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Versetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden

FB 45/0099/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Bezirksbürgermeisterin erklärt, dass es sich bei den Spielgeräten um die Geräte handelt, die auf dem Spielplatz Breitbenden nach der Neugestaltung weggefallen sind. Hierzu habe es im letzten Jahr einen Beschluss der Bezirksvertretung gegeben, wonach diese 9 Spielgeräte auf die Spielplätze Lindenstraße und Buschbenden umgesetzt werden sollten. Dies sollte auch bereits im letzten Jahr geschehen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Umsetzung sind dann der Haushaltssperre zum Opfer gefallen und die Umsetzung konnte nicht erfolgen. Die Geräte liegen jetzt auf dem Bauhof und könnten umgesetzt werden. Die Umsetzung kostet ca. 15.000,00 €. Der Fachbereich Kinder,Jugend und Schule, der für diese Maßnahme auch finanztechnisch zuständig ist, hat einen entsprechenden Bedarf bei der Kämmerin für das laufende Haushaltsjahr angemeldet. Die Kämmerin hat aber nur einenAnsatz in Höhe von 9.600,00 €in den Haushalt eingestellt. Im Ergebnis fehlen 5.400,00 € für die Umsetzung der Spielgeräte.

Im interfraktionellen Gespräch habe man sich darauf verständigt die genehmigten 9.600,00 € zur Umsetzung der sieben Spielgeräte für den Spielplatz Lindenstraße zu verwenden und die beiden Spielgeräte für den Spielplatz Buschbenden vorerst auf dem Baubetriebshof zu belassen. Bezüglich der fehlenden 5.400,00 € wolle man noch einmal das Gespräch mit der Kämmerin suchen, um abzuklären, ob hier nicht doch noch eine Aufstockung erfolgen kann. Als letzte Maßnahmebliebe noch die Umsetzung aus bezirklichen Mitteln zu finanzieren. Dies solle aber nicht in der heutigen Sitzung beschlossen werden. Es sei aber nicht einzusehen, dass die Bezirksvertretung mit den bezirklichen Mitteln für den städtischen Haushalt einspringe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass mit den zur Verfügung stehenden 9.600,00 € die Umsetzung der sieben Spielgeräte auf den Spielplatz Lindenstraße beauftragt werden soll. Den Beschlussvorschlag der Fachverwaltung auf Bezuschussung der Umsetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden aus bezirklichen Mitteln wird nicht stattgegeben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.Dem Beschlussvorschlag der Fachverwaltung auf Bezuschussung der Umsetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden wird stattgegeben. Der Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 € wird aus bezirklichen Mitteln geleistet.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Sachstand:

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde in ihrer Sitzung am 29.10.2014 von der Fachverwaltung über die Versetzung der Spielgeräte des alten Spielplatzes Breitbenden informiert.

Die durch die Firma RTG- Rheinland hierfür veranschlagten Kosten betrugen ca. 14.045,00 €.

Zur Deckung dieser Kosten standen dem FB 45/300 im Haushaltsjahr 2014 entsprechende konsumtive Mittel zur Verfügung.

Bedingt durch die Haushaltssperre wurde der Antrag auf Freigabe der Mittel durch die Kämmerei abgelehnt, da es sich bei der Versetzung von Spielgerät nicht um eine unbedingt notwendige unaufschiebbare Maßnahme handelt.

Die Fachverwaltung hat bereits im Mai letzten Jahres für die Versetzung von Spielgerät für das Haushaltsjahr 2015 einen Haushaltsansatz in Höhe von 20.000,00 € beantragt.

Hiervon wurden für 2015 jedoch lediglich 9.600,00 € genehmigt und in den Haushaltsplan eingestellt.

Dieser Betrag reicht nicht aus, um die Versetzung der Spielgeräte Breitbenden durchzuführen.

2. Stellungnahme:

Durch die Versetzung der Spielgeräte werden die Eilendorfer Spielplätze

  • Lindenstraße
  • Buschbenden

aufgewertet. Daher erachtet die Fachverwaltung die Durchführung der Maßnahme auch weiterhin als sinnvoll.

Da der Kostenvoranschlag bereits im September des letzten Jahres erstellt wurde, ist mit einer minimalen Kostensteigerung zu rechnen. Daher ist davon auszugehen, dass eine Summe in Höhe von 15.000,00 € erforderlich sein wird.

Der Betrag in Höhe von 9.600,00 € gemäß dem Haushaltsansatz in 2015 kann in voller Höhe eingesetzt werden. Es besteht demnach noch ein Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 €.

Die Fachverwaltung ist nicht in der Lage, diesen Betrag aufzufangen, da im Spielplatzbereich konsumtive Mittel in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehen.

Daher bittet die Fachverwaltung um Unterstützung durch die Bezirksvertretung.

3. Beschlussvorschlag:

Die Fachverwaltung schlägt vor, den Fehlbetrag in Höhe von 5.400,00 € mit Mitteln des Bezirks Eilendorf für die Versetzung der Spielgeräte auszugleichen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP: 1-060201-800-9, Sachkonto: 52550000 Unterhalt des sonstigen bewegl. Vermögens

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

9.600,00 €

9.600,00 €

19.200,00 €

19.200,00 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-21 FB 45_0099_WP17 Versetzung der Spiel SAO.pdf

16.11.2024

101.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 29.04.2015
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:21