3. März 2015 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015

E 49.5/0012/WP17-1 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Reuß erläutert, dass der Betriebsausschuss für Kultur bei seiner Beschlussfassung in einer besonderen Situation und Verantwortung gestanden habe. Sie bedankt sich für die ergänzende Stellungnahme seitens Dezernats II. Bei den Beratungen sei die Tragweite der Entscheidung unklar gewesen. Der Kulturbetrieb habe im Vorjahr ein umfangreiches Kulturprogramm zum Wohle der Stadt aufgelegt.

Der Beschluss dokumentiere lediglich den Willen, bestehende Risiken darzustellen. Sie bestätigt, dass der Beschluss nicht wörtlich zu verstehen sei. Die Fachterminologie sei hier nicht bekannt gewesen. Zudem weist sie darauf hin, dass seitens E 49 bereits ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 500 T€ geleistet worden sei.

Zudem bestätigt sie, dass die Kommentierung seitens Dezernats II den Willen des Betriebsausschusses korrekt dargestellt habe.

Ratsherr Pilgram führt aus, dass eine Kenntnisnahme, anders als in der Kommentierung ausgeführt, sehr wohl auch bedeute, dass inhaltlich über die Vorlage beraten werden könne. Andernfalls sehe er keinen Sinn in dem Ratsbeschluss, der die Vorlage der Wirtschaftspläne zur Kenntnisnahme vorsehe. Im Übrigen sehe er hierin ein deutliches Misstrauenszeichen gegenüber den Eigenbetrieben und den jeweiligen Betriebsausschüssen.

Die Aufgaben des Kulturbetriebs ernst nehmen hieße seiner Ansicht nach, die dargestellten Risiken in den Wirtschaftsplan und den Haushalt aufzunehmen. Ausreichende Zeit sei hierzu gewesen.

Des Weiteren führt er aus, dass der im Beschluss des Betriebsausschusses erwähnte „Nachtrag“ ein unzulässiges Mittel sei. Ein Nachtrag stehe erst an, wenn pflichtige Aufgaben mit den bestehenden Haushaltsermächtigungen nicht mehr abgedeckt werden könnten.

Fest stehe, dass der Wirtschaftsplan keine ausreichenden Mittel für die Bibliothek, die freie Kultur und die Aufbearbeitung der Stadtgeschichte vorsehe. Insofern sei der Wirtschaftsplan unvollständig.

Ratsfrau Plum erläutert, dass der Finanzausschuss keine fachliche Beratungskompetenz habe. Die Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne erfolge, damit der Finanzausschuss über die Auswirkungen für den Haushalt aus den Wirtschaftsplänen informiert sei. Insofern vertraue man den Betriebsausschüssen.

Sie beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

„Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Dezernates II zur Kenntnis“.

Ratsherr Schultheis gibt an, dass keine Wiederholung der Diskussion im Betriebsausschuss geführt werden solle. Aus der Diskussion ergäben sich keine neuen Erkenntnisse. Er sehe eine Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne als Wissensaustausch als unschädlich an.

Er gehe davon aus, dass die Risiken bis zur Haushaltsplanaufstellung 2016 bewertet sein werden.

Frau Grehling erläutert, dass die Kenntnisnahme ohne fachliche Beratungskompetenz nicht bedeute, dass die Vorlage lediglich zu lesen sei. Es sei allerdings nicht Aufgabe des Finanzausschusses inhaltliche, kulturfachliche Diskussionen zu führen. Die Kenntnisnahme führe dazu, dass die finanziellen und haushaltswirtschaftlichen Aspekte der Wirtschaftsplanung besser berücksichtigt werden könnten.

Sie lege den Beschlussvorschlag so aus, dass der Rat in seiner Sitzung den vorgelegten Wirtschaftsplan ohne weitere Ergänzungen beschließen solle. Es würden Risiken aufgezeigt, die möglicherweise im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung abgefangen werden müssten. Um diese Bewirtschaftung innerhalb der Wirtschaftspläne flexibel gestalten zu können, seien die Eigenbetriebe gegründet worden. Im Weiteren sei auch die Einbeziehung der Rücklage des Kulturbetriebs und/oder eine weitergehende Priorisierung möglich.

