10. März 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für die Gründung von Wohnungsgenossenschaften oder Baugruppenhier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2014

FB 23/0072/WP17 · Kenntnisnahme

Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für die Gründung von Wohnungsgenossenschaften oder Baugruppenhier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2014

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Kuckelkorn teilt mit, dass er sich von der Vorlage zum Thema mehr erwartet hätte. Er schlägt vor, dass sich der Planungsausschuss in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen solle.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion hat am 18.03.2014 den in der Anlage beigefügten Ratsantrag gestellt. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 19.03.2014 dem Dezernat III zur weiteren Behandlung zugeleitet. Dezernat VI hat angeboten die Federführung in der Angelegenheit zu übernehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Aktivitäten der im FB Wohnen eingerichteten Kontaktstelle „Neue Wohnformen“ werden Wohngruppen der verschiedensten Formen und Zielgruppen von Beginn ihrer Findung und Bildung an begleitet. Hierbei werden auch die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowohl für die Eigentumsbildung als auch für die Schaffung öffentlich geförderter Mietwohnungen aufgezeigt und auf ihre Umsetzbarkeit untersucht.

Ergänzend bietet das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm NRW 2014 bis 2017

in Nr. 1.12 „Experimenteller Wohnungsbau“ unter anderem an:

-Beratung und Unterstützung von gemeinschaftsorientierten Wohnprojekten (z.B.

Mehrgenerationenwohnen), Genossenschaftsinitiativen und neuen Trägermodellen.

Daher werden für Interessenten/innen auch die Kontakte zu der im MBWSV federführenden Stelle für „Experimenteller Wohnungsbau“ hergestellt.

Soweit es zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kommen kann, werden die Wohngruppen durch den FB Wohnen weiter betreut und gemeinsam mit der StädteRegion Aachen zur Mittelbewilligung geführt.

In jüngerer Zeit wurde z.B. „LebensWeGe Aachen e.G.“ als erstes genossenschaftlich organisiertes Projekt in Aachen zur Förderzusage mit anteilig geförderten Wohnungen (auf privatem Grundstück) begleitet. Eine weitere LebensWeGe-Wohngruppe ist in der Gründungsphase.

Die Wohngruppe „PatchWorkHaus – gemeinsam leben e.V.“ ist ebenfalls, begleitet vom Fachbereich Wohnen, auf dem Weg zur genossenschaftlichen Organisation und Finanzierung.

Ein privates Grundstück wurde zwischenzeitlich reserviert.

Erfahrungsgemäß bevorzugen Baugruppen stadtnahe bzw. innerstädtische Quartiere, die eine Mehrfamilienhausbebauung ermöglichen. Die Bereitstellung entsprechender städtischer Baugrundstücke ist daher begrenzt. Eine Möglichkeit würde sich im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans -Branderhofer Weg / Am Römerhof - bieten. Dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen ein Vermarktungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Umlegungsverfahren Aachen 49 - Lichtenbusch Innenbereich -“ schlägt die Verwaltung dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vor, ein 1.361 m² großes Grundstück in Aachen-Lichtenbusch zum Verkauf an eine Baugruppe auszuschreiben. Allerdings lässt der Bebauungsplan hier nur eine Bebauung mit zweigeschossigen Doppelhaushälften oder Hausgruppen mit maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zu.

Die Einflussnahme, über spezielle Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung Baugrundstücke für Baugruppen oder Wohnungsgenossenschaften bereitzustellen, ist ebenfalls begrenzt. Hier bietet sich die Festsetzung von großzügig überbaubaren Flächen und der Verzicht der Festsetzung - maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude - an. Eine solche Festsetzung kommt jedoch nur für Bebauungspläne auf städtischen Grundstücken in Betracht, da die Stadt ansonsten auf ihre Einflussnahme auf die städtebauliche Entwicklung in den betroffenen Teilbereichen verzichtet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-02-27 FB 23_0072_WP17 Bereitstellung neuer SAO.pdf

22.11.2024

603.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 10.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:01