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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Morellerweg, Franziskusstraße und Morillenhanghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0158/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Morellerweg, Franziskusstraße und Morillenhanghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Moreller Weg, Franziskusstraße und Morillenhang gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Morellerweg, Franziskusstraße und Morillenhang gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.

Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 502, der einen Teil der Straße Morillenhang, den Franziskusweg und einen Teil des Moreller Weges umfasst, sind mit der Realisierung dieser Straßen erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.

Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.

Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – zum Satzungsbeschluss vor.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-17 FB 61_0158_WP17 Aufhebung des Bebauu SAO.pdf

22.11.2024

411.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.04.2015
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:16