21. Mai 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 14Öffentlich

Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen StraßeAbrechnung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0034/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 20.05.2015 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) - die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 20.05.2015 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) - die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße wurde zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.

Der Bebauungsplan Nr. 684 setzt für die Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße „verkehrsberuhigte Zone“ fest. Zusätzlich ist der Bereich zwischen den beiden Tiefgaragenzufahrten des Grundstückes Scheibenstraße 29 und 33 als „verkehrsberuhigter Bereich“ durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ausgewiesen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen, welche dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung am 20.05.2015 vorgelegt wird. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (Anliegerstraße) ist auf 70 v.H. festzusetzen.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

37.053,99Beiträge gem. § 8 KAG NW

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-20 B 03_0034_WP17 Scheibenstrasse von O SAO.pdf

22.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:33