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Auswirkungen der Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zum 01.03.2015

FB 50/0052/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Prepols erläutert die Auswirkungen der Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 (siehe Anlage 1).

Herr Linden bittet um Erläuterung des § 25 Abs. 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Herr Prepols führt hierzu aus, dass es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerber handelt, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreisen können. Dieser Personenkreis erhält jetzt Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, wenn die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate oder länger zurückliegt.

Auf die Nachfrage von Herrn Ulug, warum es bei den Vermögensfreibeträgen unterschiedliche Freibeträge z.B. beim Jobcenter, Sozialamt oder bei der Familienkasse gibt, erläutert Herr Prepols, dass die Freibeträge bei den verschiedenen Sozialleistungsträgern gesetzlich geregelt sind.

Herr Demmer fragt nach, ob die Kosten der Unterkunft weiterhin im Einzelfall von den Abteilungen FB 50/200 an FB 50/300 gezahlt werden. Herr Prepols entgegnet hierzu, dass derzeit ein Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt werde, wonach diese Zahlungen nicht mehr erforderlich seien.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt. Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, die Leistungssätze künftig transparent, realitätsgerecht und bedarfsgerecht zu bemessen und sie regelmäßig zu aktualisieren. Mit Wirkung ab dem 1. März 2015 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014 auf dieses Urteil reagiert und Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.

Die Auswirkungen der Änderungen werden durch Herrn Prepols vorgestellt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-15 FB 50_0052_WP17 Auswirkungen der Aend SAO.pdf

21.11.2024

69.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 15.04.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:14

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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