26. März 2015 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Umbau des Kassenbereichs im Couven Museum

E 49.5/0021/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es folgt eine PowerPoint Präsentation durch Herrn Chaumet (E 26).

Frau Tirtey berichtet, dass lt. Dez. II die Mittel zunächst aus dem laufenden Haushalt zu bestreiten sind, im Notfall sei eine Entnahme aus der Rücklage möglich.

Frau Crumbach-Trommler schlägt vor, ggfs. Saint-Gobain als Sponsor für das Glas zu gewinnen.

Die Beigeordnete, Frau Schwier, bittet darum, alle Beteiligten wie AGS etc. einzubeziehen.

Beschluss

Beschluss 35/5/2015: Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig: Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Erteilung des Bauauftrages und die zuschussunschädliche Einplanung in den Wirtschaftsplan 2016. Ggfs. müssen die Mittel aus den Rücklagen aus den Mitteln des E 49 zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Erteilung des Bauauftrages und die zuschussunschädliche Einplanung in den Wirtschaftsplan 2016. Ggf. müssen die Mittel aus den Rücklagen des E 49 zur Verfügung gestellt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits im Jahre 2011 hat die Unfallkasse Nordrheinwestfalen in einem umfangreichen Bericht nach einer Betriebsbesichtigung des Couven Museums am 25.01.2011 darauf hingewiesen, dass der Kassen- und Garderobenbereichs des Couven Museums auf Grund der Mängel bzw. Defizite zu verändern ist:

  1. Anstoßgefahr an den Garderobenhaken:
    Es bestehen Gefährdungen durch möglichen Durchgang und die Gefahr des Anstoßens an den Kleiderhaken der Garderobe.
    Verkehrswege müssen so bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden können (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung und Ziff. 1.8, Abs.1 des Anhangs).

Die Gefährdungen sind, z.B. durch Umgestaltung der Garderobenanordnung, Verhinderung des Durchgangs unter den Haken oder Ersatz der Haken durch gegen Anstoßen geschützte Haken zu minimieren.

  1. Ergonomie des Kassenarbeitsplatzes:
    Es bestanden Gefährdungen durch einen hinsichtlich seiner ergonomischen Gestaltung ungeeigneten kombinierten Bildschirm- und Kassenarbeitsplatz.
    Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Bildschirmarbeitsplätze den notwendigen ergonomischen Anforderungen entsprechen (§ 4 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordnung – Bildscharpv.).
    Der Bildschirm- und Kassenarbeitsplatz ist in ergonomischen Erfordernissen entsprechend umzugestalten.

Im Anschluss hat E 49 E26 gebeten, eine entsprechende Planung vorzunehmen.

Dies erfolgte innerhalb des E26.

E 26 wird die Planungen erläutern.

Die Baupläne sind beigefügt.

Der AGS wurde in die Planungen mit einbezogen.

Die Kosten liegen bei 24.000 Euro brutto, wobei davon auszugehen ist, dass Eigenleistungen des

E 49 zu erbringen sind. Die Mittel werden zuschussunschädlich in den Wirtschaftsplan 2016 eingeplant. Ggf. ist die Rücklage des E 49 zu verwenden.

Diese verringern die v.g. Summe nicht.

Ein möglicher Termin für den Umbau im Couven Museum ist vom 01.02.-05.03.2016.

Dieser Termin ist mit dem Kulturservice (Vermietungen und Raumvergabe) sowie mit der Museumsleitung abgestimmt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-02-27 E 49.5_0021_wp17 umbau des kassenbere sao

22.11.2024

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Kultur
Datum
Do., 26.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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