Zudem stellt sie klar, dass ein Nachtragshaushalt im haushaltsfachlichen Sinne nicht gewollt sei.

Insgesamt läge derzeit keine Notwendigkeit zur Veränderung des Wirtschaftsplanes vor, da lediglich bestehende unterjährige Risiken beschrieben worden seien, deren evtl. Eintritt im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung oder in der kommenden Haushaltsplanung Berücksichtigung finden müsse. Der Finanzausschuss dringe nicht in die kulturpolitische Fachkompetenz des Betriebsausschusses ein. Sie weist zudem daraufhin, dass der Kämmerin bei Berührung des Haushaltes durch die Eigenbetriebe nach der Eigenbetriebsverordnung ein Einschreiten vorbehalten sei und demnach die Stimmigkeit des Wirtschaftsplans hinterfragt werden könne.

Ratsherr Pilgram gibt an, dass in der Stellungnahme des Dezernats II der Ausdruck „fachliche Beratungskompetenz“ besser durch „kulturfachliche Beratungskompetenz“ ersetzt werden sollte. So sei klargestellt, dass der Finanzausschuss auch bei einer bloßen Kenntnisnahme sehr wohl finanzpolitisch Stellung beziehen könnte.

Des Weiteren kritisiert er, dass die fehlerhafte Verwendung des Terminus „Nachtrag“ bereits im Kulturausschuss hätte benannt werden können.

Das finanzpolitische Signal an den Kulturbetrieb müsse lauten, dass die Mittel knapper würden, die Kultur allerdings keinesfalls „kaputtgespart“ werde. Es würden lediglich weniger Mittel zur Verfügung gestellt, als es aus fachlicher Sicht wünschenswert sei.

Frau Grehling stimmt dem weitestgehend zu. Es herrsche ebenso Einigkeit über die Kompetenzen der Betriebsausschüsse und des Finanzausschusses als auch über die Tatsache, dass kein Nachtrag gewünscht sei. Der Finanzausschuss habe die Aufgabe, die Finanzen der Stadt zu überblicken und dabei auch die auftretenden Mehrbedarfe der Fachbereiche, Eigenbetriebe und Fachausschüsse zu prüfen.

Der Ausschussvorsitzende Claßen lässt über den geänderten Beschlussvorschlag von CDU und SPD abstimmen.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung einstimmig zur Kenntnis. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Dezernates II einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Betriebsausschuss Kultur und der Rat der Stadt Aachen haben in ihren Sitzungen vom 09.12.2014 und 10.12.2014 zunächst den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen festgestellt.

Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, wurde somit fristgerecht vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2015 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 16.316.200,00 aus.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 ist insgesamt auskömmlich, allerdings ist auf folgende Risiken/Änderungen hinzuweisen:

IKosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren:

  1. Personalkosten
    Die Personalkosten sind mit 8.361.000,00 € für den E 49 berechnet. Darin enthalten sind nicht die Tariferhöhungen.
    Insofern besteht ein Risikoportal in Höhe von ca. 450.000,00 €. Des Weiteren ist ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 200.000,00 € eingerechnet. Dieser wird den einzelnen Geschäftsbereichen anteilig angerechnet und ist insofern im Laufe des Jahres 2015 von den Geschäftsbereichen zu erbringen.
  2. Die externen Anmietungen (Konto 511) mussten aufgrund der Anmietungen eines weiteren Lagers im Jahre 2014 um 75.800,00 € erhöht werden. Diese Mittel sind durch den E 49 zu erwirtschaften.
  3. Die Pachteinnahmen sind insbesondere aufgrund der nicht vergebenen Gastronomie für das Ludwig Forum für Internationale Kunst um ca. 40.000,00 € reduziert worden.
    Pachteinnahmen für das Centre Charlemagne wurden eingerechnet und zunächst sehr zurückhaltend kalkuliert.
  4. Die Mittel für die Ausstellungen innerhalb der Route Charlemagne mussten um 87.000,00 € gekürzt werden.
  5. Die Marketingmittel innerhalb der Route Charlemagne mussten um 100.000,00 € gekürzt werden.
  6. Innerhalb der Servicedienste wurden Mittel in Höhe von 170.000,00 € eingespart.
    Dies setzt voraus, dass die Servicedienste insgesamt im Jahr 2015 um
    4 x 46 Stunden/Woche x 52 entspricht 9.568 Stunden/Woche verringert werden.
    Anzumerken ist auch, dass ein Risikoportal in Bezug auf Erkrankungen des städtischen Aufsichtspersonals im E 49 für den E 49 besteht. In den Jahren 2012 bis August 2014 entstanden hier Mehrkosten für den E 49 in Höhe von 117.942,00 €, die bisher seitens des
    E 49 aufgebracht werden mussten.
    E 49 steht in Verhandlungen mit FB 11, inwieweit hier eine Entlastung erfolgen kann.

