Bolzplatz Tutte Patt in Horbachhier: Antrag der Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, vom 20.03.2015
FB 45/0103/WP17 · Kenntnisnahme
Bolzplatz Tutte Patt in Horbachhier: Antrag der Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, vom 20.03.2015
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Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Schröder, Teamleiterin Jugendpflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
In Ergänzung zur Vorlage nimmt Frau Schröder kurz Stellung zu den in der Einwohnerfragestunde aufgeworfenen Fragen:
Hinsichtlich der Befürchtungen der Anwohner bzgl. eines möglichen Drogen- und Alkoholkonsum auf dem Bolzplatz verweist Frau Schröder auf die Zuständigkeit des Außendienstes des Ordnungsamtes.
Zum Vorschlag einer Anwohnerin, die Erwachsenengruppen auf das Sport- und Freizeitgelände an der Schloss-Rahe Str. zu verweisen, sieht sie zum einen die Möglichkeit ,dass die Anwohner im Gespräch mit den Platznutzern auf diese Möglichkeit selber hinweisen oder geprüft werden müsse, ob und wie dies ggfls. von außen gesteuert werden könne.
Bezüglich der Lärmbeschwerden erklärt Frau Schröder, dass dies nur durch genaue Schallmessungen nachgewiesen werden könne und sich hier die Frage nach dem Erfolg und der Durchsetzbarkeit stelle.
Frau Schröder betont, dass es sich um einen großen Platz handelt, der weit nach außen offen ist, sich insofern zum Spielen – auch von Erwachsenen – eignet. Bei einer Beschränkung der Nutzer auf Kinder und Jugendliche stelle sich die Frage, ob auch gewollt sei, die mit ihren Kindern spielenden Eltern von der Nutzung auszuschließen.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn weist darauf hin, dass in der Spielplatzsatzung für die Stadt Aachen geregelt sei, was auf dem Bolzplatz erlaubt sei und was nicht. Er begrüßt den von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne in der Einwohnerfragestunde geäußerten Vorschlag, ein Gespräch mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, dem Ordnungsamt und den Anwohnern zu führen.
Herr Bezirksvertreter Pontzen ist der Auffassung, dass sich die Situation insgesamt verschlimmert habe, man nun etwas ändern sollte und einen schnellstmöglichen Konsens finden sollte. Solange keine andere Lösung gefunden würde, sollte das Ordnungsamt prioritätenmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften am Bolzplatz kontrollieren. Für Jugendliche ab 18 Jahren gebe es klare Regeln. Der Bürger müsse geschützt werden. Kinder könnten auch auf die Wiese im Bereich des Sportplatzes Oberdorfstraße verwiesen werden.
Auf Vorschlag von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne wird der TOP vertagt. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Richterich soll erfolgen, wenn das Gespräch mit den Vertretern der Bezirksvertretung Richterich, dem Bezirksamt Richterich, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie den Anwohnern stattgefunden hat.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen – Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 20.03.2015 bittet die Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, um einen Bericht der Fachverwaltung zu den Nutzungsmöglichkeiten des Bolzplatzes Tute Patt in Horbach.
Grundlage für die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen ist die am 05.01.1998 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Spielplatzsatzung für Aachen.
Nach dieser Satzung werden auf Spiel - und Bolzplätzen vor allem Kindern und Jugendlichen, aber auch in geeigneten Fällen Erwachsenen, Spielgelegenheit angeboten.
Gemäß § 3 der Satzung ist es möglich, die Nutzung von Spiel- und Bolzplätzen entsprechend ihrer Ausstattung und der beabsichtigten Funktion im Wohnumfeld zu erweitern, so dass auch Erwachsenen die Benutzung gestattet sein kann.
Vor dem Hintergrund, ein Miteinander von Alt und Jung zu fördern und allen Menschen die Gelegenheit zu geben, sich sportlich außerhalb eines Vereins zu betätigen, soll auf zukünftigen Spiel - und Bolzplatzschildern weitgehend auf Altersbeschränkungen verzichtet werden.
Der Wunsch nach Mehrgenerationenplätzen ist bei Bürgerbeteiligungen als deutliche Tendenz feststellbar.
Beim Bolzplatz „Tute Patt“ handelt sich um städtische Fläche, für die die Nutzungsart „Bolzplatz“ festgelegt ist.
Der Platz liegt außerhalb des Wohngebietes, grenzt weitgehend an landwirtschaftliche Flächen und zu einer Seite an Wohnbebauung.
Im Fall des Bolzplatzes „Tute Patt“ ist mit dem derzeit vorhandenen Schild eine Altersbeschränkung von 18 Jahren gegeben.
Tatsächlich ist der Platz aufgrund seiner Ausstattung und Größe besonders für ältere Jugendliche und Erwachsene geeignet.
Die Aufrechterhaltung der jetzt vorliegenden Altersbegrenzung ist aus diesem Grund für den Bolzplatz Tute Patt nicht vorgesehen.
Eine zeitliche Nutzungsbegrenzung ist derzeit auf dem Schild mit „bis zum Einbruch der Dunkelheit“ gegeben.
Auf den zukünftigen Bolzplatzschildern wird es diese vage Zeitbegrenzung nicht mehr geben.
Regelungen werden je nach Lage des Platzes zu treffen sein.
Für Bolzplätze, die nicht allein von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden, gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Häufig kommt bei Rechtsstreitigkeiten bzgl. der Geräuschentwicklung die Lärmschutzverordnung für Sportstätten zum Tragen.
Dabei werden unterschiedliche Immissionsrichtwerte für bestimmte Beurteilungszeiten zugrunde gelegt.
Als Ruhezeiten gelten für Werktage 6:00 – 8:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr sowie die Nachtruhe von 22:00 – 6:00 Uhr.
An Sonn – und Feiertagen sind die Ruhezeiten neben der o.g. Nachtruhe von 7:00 – 9:00 Uhr,
13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr.
Auch wenn keine Lärmimmissionswerte für den Bolzplatz Tute Patt vorliegen,
ist im Hinblick auf die vorliegenden Beschwerden einzelner Anwohner eine konkrete zeitliche Nutzungsbegrenzung denkbar.
Zur Reduzierung des Lärmpegels wurde die Tischtennisplatte auf die von den Häusern abgewandte Seite des Bolzplatzes versetzt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Keine, da Sachstandbericht | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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Technische Details
ID: 68862
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=68862
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-04-22 FB 45_0103_WP17 Bolzplatz Tutte Patt SAO.pdf
22.11.2024
5.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 06.05.2015
- Uhrzeit
- 18:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:26