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Verfahren zur Beteiligung der Fraktionen an beabsichtigten Vergaben;Ratsantrag Nr. 8/17 der GRÜNE-Fraktion vom 20.08.2014

FB 01/0038/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Pilgram, GRÜNE, dankt der Verwaltung für die intensive Beschäftigung mit dem Ratsantrag seiner Fraktion, äußert aber seine Enttäuschung darüber, dass eine Cloud-Lösung abgelehnt wird. Die regio iT verfüge über ausreichend Kompetenz zu diesem Thema. Er bittet, den Beschlussvorschlag der Verwaltung so zu erweitern, dass die Umsetzung einer Cloud-Lösung weiter verfolgt werden solle.

Herr Pütz, PIRATEN, weist darauf hin, dass in der aktuell gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadteine Frist von 10 Kalendertagen zur evtl. Erhebung eines Einspruchs durch die Fraktionen enthalten sei und plädiert dafür, diese Frist auch so zu belassen.

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die beabsichtigte Änderung auf 8 Kalendertage vom Effekt her weitestgehend der bisherigen Praxis von 6 Arbeitstagen entspreche und auch erreichen solle, dass nicht zu viel Zeit bei den Vergabeverfahren benötigt werde. Die Zuständigkeitsordnung könne bei nächster Gelegenheit geändert werden, zusammen mit weiteren erforderlichen Änderungen.

Herr Servos, SPD, betont, dass hier nicht die Frage Cloud- oder Server-Lösung entscheidend sei, sondern vielmehr ein effektives und praktikables Workflow-Management angestrebt werden müsse.

Er verweist auf einen geänderten Beschlussvorschlag aller Fraktionen zu diesem Punkt, der dem Oberbürgermeister überreicht wird. Außerdem plädiert er dafür, dass die Verwaltung zu diesem Thema im nächsten Personal- und Verwaltungsausschuss einen Zwischenbericht vorlegen soll.

Herr Baal äußert für die CDU-Fraktion, dass seiner Einschätzung nach viele Vergabeinfos freitags bei den Fraktionen ankämen und dann das Wochenende die Bearbeitung verlängere. Bei der Bemessung der Einspruchsfrist sollte dies berücksichtigt werden.

Herr Pütz, PIRATEN, kündigt an, dass seine Fraktion sich bemühen werde, zukünftig auch eine Rückäußerung vor Ablauf der Einspruchsfrist abzugeben, wenn man keine Bedenken habe. Er spricht sich nochmals dafür aus, die Frist bei 10 Kalendertagen zu belassen.

Herr Pilgram, GRÜNE, führt aus, dass es wichtig sei, dass der Workflow richtig funktioniere und spricht sich für den geänderten Beschlussvorschlag aus.

Herr Oberbürgermeister Philipp äußert, dass die Verwaltung eine Cloud-Lösung in diesem Bereich weiter im Blick behalten werde, ein eigenes Projekt hierfür würde aber dazu führen, dass andere wichtige IT-Projekte auf der Prioritätenliste weiter nach unten rutschen würden.

In einer der nächsten Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses werde schon über die IT-Strategie und zum Stand beim Thema W-LAN in Sitzungssälen berichtet werden. Über das Thema Workflow bei Vergaben könne dann auch in diesem Gremium regelmäßig berichtet werden.

Herr Servos, SPD, plädiert dafür, dies als Anforderung für die städtische IT-Strategie mit aufzunehmen. In einem ersten Schritt könne man untersuchen, ob das Allris-Programm hierfür eine Lösung anbiete.

Herr Oberbürgermeister Philipp weist darauf hin, dass Portal-Lösungen und eine Workflow-Lösung für die Vorlagenerstellung im Rahmen von Allris zu den Projekten gehören, die ganz oben auf der Prioritätenliste stünden. Im Zuge der Erarbeitung von Workflow-Lösungen könne man auch andere zusätzliche Lösungen anstreben.

Abschließend lässt er über den geänderten Beschlussvorschlag aller Fraktionen abstimmen.

