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Stiftungsangelegenheiten;Satzungsänderung der Cockerill-Liebermann-Stiftung

FB 20/0023/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geänderte Satzung der Cockerill-Liebermann-Stiftung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Satzung der Cockerill-Liebermann-Stiftung.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stiftung ist eine rechtlich unselbständige, örtliche Stiftung. Sie wird von der Stadt Aachen treuhänderisch verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97, 98 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Die als Anlage beigefügten bisher gültige Stiftungsbestimmung wird durch die neuen Stiftungsatzung ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzung ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen. Dazu werden Präzisierungen der Stiftungszwecke vorgenommen und die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft klassifiziert. Nur so können künftig die bisherigen aus der Stiftung finanzierten Zuschüsse an die gemeinnützigen Träger und Einrichtungen fortgeführt werden. Die Stiftung bleibt auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).

Die Förderung geschieht teilweise durch die Bezuschussung Dritter und teilweise durch gezielte Projektförderung. Die reguläre Bezuschussung ausgewählter und bekannter Projektträger mit der erforderlichen Infrastruktur erfolgt jährlich über den kommunalen Haushalt und unterliegt der Überwachung der zuständigen Fachämter.

Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-11 FB 20_0023_WP17 Stiftungsangelegenhe SAO.pdf

22.11.2024

239.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.04.2015
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:17