24. März 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Verlegung des 3. Nebenarms des Fobisbachs im Rahmen der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen im Münsterwaldhier: Antrag der juwi Energieprojekte GmbH nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz

FB 36/0038/WP17 · Kenntnisnahme

Verlegung des 3. Nebenarms des Fobisbachs im Rahmen der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen im Münsterwaldhier: Antrag der juwi Energieprojekte GmbH nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Rainer Bonn von der juwi Energieprojekte GmbH stellt die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Geprüft wurden laut Auskunft von Herrn Bonn drei Varianten, von denen aus verschiedenen Gründen nur die Variante 2 (Verlegung des Fobisbaches nach Westen) realisierbar sei.

Herr von Frantzius erkundigt sich nach dem formellen Verfahren. Ihm sei nicht ganz klar, aus welchem Grunde nicht erst eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolge.

Herr Meiners erwidert, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens eine Beteiligung des Landschaftsbeirates formal erforderlich sei.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Entscheidungskompetenz des Landschaftsbeirates nicht gegeben sei.Dass die Naturschutzverbände in dem Verfahren bereits Stellung bezogen haben, sei bekannt, die erneute Einbindung des Beirates sei dennoch erforderlich.

Herr Kirchübel ist der Meinung, dass aus ökologischer Sicht nur Variante 1 in Betracht komme (Wiederherstellung der natürlichen Vorflut).

Herr Dr. Aletsee erklärt, dass er weiterhin kein Verständnis für den Standort von WEA 7 aufbringen könne, da es sich

  1. um Quellgebiet handele,
  2. die Fläche sich in einer über Jahre gewachsenen Struktur und
  3. im Naturpark Eifel, also im Erholungswald befinde.

Herr Helmig bestärkt die Meinung von Herrn Dr. Aletsee. Er weist darauf hin, dass sich die Naturschutzverbände in der Vergangenheit bereits ausgiebig mit dem Thema befasst haben. Er spreche sich energisch gegen den Standort von WEA 7 aus.

Herr Bonn gibt bezgl. der Quellsituation bekannt, dass sich das Quellgebiet des Fobisbaches weit über die Lage des Windkraftstandortes hinausstrecke. Aus Erfahrung könne er sagen, dass ein Graben gut und unproblematisch verlegt werden könne. Darüber hinaus räumt er ein, dass zwar gewachsene Wasserstrukturen vorhanden seien, diese jedoch nicht so gravierend seien. Mit der geplanten Gewässerverlegung könnten diese in Zukunft auch wieder erreicht werden.

Herr Lennartz fügt an, dass er die Unterscheidung zwischen Nutz- und Erholungswald widersinnig finde und ist der Meinung, dass der Bau einer WKA in dem Quellgebiet in jedem Falle negativen Einfluss auf die Wald- und Gewässerstruktur haben werde.

Die Diskussion endet an dieser Stelle. Die ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates zum geplanten Vorhaben wird deutlich.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt bei einer Enthaltung einstimmig ablehnend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der von der juwi Energieprojekte GmbH beantragten Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windenenergieanlagen (WEA) im Aachener Münsterwald ist nach den vorliegenden Planunterlagen im Bereich des Zuwegungsbaus der beiden östlich der B 258 (Himmelsleiter) geplanten Anlagen (WEA 6 und WEA 7) die Verlegung eines ca. 440 m langen Abschnitts des wegbegleitenden Grabens (3. Nebenarm Fobisbach) erforderlich.

Ergänzend zu dem laufenden Genehmigungsantrag zum Bau und Betrieb der WEA ist zur Verlegung des 3. Nebenarms des Fobisbachs ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig. Den Antrag zur Erlangung einer wasserrechtlichen Genehmigung hat die juwi Energieprojekte GmbH im Mai 2014 bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen eingereicht.

Die im Zuge der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen im Münsterwald ausgewiesene Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen). Demzufolge ist der Landschaftsbeirat im Zuge des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 WHG anzuhören.

Die juwi Energieprojekte GmbH hat das Planungsbüro Koenzen mit der Erstellung eines wasserwirtschaftlichen Erläuterungsberichts zur Verlegung des 3. Nebenarmes des Fobisbaches beauftragt. Nähere Informationen zu diesem Vorhaben (siehe beigefügter Bericht) werden durch einen Vertreter des Planungsbüros Koenzen in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 24. März 2015 vorgestellt.

Nach fachlicher Prüfung des Erläuterungsberichts kann nach Auffassung der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen unter der Voraussetzung, dass alle darin beschriebenen Maßnahmen im Zuge der Realisierung des Vorhabens beachtet und konsequent umgesetzt werden, die beantragte wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG erteilt werden.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-03 FB 36_0038_WP17 Verlegung des 3. neb sao

15.11.2024

3.5 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 24.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:06