Der Hauptausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die beabsichtigte Änderung des verwaltungsinternen Verfahrens zur Beteiligung der Fraktionen an den beabsichtigten Vergaben einstimmig zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Änderung der Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine Vergabe auf acht Kalendertage zu. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, auch die Umsetzung einer Cloud-Lösung (oder serverbasierten Lösung, die einen dezentralen, workflowbasierten Zugriff auf die Vergaben ermöglicht) weiter zu verfolgen und regelmäßig über die Umsetzungsmöglichkeiten zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die beabsichtigte Änderung des verwaltungsinternen Verfahrens zur Beteiligung der Fraktionen an den beabsichtigten Vergaben zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Änderung der Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine Vergabe auf acht Kalendertage zu.

Der Ratsantrag Nr. 8/17 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag Nr. 8/17 vom 20.08.2014 (siehe Anlage) beantragt die GRÜNE-Fraktion, „die Verwaltung zu beauftragen, das Beteiligungsverfahren der Fraktionen an Vergaben zu verbessern. Insbesondere sollen Nutzerkomfort und Sicherheit verbessert und die Transparenz erhöht werden. Gegebenenfalls ist auch ein ganz neues Verfahren beispielsweise mit Nutzung von sicheren Cloud-Services zu entwickeln“.

Gemäß den Bestimmungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen teilt der Oberbürgermeister den Fraktionen bei beabsichtigten Vergaben oberhalb bestimmter Wertgrenzen unter Angabe der eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Wird gegen diese Vergabe innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen (also ohne gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage) kein Einspruch erhoben, erfolgt die Vergabe entsprechend dem mitgeteilten Vorschlag. Wird Einspruch erhoben, ist im zuständigen Gremium über die beabsichtigte Vergabe zu beraten.

Das bisherige Verfahren zur Information der Fraktionen lässt sich wie folgt beschreiben:

-Das jeweilige Fachamt schickt die Information zu der beabsichtigten Vergabe (ausgefülltes Formular Fraktionsvorlage, Preisspiegel und Prüfvermerk des Fachbereichs Rechnungsprüfung) in einem PDF-Dokument per Mail an das Postfach fraktionsinfo@mail.aachen.de.

-Alle dort eingehenden Mails werden automatisiert an zwei Mitarbeiter des Fachbereichs Verwaltungsleitung (FB 01) geleitet, damit eine Vertretung auch in Urlaubszeiten gewährleistet ist.

-Von dort aus werden diese Infos umgehend per Mail an die von den Fraktionen zu diesem Zweck benannten Mail-Adressen weiter geleitet.

-Die Fraktionen haben ab diesem Zeitpunkt sechs Arbeitstage Zeit, hierzu eine Rückmeldung, ggf. auch einen Einspruch, abzugeben.

-Die Mitarbeiter des Fachbereichs Verwaltungsleitung sammeln die Rückmeldungen und geben dem Fachamt unmittelbar nach Ablauf der v.g. Frist eine abschließende Mitteilung per Mail, dass die Vergabe erfolgen kann oder über die Vergabe im zuständigen Gremium beraten werden muss.

Aufgrund dieses Ratsantrages ist eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, unter Beteiligung der Fachbereiche Rechnungsprüfung, Personal und Organisation und Verwaltungsleitung, mehrfach zusammengekommen und hat geprüft, wie dem Ansinnen des Ratsantrages gefolgt werden kann.

Die im Ratsantrag erwähnte Cloud-Lösung ist nach Angaben der zuständigen Fachverwaltung derzeit noch nicht realisierbar. Sie wäre nicht hinreichend sicher, da auch sensible Daten der Auftragsvergabe und -bewertung betroffen wären.

