Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung
FB 61/0182/WP17 · Kenntnisnahme
Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung
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Herr von Thenen begrüßt hierzu Frau Driessen von der ASEAG und Herrn Müller vom Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Herr Müller stellt anhand einer umfangreichen Präsentation, die als Anlage der Niederschrift beigefügt
ist, den Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015 vor.
Die SPD-BF hätte es begrüßt, wenn diese Zusammenfassung bereits bei den Unterlagen dabei
gewesen wäre. Es wäre sehr hilfreich, diese Zusammenfassung für unseren Stadtbezirk zu erhalten. Im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim gibt es mehrere Neubaugebiete. Werden diese zahlenmäßig in die lfd. Planungen eingearbeitet und gibt es zu den Sammelpunkten und der App bereits in anderen Städten Erfahrungen.
In der Pascalstraße in Oberforstbach liegt die Haltestelle genau gegenüber der Ausfahrt Hirzenrott. Dort stehen sehr oft Busse, sodass für Fahrzeuge, die aus dem Hirzenrott heraus kommen, eine gefährliche Situation entsteht. Es wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen.
Die CDU-BF dankt für die ausführliche Darstellung, die sich mit dem Aachener Süden befasst. Es wird von 300 m maximal 400 m Luftlinie zwischen Haltestellen gesprochen. Die direkten Linien sind für den Bezirk sehr wichtig, vor allen Dingen die, die über Brand und Walheim fahren. Wie viele Meter liegen diese Haltestellen Luftlinie auseinander. Bleiben die Haltestellen in Walheim auch für Schnellbusse erhalten. Es wird befürchtet, dass die eine oder andere Haltestelle nicht angefahren wird. Friesenrath wurde ebenfalls angesprochen; bleibt die Haltestelle Friesenrath an der ehemaligen Bundesstraße bestehen.
Die Grüne-BF fragt an, ob entsprechende Zusatzkosten für die Bürger durch die Einführung des ALT-Systems bzw. der App entstehen. Die neuen Linienbusse könnten mit Fahrradträgern ausgestattet werden, der Bus wird dadurch nicht länger. Es ist nicht erkennbar, ob ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer geschaffen worden ist.
Zu der Frage, ob der bedarfsorientierte Verkehr zum AVV-Tarif nutzbar ist teilte Frau Driessen mit, dass geplant ist, den bedarfsorientierten Verkehr in den AVV-Tarif einzubinden, sodass keine Zusatzkosten entstehen.
Herr von Thenen bittet zum besseren Verständnis um Erläuterung des ALT-Systems.
Zu der Frage der Grüne-BF teilt Herr von Thenen mit, dass die Möglichkeit der Fahrradmitnahme im Nahverkehrsplan enthalten ist.
Herr Müller teilt mit, dass man seine Fahrt nun einfach zusammenstellen kann. Dies gibt es in Aachen in dieser Form bisher noch nicht. Der Nahverkehrsplan ist deutlich inhaltsvoller. Neubaugebiete und große gewerbliche Vorhaben, die jetzt noch in der Planung sind, sind darin dargestellt. Dies gilt natürlich nicht für kleinere Vorhaben. Wenn sich z. B. die Rahmenbedingungen bzw. die räumlichen Strukturen verändern, z. B. durch eine größere Nachfrage, dann muss das in den Nahverkehrsplan einfließen. Die Situation in der Pascalstraße wird überprüft. Die Haltestellenabstände sind nicht Abstände zwischen den einzelnen Haltestellen, sondern das ist der Fußweg von einem Ziel oder einer Quelle zur Haltestelle der 300 oder 400 m entfernt sein sollte. Wenn z. B. zwei Haltestellen auf einer Linie liegen, kann dies Entfernungen von 600 m oder 800 m zwischen den Haltestellen bedeuten. Frau Driessen sagte, bei einem bedarfsorientierten Verkehr wird sehr stark darauf geachtet, dass eine gute Abdeckung besteht, die der Nachfrage entsprechen muss. An den Haltestellen der Schnellbusse wird man auch noch prüfen müssen, wo der Bedarf bzw. der Schwerpunkt ist. Der Schnellbus fährt nicht an Friesenrath vorbei, die dortige Haltestelle wird angefahren.
Das Thema Fahrradfahrer ist ein Verknüpfungsthema, das auch bei längeren Entfernungen wichtig ist.
Es bestehen natürlich im Bussystem Beschränkungen. Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben sind die Bedürfnisse der mobilitätsbeeinträchtigten Menschen, die vorrangig zu berücksichtigen sind.
Herr Müller bietet den jeweiligen Fraktionen an, dass er für Fragen bzw. erläuternde Informationen in den nächsten 3 Wochen zur Verfügung steht.
Zu der Frage der SPD-BF bzgl. Fahrten mit Schulklassen, teilt Herr Müller mit, dass die Fahrten vorher bei dem Verkehrsunternehmen angemeldet werden müssen, damit ein entsprechendes Fahrzeug eingesetzt werden kann.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt.
Inhalte
In den vergangenen Jahren wurde die ÖPNV-Qualität in Aachen und der umgebenden Region kontinuierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch zukünftig gesichert und weiterentwickelt werden. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen.
Ein Schwerpunkt der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind die Festlegung von
Bedienungsstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr wie etwa Erschließungsqualität, Netzgestaltung und Linienführung, Betriebszeiten sowie Verknüpfungen,
von Beförderungsstandards im Busverkehr (betreffend Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur sowie Information und Kommunikation) sowie
-von Grundsätzen zur Barrierefreiheit.
Aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes werden Zielkonzepte zu Linienwegmaßnahmen im Busnetz 2018 und weitere Entwicklungen bzgl. Infrastruktur, Tarif, Kommunikation und Kundenservice dargestellt. Das mehrfach in den politischen Gremien dargestellte Busnetzkonzept 2015+ wurde in das Zielkonzept 2018 überführt.
Der Nahverkehrsplan wird neben dem Status 2015 und dem Zielkonzept 2018, das im anstehenden Vergabeprozess Beachtung finden wird, auch einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für den Zeitraum bis 2027 geben.
Beteiligungsverfahren:
Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden in der Schlussfassung separat ausgewiesen.
Weiteres Vorgehen
Die Beratungsergebnisse aus der offiziellen Beteiligung und der Beratungen in den Gremien werden synoptisch aufbereitet und in den Entwurf der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aacheneingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den Entwurf unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens den politischen Gremien erneut zur Entscheidung vorlegen.Der Ratsbeschluss der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen muss spätestens im September 2015 herbeigeführt sein, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können.
Zeitnah soll der Grundsatzbeschluss für die Umsetzung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV gefasst werden. Im Herbst 2015 soll die Absicht dieser Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgen. Der Nahverkehrsplan bildet die wichtigste Grundlage für diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Verwaltung wird daher erforderliche Schritte zur Vorbereitung der Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag durchführen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 69122
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=69122
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-04-21 FB 61_0182_WP17 Nahverkehrsplan der SAO.pdf
22.11.2024
59.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 17.06.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:42
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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