17 Einfuehrung einer Alt SAO.pdf
17.11.2024
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 03.03.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 08:56