Kurzfristige Verkehrsmaßnahme SüsterfeldstraßeAntrag Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 03.03.2015
FB 61/0163/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Bezirksvertretung Laurensberg ist einvernehmlich der Auffassung, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger kurzfristige Maßnahmen im Kreuzungsbereich Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße erforderlich sind.
Als Lösungsansatz wird vorgeschlagen, vom Ende des Radweges aus der Süsterfeldstraße kommend eine Querung zu schaffen, um den Fußgänger- bzw. Radverkehr auf die gegenüberliegende Straßenseite zu geleiten. Der Weg ist auf dieser Seite fortzuführen, damit hinter dem Kurvenbereich ein Queren der Schurzelter Straße ermöglicht werden kann.
Im Zuge der Erarbeitung dieser kurzfristigen, provisorischen Lösung erklärt Herr Biesing, dass sich die im Antrag aufgeführten Punkte 2 und 3 damit erledigt hätten.
Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 03.03.2015 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag,
-die Querung der Süsterfeldstraße für Fußgänger und Radfahrer vor der Einmündung in die Schurzelter Straße durch eine Bedarfsampel zu regeln,
-die zulässige Geschwindigkeit von der Ausfahrt Toledoring in Richtung Schurzelter Straße auf 30 km/h zu begrenzen und
-den gemeinsamen Geh- und Radweg durch Fahrbahnmarkierung und Anlage eines Gehweges im weiteren Verlauf der Süsterfeldstraße bis zur Einmündung fortzusetzen.
Da der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Süsterfeldstraße abrupt ende, sei die Querungsstelle gefährlich und fahrradunfreundlich. Zudem habe die Zahl der Anwohner in dem Bereich und entsprechend der Querungsbedarf zugenommen.
Ergänzend zum bereits in der Vorlage-Nr. FB 61/0146/WP17 dargestellten Sachstandsbericht „Kreuzungsbereich Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße“ nimmt die Verwaltung dazu wie folgt Stellung:
Im aktuellen Haushalt ist für 2016 im Bereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße die Anlage eines Kreisverkehres eingeplant. Kurzfristige Maßnahmen (wie z.B. die im Antrag vorgeschlagenen) sind daher nur vorübergehende Maßnahmen und müssen mit dem Umbau zum Kreisverkehr zurückgebaut werden. Aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten müssen solche Maßnahmen ausreichend begründet werden. Beispielsweise kostet eine Miet-Signalanlage schätzungsweise 10.000 € / Jahr zuzüglich Ausbaukosten für die Fortsetzung des Geh- und Radweges entlang der Süsterfeldstraße.
Auch in ihrer jetzigen Form ist die Querungsstelle am Ende des gemeinsamen Geh- und Radwegs übersichtlich. Die Haltesicht gemäß Richtlinien ist sowohl für Tempo-30 als auch für Tempo-50 gegeben und in Richtung Schurzelter Straße zusätzlich das allgemeine Gefahrenzeichen „Radverkehr“ aufgestellt. Ein Querungsbedarf, der die Anlage einer Lichtsignalanlage rechtfertigt, ist trotz der Anwohnerzunahme angrenzender Gebiete nicht zu erwarten: einerseits befinden sich in der Süsterfeldstraße nur wenige Ziele für den Fußgängerverkehr, andererseits sind gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Signalanlagen in der Regel erst ab 100 bis 150 querenden Fußgängern / Stunde erforderlich. Mit dem Umbau zum Kreisverkehr ist geplant, Fußgängerüberwege in den Knotenzufahrten anzulegen (gemäß den städtischen Standards).
Die Benutzungspflicht des Geh- und Radweges für Radfahrer entlang der Süsterfeldstraße wurde in Richtung Schurzelter Straße aufgehoben. Der Weg ist inzwischen ab Einmündung „Im Süsterfeld“ als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert, so dass Radfahrer auch die Möglichkeit haben, auf der Fahrbahn der Süsterfeldstraße zu fahren (und die Fahrbahn somit nicht mehr queren müssen).
Das auf 200 m begrenzte Tempo-30-Streckengebot auf der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter Straße wurde 2008 wegen mangelhafter Fahrbahngriffigkeit eingerichtet. Die Unfalllage ist nicht auffällig geworden und gibt keinen Anlass, das Tempo-30-Gebot dauerhaft einzurichten und / oder bis zur Ausfahrt Toledoring auszuweiten. Sobald im Zuge der Umbaumaßnahmen zum Kreisverkehr die Fahrbahndecke saniert wird, ist geplant, das Streckengebot wieder aufzuheben.
Die Prüfung des Geschwindigkeitsniveaus und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die kurzfristige Anlage einer Querungshilfe nicht erforderlich ist. Aber auch aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung, bis zum Umbau zum Kreisverkehr keine dementsprechenden Umbaumaßnahmen im Einmündungsbereich zu ergreifen.
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 68281
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=68281
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-03-18 FB 61_0163_WP17 Kurzfristige Verkehr SAO.pdf
23.11.2024
553.9 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 8.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 25.03.2015
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:09