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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straßehier: erneuter Änderungsbeschluss

FB 61/0084/WP17-1-1 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straßehier: erneuter Änderungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende der Piratenfraktion, Ratsherr Pütz, verweist auf seine Nachfragen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim sowie im Planungs- und im Wohnungs- und Liegensschaftsausschuss als auch bei der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Angelegenheit. Interessant sei, dass offenbar allein die inzwischen zurückgezogene Aussage der Wintershall Holding GmbH für die Entscheidung, ob in einem Gebiet Fracking erlaubt werde oder nicht, herangezogen worden sei und die Verwaltung eine erneute Abwägung vorgeschlagen habe.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße und die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung jeweils in der vorgelegten, aktualisierten Fassung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße und die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung jeweils in der vorgelegten, aktualisierten Fassung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0998/WP16 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

FB61/0084/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie

FB61/0084/WP17-1 – Beschluss zur Änderung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 über die Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten der Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –vorgebracht wurden, abschließend entschieden und die Änderung Nr. 123 für den Planbereich Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße beschlossen.

Für den parallel durchgeführten gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 812 wurde eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden erforderlich, die am 04.12.2014 vom Planungsausschuss beschlossen wurde und in der Zeit vom 02.02.2015 bis 02.03.2015 erfolgte.

Im Rahmen dieser erneuten Behördenbeteiligung erfolgte eine Eingabe zum Thema Bergbaurecht. Die Wintershall Holding GmbH zog ihre Stellungnahme aus dem Jahr 2014 für den Geltungsbereich zurück. Das Schreiben vom 14.01.2015 ist der Vorlage beigefügt.

Da die ursprüngliche Stellungnahme der Wintershall Holding GmbH in die vom Rat bereits vorgenommene Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung einbezogen wurde und zur Aufnahme von Hinweisen in Begründung und zusammenfassender Erklärung gefunden hatte, erfordert die nun erfolgte Richtigstellung eine entsprechende Berücksichtigung.

Der in der Begründung aufgrund der damaligen Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 123 dargestellte Hinweis zum Bergbaurecht ist gegenstandlos und soll ersatzlos gestrichen werden. Gleiches gilt für die Darstellung in der zusammenfassenden Erklärung. Die zu streichenden Passagen sind zur besseren Lesbarkeit markiert.

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine erneute Abwägung aufgrund der veränderten Fakten vorzunehmen und die Begründung und die zusammenfassenden Erklärung zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten, aktualisierten Fassung zu beschließen.

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-17 FB 61_0084_WP17-1-1 Aenderung Nr. 123 des sao

22.11.2024

3.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.04.2015
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:17