Um dennoch sowohl den Nutzerkomfort und die Sicherheit des Verfahrens zu verbessern als auch die Abläufe zu straffen, hat die Verwaltung folgende Änderungen des internen Ablaufs vorgesehen:

-Mit Hilfe von GroupWise-Regeln, die für das Fraktionsinfo-Postfach entwickelt wurden und überwiegend ohne Zutun der Sachbearbeiter im Hintergrund ablaufen, werden die meisten der im bisherigen Verfahren notwendigen Aktionen des Fachbereichs Verwaltungsleitung automatisiert.

-Die eingehenden Fraktionsinfos der Fachämter werden durch diese Regeln automatisiert an die Fraktionen weiter geleitet, inclusive aller Anlagen.

-Sofern kein Einspruch oder auch keine inhaltliche Nachfrage erfolgt, wird nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme beim nächsten Programmstart der Anwendung GroupWise automatisiert eine „Erfolgs-Mail“ an die einreichende Dienststelle versendet. Dies trifft die weit überwiegende Zahl aller Fälle, geschätzt über 90 %.

-Erfolgt seitens der Fraktionen eine inhaltliche Rückfrage, wird die ursprünglich eingegangene Fraktionsinfo-Mail vom Mitarbeiter des FB 01 manuell in einen bestimmten Ordner verschoben. Es erfolgt in diesem Fall kein Automatismus. FB 01 nimmt Kontakt zur absendenden Dienststelle auf. Wenn die inhaltliche Rückfrage zufriedenstellend geklärt werden konnte, wird die ursprüngliche Mail manuell in den Ordner verschoben, der eine „Erfolgs-Mail“ an die einreichende Dienststelle bewirkt. Wenn die Rückfrage nicht geklärt werden konnte, wird die Mail in einen Ordner „Einsprüche“ verschoben, was bewirkt, dass eine standardisierte Ablehnungs-Mail an die einreichende Dienststelle versandt wird.

-Erfolgt seitens einer Fraktion ein Einspruch gegen eine beabsichtigte Vergabe, wird durch FB 01 die ursprüngliche Mail in den Ordner „Einsprüche“ verschoben, was wiederum bewirkt, dass eine standardisierte Ablehnungs-Mail an die einreichende Dienststelle versandt wird.

-Damit alle Fraktionen über inhaltliche Rückfragen bzw. Einsprüche zu beabsichtigten Vergaben informiert sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass diese jeweils bei den Antworten an FB 01 die anderen Fraktionen in den Mailverteiler aufnehmen.

Durch die Automatisierung des Verfahrens wird zudem für den FB 01 eine Vereinfachung des Verfahrens und eine erhebliche Verringerung des hierbei bisher anfallenden Arbeitsaufwandes erreicht.

Die Verwaltung beabsichtigt ferner, die betroffenen Fachdienststellen mittels einer Dienstanweisung noch einmal im Detail zu informieren, welche Formalien bei diesem Verfahren einzuhalten sind. Hierdurch soll erreicht werden, dass möglichst in allen Fällen auch alle nötigen Informationen in den Fraktionsinfos enthalten sind und diese auch in einer transparenten und gut lesbaren Form übermittelt werden. Dies beinhaltet auch eine eindeutige Bezeichnung der Inhalte der Dateien im Dateinamen sowie eine Weiterleitung der Antworten auf einzelne inhaltliche Rückfragen an alle Fraktionen.

Die größtenteils automatisierte Bearbeitung erfordert allerdings eine Änderung der bisherigen Frist, die den Fraktionen zur Stellungnahme zur Verfügung steht. Bisher sind dies sechs Arbeitstage. Da es aber nicht möglich ist, mittels einer GroupWise-Regel die gesetzlichen Feiertage und Wochenendtage zu definieren, schlägt die Verwaltung vor, die Frist zu Einlegung von Einsprüchen auf acht Kalendertage festzulegen.

Diese Änderung kann mittels einer automatisierten Regel abgebildet werden und verursacht hinsichtlich der Länge der Einspruchsfrist in der Regel keine wesentliche Änderung zum bisherigen Verfahren.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-08 FB 01_0038_WP17 Verfahren zur Beteil SAO.pdf

23.11.2024

199.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 20.05.2015
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:30