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XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carréehier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0197/WP17 · Entscheidungsvorlage

XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carréehier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Kelberlau erläutert die geplanten Änderungen und steht für Fragen zur Verfügung.

Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Promny, ob sich Änderungen hinsichtlich der Größe des geplanten Supermarktes ergeben, legt Herr Kelberlau dar, dass dies seines Wissens nach nicht der Fall sei, wird aber eine entsprechende Information noch für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung erstellen.

(Anmerkung zum Protokoll:

Nach Auskunft des FB 61 hat sich bezüglich des großflächigen Einzelhandels seit dem Bauantrag im Jahr 2013 keine Änderung ergeben, d. h. der heutige Planungsstand entspricht dem, was bereits von der Bauaufsicht genehmigt wurde Dabei wurde die Grenze zwischen dem MK 1 und MK 2 innerhalb

des Ursprungsbebauungsplanes übersehen mit der Folge, dass hierfür keine Befreiung erteilt wurde. Die nun im Rahmen der XI. Änderung geplante Verschiebung berücksichtigt somit die ursprüngliche Planung.)

Auf weitere Nachfrage von Frau Schmitt-Promny, welche sonstigen Veränderungen sich ergeben, erläutert Herr Kelberlau, dass eine geringfügige Verschiebung der Baugrenzen sowie der angedachten Firsthöhe erfolge; alle Grenzvorgaben hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl werden jedoch eingehalten.

Frau Schmitt-Promny möchte weiterhin wissen, in welchem Umfang Flächen für den sozialen Wohnungsbau eingeplant werden.

Hierzu erklärt Herr Kelberlau, dass es sich um ein komplett frei finanziertes Objekt handele und die Schaffung von sozialem Wohnungsbau nicht vorgesehen sei.Der Beschluss des Rates, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu errichten, sei nur bei neuen Bebauungsplänen einschlägig und greife im vorliegenden Fall nicht.

Die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke äußerten hierzu ihr Unverständnis und regten an, dies auch in den Beschluss mit aufzunehmen. Außerdem wurde eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die Gewoge in der nächsten Sitzung gefordert

Herr Kusch möchte wissen, inwieweit sich durch die geplanten Änderungen Veränderungen in der Anzahl der Stellplätze ergeben werden.

Herr Kelberlau legt dar, dass sich ein höherer Stellplatzbedarf ergebe, welcher in der jetzigen Planung aber mit abgefangen werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der XI. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Sie drückt ihr starkes Befremden darüber aus, dass bei dem geplanten Bauvorhaben kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen wird. Die Bezirksvertretung Laurensberg bittet darum, das Projekt in der nächsten Sitzung durch die GeWoGe vorstellen zu lassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der XI. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der XI. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

XI. vereinf. Änderung Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée -

hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

Planungsrechtliche Situation

Der Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 592 – Vaalser Straße / Gut Kullen – wurde 1975 aufgestellt, um im Umfeld des in Bau befindlichen Universitätsklinikums die Schaffung von Wohnraum sowie von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen zu ermöglichen. Im südlichen Bereich an der Vaalser Straße sah der Bebauungsplan ein Mischgebiet vor mit Versorgungseinrichtungen für das Plangebiet sowie für das südlich angrenzende Baugebiet „Steppenberg“.

Im Rahmen der X. Änderung des Bebauungsplans wurde im Jahr 2002 das Mischgebiet in ein Kerngebiet geändert, um damit vorwiegend die Unterbringung von Handelsbetrieben, von zentralen Einrichtungen der Wirtschaft sowie der Verwaltung und der Kultur zu ermöglichen. Das im Osten des Geltungsbereichs der X. Änderung bereits vor über 10 Jahren durch die GEWOGE AG Aachen realisierte Dreiländer-Carrée beherbergt vorrangig Büro- und Laborflächen sowie ein Bistro und kleinere Ladenflächen.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung

