24. März 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 5Öffentlich

Antrag der juwi Energieprojekte GmbH nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Münsterwald

FB 36/0041/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Der Vorlage war eine CD mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und der Umweltverträglichkeitsstudie der geplanten Maßnahme beigefügt.

Herr Helmig bemängelt, dass die Wünsche und Überlegungen der Verbände in den Ausarbeitungen nicht wiederzufinden seien.

Frau Schubert erkundigt sich danach, wann die Eingaben der Verbände berücksichtigt werden.

Herr Meiners erwidert, dass die Eingaben derzeit bearbeitet werden. Darüber hinaus gibt er bekannt, dass für den 28.04.2015 ein öffentlicher Erörterungstermin im Inda-Gymnasium anberaumt sei.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt bei einer Enthaltung einstimmig ablehnend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die juwi Energieprojekte GmbH hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aachen im Oktober 2014 einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windenenergieanlagen im Aachener Münsterwald nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt.

Mit Inkrafttreten der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen wurdenim Teilabschnitt A – Münsterwald und B 258 - drei Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Standorte für die beantragten sieben Windenergieanlagen befinden sich allesamt innerhalb dieser Konzentrationsflächen.

Da sich die drei Konzentrationsflächen im Teilabschnitt A vollständig im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen) befinden, ist der Landschaftsbeirat im Zuge des laufenden Genehmigungsverfahrens nach §4 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuhören.

Im Verfahren zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen wurde der Sachverhalt, dass sich die drei Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Teilabschnitt A - Münsterwald und B 258 - im Landschaftsschutzgebiet befinden, umfassend behandelt. Entgegen der ablehnenden Empfehlung des Landschaftsbeirats hatten sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Rat der Stadt Aachenfür die Ausweisung dieser Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald ausgesprochen.

Die Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild soll durch eine Ersatzgeldzahlung erfolgen, deren Höhe durch die Genehmigungsbehörde in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde festgelegt wird.

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-05 FB 36_0041_WP17 Antrag der juwi Ener SAO.pdf

22.11.2024

63.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 24.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:06