21. Mai 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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11. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen

FB 61/0190/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den 11. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den 11. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage beigefügten 11. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat mit Schreiben vom 26.08.2014 (Eingang 29.08.2014) eine Erhöhung der derzeit geltenden Taxentarife beantragt. Begründet wird der Antrag unter anderem mit den Preissteigerungen in den Kostenpositionen Kfz-Anschaffung, Kfz-Versicherung, Kfz-Reparaturen und Wartungen. Hauptgrund für die beantragte Erhöhung ist aber die durch den Bundestag am 04.Juli 2014 beschlossene Einführung des Mindestlohnes. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt gewerbeübergreifend ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde.

Die Lohnkosten stellen im Taxigewerbe ca. 60 % der gesamten Unternehmenskosten dar.

Neben den beiden Anträgen der Aachener Droschken Vereinigung (AAV) und Alfa auf Erhöhung der Taxentarife für das Gebiet der Stadt Aachen wurde ein Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. für den Bereich der StädteRegion Aachen (ohne das Gebiet der Stadt Aachen) gestellt.

Im Gebiet der StädteRegion Aachen besteht ein Pflichtfahrgebiet mit einem einheitlichen Taxentarif.

Mit dem Ziel, einen einheitlichen Tarif zu erlassen, wurden mit allen Antragstellern Abstimmungsgespräche geführt. Letztlich konnten die unterschiedlichen Anträge für das gesamte Pflichtfahrgebiet auf einen Antrag für das Gebiet der Stadt Aachen und einen für das Gebiet der StädteRegion Aachen zusammengefasst werden.

Diese beiden Anträge weichen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten geringfügig voneinander ab. Insofern wurde in Abstimmung zwischen StädteRegion und Stadt Aachen aus den beiden Anträgen ein Vorschlag erstellt, der die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen sowie auch die Interessen der Taxenunternehmer für die beiden Zuständigkeitsgebiete aufnimmt. Bedenken gegen diesen Vorschlag wurden im Zuge des zuletzt durchgeführten Anhörungsverfahrens nicht geäußert.

Tarifvorschläge im Detail:

Vorschlag der

Fachvereinigung Personenverkehr

Vorschlag der AAV und der Alfa

Vorschlag

Stadt Aachen

Bisheriger Tarif

Prozentsatz der Erhöhung zu 2012

Grundpreis

3,75 €

3,80 €

3,80 €

3,00 €

26,67 %

Kilometerentgelt werktags v. 06.00 bis 22.00 Uhr

2,00 €

1,80 €

1,90 €

1,60 €

18,75 %

Kilometerentgelt werktags v. 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

2,20 €

1,90 €

2,00 €

1,70 €

17,65 %

Großraumzuschlag

7,50 €

6,00 €

7,00 €

6,00 €

16,67 %

Wartezeit

32,50 €

28,00 €

30,00 €

26,00 €

15,38 %

Auftragsstornierung

------

5,00 €

5,00 €

2,50 €

100 %

Die letzte Tariferhöhung im Gebiet der Stadt Aachen erfolgte zum 01.01.2012.

Nach Anpassung der Beförderungsentgelte bewegen sich die einzelnen Tarifelemente im Durchschnitt benachbarter Kreise, wie auch die nachfolgende Vergleichstabelle ausweist:

Tarifvorschlag der Stadt Aachen

Kreis Düren

Kreis Heinsberg

Kreis Euskirchen

Grundpreis

3,80 €

Incl. 52,63 m und 50,00 m

3,20 €

incl. 50,00 m und 47,62 m

5,50 €

incl. 2.000m und 432 sec bis 456 sec

3,10 €

incl. 52,63 m und 50,00 m

Kilometerentgelt werktags v. 06.00 bis 22.00 Uhr

1,90 €

2,00 €

1,80 €

1,90 €

Kilometerentgelt werktags v. 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

2,00 €

2,10 €

1,90 €

2,00 €

Großraumzuschlag

7,00 €

6,10 €

6,50 €

6,00 €

Wartezeit

30,00 €

32,00 €

30,00 €

33,00 €

Auftragsstornierung

5,00 €

6,40 €

5,50 €

Nicht geregelt

Eine gleichlautende Vorlage wurde für den Städteregionstag erstellt.

Der Verordnungsentwurf über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Aachen genehmigten Taxen ist als Anlage beigefügt.

Rechtslage:

Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBI.I.S. 1690) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 11. Nachtrages zum Taxentarif für die Stadt Aachen geltenden Fassung setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen fest. Die Landesregierung hat durch § 4 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 30.03.1990 (GVNW 1990 S. 247) die Ermächtigung zur Festlegung der Ordnung an Taxenständen, von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen auf die Kreisordnungsbehörden übertragen. Wiederum durch § 6 Abs. 1 und Anlage 2, § 1 Abs. 1 Nr. 25 Aachen-Gesetz wurden die Aufgaben nach PBefG auf die StädteRegion übertragen.

Im Gebiet der StädteRegion Aachen besteht ein Pflichtfahrgebiet mit einem einheitlichen Taxentarif. Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten erfolgt nach Prüfung durch den Fachbereich Recht die Festsetzung der Taxentarife für das Gebiet der StädteRegion ohne das Gebiet der Stadt Aachen durch den Städteregionsrat und für das Gebiet der Stadt Aachen durch den Rat der Stadt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-28 FB 61_0190_WP17 11. nachtrag zum tax sao

20.11.2024

153.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:32