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Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in Vaalserquartier-KullenAntrag Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 16.04.2015

BA 5/0012/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Eingangs der Beratungen verweist Herr Krenkel auf die Formalien des Sitzungsverlaufs und geht insbesondere auf die Teilnahme von Mitgliedern des Gemeinderates Vaals an Sitzungen der Bezirksvertretung ein, denen nach der Geschäftsordnung keine Mitspracherechte eingeräumt werden könnten.

Dem widerspricht Herr Biesing, der die Auffassung vertritt, dass für Statements zu grenzüberschreitenden Themen die Sitzung unterbrochen werden kann.

Unter Bezugnahme auf den Antrag legt Herr Jaramaz dar, dass bei Realisierung auch die anderen Bereiche des Bezirkes Laurensberg einbezogen werden müssten, um so in allen Ortsteilen Sitzungen der Bezirksvertretungabhalten zu können.Er sieht aufgrund der fehlenden Räumlichkeiten in den jeweiligen Bereichen und der damit verbundenen Mehrbelastung im Rahmen der Sitzungsvorbereitungen keine realistische Möglichkeit der Umsetzung.

Frau Schmitt-Promny spricht sich für die Beibehaltung des bisherigen Sitzungsortes und gegen die von Herrn Biesing vorgeschlagene Möglichkeit der Unterbrechung der Sitzungen aus. Sie plädiert allerdings für die Weiterführung der nachbarschaftlichen Gespräche mit dem Gemeinderat Vaals.

Herr Biesing verweist darauf, dass die Verwaltung in vielen Verfahren wie z. b. der Aufstellung des Landschaftsplanes, des neuen Flächennutzungsplanes usw. sogenannte Gespräche unter Nachbarn führt. Vor diesem Hintergrund wäre es widersprüchlich, Sitzungen der Bezirksvertretung in Kullen, und damit in unmittelbarer Grenznähe, abzulehnen.

In diesem Zusammenhang legt Herr Krenkel dar, dass die bisher stattgefundenen informellen Gespräche mit der Gemeinde Vaals demnächst wieder aufgenommen werden sollen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag vom 16.04.2015 gilt als erledigt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beantragt, eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in Vaalserquartier, Orsteil Kullen, abzuhalten und hierzu auch Vertreter und Vertreterinnen des Gemeinderates Vaals einzuladen.

Begründet wird der Antrag damit, dass die ca. die Hälfte der Bevölkerung des Stadtbezirkes Laurensberg in Kullen, Steppenberg und Vaalserquartier wohnt, die Bezirksvertretungssitzungen aber regelmäßig in „Alt“-Laurensberg stattfinden, was den Besuch der Sitzungen für Bürgerinnen und Bürger aus den vorgenannten Ortsteilen erschwert.

Maßgeblich für die Einberufung der Bezirksvertretung sind die Regelungen der Gemeindeordnung NRW (GO) sowie die Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der zur Zeit geltenden Fassung.

Nach § 36 GO Abs. 5 finden für das Verfahren in den Bezirksvertretungen die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Nach § 47 Abs. 2 GO wird der Rat vom Bürgermeister einberufen. Die Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates sind durch die Geschäftsordnung zu regeln.

Abschnitt II der vom Rat der Stadt erlassenen Geschäftsordnung enthält die Regularien für die Bezirksvertretungen und verweist hinsichtlich der Verfahrensfragen auf die Bestimmungen des Abschnitts I für den Rat der Stadt. In entsprechender Anwendung dieser Vorschriften beruft der Bezirksbürgermeister die Bezirksvertretung in Form von Einzeleinladungen ein, aus der Zeit, Ort und Tagesordnung hervor gehen. Hinsichtlich des Sitzungsortes finden sich weder in der Gemeindeordnung noch der Geschäftsordnung explizit Regelungen. Nach der Rechtsprechung ist allerdings dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO) insofern Rechnung zu tragen, dass die Sitzung an gut erreichbarer Stelle im Gemeindegebiet stattfinden sollen und zeitlich so gelegt werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, der Sitzung beizuwohnen.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit beinhaltet für jedermann das Recht, als Zuhörer an den Sitzungen teilzunehmen.Einer aktiven Teilnahme an den Beratungen durch Mitsprache oder Mitentscheidung steht allerdings der auch das Gemeinderecht beherrschende Grundsatz der repräsentativen Demokratie (s. § 40 GO) entgegen.

Vor diesem Hintergrund wäre auch die Teilnahme von Mitgliedern des Gemeinderates aus Vaals zu sehen. Es wird daher angeregt, die Kontakte zum Gemeinderat Vaals auf informeller Ebene außerhalb des Sitzungsbetriebes zu pflegen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 8Ablehnung:Enthaltung: 4

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-28 BA 5_0012_WP17 Sitzung der Bezirksv SAO.pdf

25.11.2024

309.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 10.06.2015
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:35