I. vereinfachte Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße / Gottfriedstraße-;hier: -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB-Empfehlungzum Satzungsbeschluss
FB 61/0145/WP17 · Anhörung
I. vereinfachte Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße / Gottfriedstraße-;hier:-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB-Empfehlungzum Satzungsbeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Zu den von Herrn Dr. Otten angesprochenen Punkten
- Größe der Hundewiese und
- Öffentlichkeit im Hinblick auf den Gemeinschaftsgarten
teilt Herr Dr. Ruckert für die Verwaltung folgendes mit:
Hundefläche:
„Die Nutzung der betreffenden Fläche ist die einer 'Hunde-Toilette' mit derzeit folgenden Problemen:
- unansehnlicher Bereich, der sich negativ auf die umliegenden Freiräume auswirkt,
- wird nur in Teilen der Fläche tatsächlich in Anspruch genommen,
- verhindert in seiner Lage die Verbindung der einzelnen Freiräume an der Richardstraße zu einem
zusammenhängenden Quartierspark, was ein zentrales Ziel des Planungsauftrags ist.
Aus diesen Gründen wird die Hunde-Toilette räumlich angepasst und neu gestaltet, die Funktionalität bleibt erhalten. Auch künftig wird die Fläche deutlich größer als die meisten anderen Hunde-Toiletten im Stadtgebiet sein, selbst verglichen mit Lagen, in denen deutlich mehr öffentlicher Freiraum für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“
Gemeinschaftsgarten:
„Es ist sowohl Ziel der städtischen Planung, als auch des Gemeinschaftsgarten-Projekts, eine öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der betreffenden Fläche zu gewährleisten.“
Darüber hinaus bittet Herr Dr. Otten, den überarbeiteten Pachtvertrag mit dem Verein zu gegebener Zeit zu übersenden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693-Richardstraße/Gottfriedstraße-
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Seit 1980 gibt es für den Bereich Richardstraße Ecke Gottfriedstraße einen Bebauungsplan (Nr. 693). Dieser sieht im Wesentlichen eine Erweiterung der bestehenden Grünfläche, eine zweigeschossige Parkpalette an der Gottfriedstraße und erdüberdeckte Stellplätze in Teilbereichen der Altbebauung 'Kleine-Erfkamp' vor.
Mit dem Ziel der Errichtung einer Dreifeldsporthalle lief von 2002 bis 2004 ein Verfahren zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans, das jedoch nicht abgeschlossen wurde. In der im März 2010 verabschiedeten Rahmenplanung zum Suermondtviertel wurde die Sporthallenbebauung als eine von mehreren Alternativen für die Fläche aufgeführt. Auf dieser Basis erteilte der Planungsausschuss am 02.09.2010 den Auftrag für eine entsprechende städtebauliche Prüfung. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde deutlich, dass in allen Fällen der Bau einer Dreifachturnhalle mit einem erheblichen Verlust von altem Baumbestand und in der Flächenbilanz auch mit einem Verlust für die Spiel- und Grünanlage verbunden wäre.
Aufgrund der massiven negativen Auswirkungen einer solchen Planung für die Grünstrukturen und Freiraumqualitäten in diesem stark verdichteten Innenstadtquartier wurde der Bau einer Dreifeldsporthalle an diesem Standort nicht weiter verfolgt.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde einstimmig beschlossen, die Änderung des bestehenden Bebauungsplans weiterzuführen, mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung der Grünflächen und der Umsetzung des 'Suermondt-Parks'.
Die Freiraumplanung für den Park und die Vorplanung der Verkehrsflächen wurde am 06.11.2014 dem Planungsausschuss vorgestellt. Der Mobilitätsausschuss beauftragte am 13.11.2014 die Verwaltung, einen Ausbauentwurf für die Verkehrsflächen zu erstellen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragte am 18.11.2014 die Verwaltung mit der Umsetzung der Freiraumplanung.
Der Planungsausschuss beschloss am 06.11.2014 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung am 05.11.2014, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.12.2014 bis 23.01.2015 statt.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 einschließlich Begründung lagen ab 15.12.2014 bis einschließlich 23.01.2015 öffentlich aus. Während des Zeitraumes wurde eine Eingabe eingereicht. Die Eingabe äußert sich positiv zur Erhaltung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Neupflanzung von Bäumen. Die Anregungen umfassen die Forderung von ausreichenden Sitzgelegenheiten und die Neuanpflanzung von Gehölzen entlang der hohen Backsteinmauer.
Die Eingabe ist in der Anlage beigefügt. Die Anregungen beziehen sich auf die konkrete Freiraumplanung und wurden daher an den Fachbereich 36 weitergegeben. Sie können als planungsrechtliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes keine Berücksichtigung finden, sondern sollten nach Möglichkeit bei der konkreten Freiraumplanung berücksichtigt werde. Zur Anzahl der Sitzgelegenheiten hat der Fachbereich Umwelt mitgeteilt, dass insgesamt 9 Sitzbänke geplant sind und damit zwei Bänke mehr als heute vorhanden. Innerhalb der festgesetzten Grünfläche sind jegliche Gestaltungsmaßnahmen und Pflanzungen möglich. Die Anregungen führten daher nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Keine davon hat eine Anregung zur Planung abgegeben.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch die I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- soll für die Sicherung der öffentlichen Grünfläche und die Anpassung der öffentlichen Verkehrsflächen an der Gottfriedstraße das Planungsrecht geändert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- den Satzungsbeschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 67994
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67994
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-02-20 FB 61_0145_WP17 I. vereinfachte Aend. sao
22.11.2024
4.3 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 18.03.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:04