IIDes Weiteren gibt es folgende, nicht im Wirtschaftsplan enthaltene
Forderungen/Risiken:

II a.Aufgrund einer politischen Beschlusslage, bzw. vorliegender noch zu prüfender Anträge der Politik :

  1. Antrag der SPD vom 21.1.214 und der LINKEN vom 14.04.2014 im Hinblick auf die Honorarkräfte Musikschule
    Eine genaue Bezifferung des Risikos ist E 49 derzeit nicht möglich.
    Die Angelegenheit wurde FB 11 übertragen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mindestens 150.000,00 € zusätzlich erforderlich wären.
  2. Der Beschluss des Betriebsausschusses Kultur vom 09.12.2014zur Erhöhung des KASTE-Budgets in Höhe von 25.000,00 € konnte nicht eingerechnet werden.

II b.Forderungen der einzelnen Geschäftsbereiche:

  1. Das Stadtarchiv stellt den Antrag auf eine Papierrestaurierungsfachkraft in Höhe von 165.000,00 €.
    Diese konnte nicht einbezogen werden.
  2. Die Bände 4 und 5 der Aachener Stadtgeschichte sind mit jeweils 15.000,00 € (30.000,00 €) nicht einkalkuliert worden.
  3. E 49/6, Stadtbibliothek
    Eine Erhöhung des Ankaufetats für Bücher um mehr als 75.000,00 € ist nicht einkalkuliert worden.

Erläuterungen 2:

Auf Ratsbeschluss vom 28.01.2015 erhält der Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Betriebsausschuss Kultur am 05.02.2015 folgenden ergänzenden Beschluss gefasst hat:

Angesichts der unter I 4,5 und 6 durch den Kulturbetrieb angekündigten Sparmaßnahmen und des vom Betrieb schon einkalkulierten Konsolidierungsbeitrags beantragt der Betriebsausschuss Kultur zudem mehrheitlich bei vier Gegenstimmen,

•die Ausgaben für II a 2 (Erhöhung KASTE-Mittel um 25.000 €), II b 2 (Bände 3, 2 und 4 der Stadtgeschichte – eigentlich eine gesamtstädtische Aufgabe – 30.000 €) und II b 3 (Anschaffung neuer Medien durch die Stadtbibliothek – 75.000 €)

•sowie das Delta zwischen der im Haushalt der Stadt Aachen schon vorgesehenen 1%-igen Tariferhöhung und den in 2015 anfallenden realen Tariferhöhungen (s. Risikoportal I 1)

In einem Nachtrag zum Haushalt 2015 zu berücksichtigen.

Die auf 3 ½ Jahre angelegte, gesetzlich vorgeschriebene Stelle für Papierrestaurierung beim Stadtarchiv (s. II b 1, Kosten für die Gesamtzeit 165.000 €) meldet der Betriebsausschuss Kultur jeweils anteilig ab 2016 zum Haushalt an.

Weitere Dokumente (4)

Wirtschaftsplan 2015
258.1 KB · PDF
Erfolgsplan 2015
346.7 KB · PDF
Finanzplan 2015
198.4 KB · PDF
Stellenplan 2015. pdf
653.2 KB · PDF

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Sammeldokument öffentlich

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 03.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Kulturservice
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:57