Nach Realisierung des östlichen Bereiches der X. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 soll nun als 2. Bauabschnitt der westliche Bereich umgesetzt werden. Ein bereits auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 592, X. Änderung durch die GEWOGE AG eingereichter Bauantrag sah neben Wohnungen und einem Einzelhandelsbetrieb eine Beherbergungsstätte in Form eines Boarding-Houses vor. Diese Absicht wurde jedoch nach Erteilung der Baugenehmigung aufgegeben, weil zwischenzeitlich offensichtlich wurde, welch erheblicher Wohnungsbedarf im Umfeld des Plangebietes besteht. Ziel ist es nunmehr, unter Beibehaltung der bisher geplanten Gebäudekubatur alle Flächen, die bisher als Boarding-House vorgesehen sind, als Wohnflächen zu nutzen. Diese Umnutzung setzt allerdings die Änderung der rechtsgültigen X. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 voraus, weil eine weitergehende Nutzung der geplanten Anlage zu Wohnzwecken mit den bestehenden Festsetzungen nicht möglich ist.

Im Zuge der notwendigen Bebauungsplanänderung sollen auch einzelne Festsetzungen geändert werden, die im Rahmen der bereits erteilten Baugenehmigung Befreiungen von den Festsetzungen oder Abweichungen von den Vorschriften der Bauordnung (BauO NRW) und der Sonderbauverordnung (SBauVO) erforderten. Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung des Bauvorhabens in 2013 wurde bereits festgestellt, dass diese Änderungen nicht die Grundzüge der Planung berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Städtebauliches Konzept

Die Planung sieht drei parallel Nord-Süd ausgerichtete fünfgeschossige Baukörper vor, die im Norden durch zwei viergeschossige Zwischenbauten verbunden werden. Im Süden sollen die beiden Zwischenräume auf ganzer Höhe durch Glaswände abgeschirmt werden, so dass zwei Innenhöfe entstehen, in denen ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet ist. Das architektonische Erscheinungsbild des geplanten Vorhabens fügt sich in das vorhandene von Solitären und Geschosswohnungsbau geprägte Umfeld ein.

Im Erdgeschoss des westlichen Gebäudes, im Erdgeschoss des westlichen Teilbereiches des mittleren Gebäudes und im westlichen Zwischenbereich ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb für den Verkauf von Getränken und Lebensmitteln vorgesehen. Insgesamt sollen innerhalb der Anlage auf allen Geschossen 118 Wohnungen unterschiedlicher Größe realisiert werden. Unterhalb der gesamten Anlage und dem südlichen Vorbereich an der Vaalser Straße soll eine Tiefgarage mit insgesamt 117 Einstellplätzen ermöglicht werden.

Wesentliche vorgeschlagene Festsetzungen

An der Festsetzung „Kerngebiet“ soll festgehalten werden, so dass (im Bereich MK1) ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb und andere kerngebiets-typische Nutzungen weiterhin zulässig sind. Aufgrund der bestehenden hohen Nachfrage nach Wohnraum, die durch die Realisierung des Campus Melaten noch zunehmen wird, die sehr gute Anbindung an das städtische Straßenverkehrsnetz und den öffentlichen Nahverkehr und das Fehlen ähnlich guter Alternativstandorte in städtebaulich integrierter Lage soll innerhalb des Änderungsbereichs ein hoher Anteil der Geschossfläche (bis zu 65 %) für Wohnungen genutzt werden. Mit dieser Festsetzung wird die bisherige Festsetzung, dass sonstige Wohnungen gemäß § 7 (2) BauNVO ab dem 2. Obergeschoss zulässig sind, aufgehoben und das Wohnen aus besonderen städtebaulichen Gründen in allen Geschossen zu einer Hauptnutzung erhoben. Dieser Teilbereich des Kerngebiets dient somit nicht mehr vorwiegend der Unterbringung von kerngebiets-typischen Nutzungen i.S. § 7 BauNVO, jedoch ist dies nach § 7 Abs. 4 Satz 2 zulässig, da die allgemeine Zweckbestimmung des gesamten Kerngebietes innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 592 insgesamt gewahrt bleibt.

Die Grundflächenzahl für das Kerngebiet soll gegenüber der X. Änderung von 0,4 auf 0,5 erhöht werden, liegt damit aber nach wie vor deutlich unterhalb des Maximalwertes von 1,0 gemäß BauNVO. Die Geschossflächenzahl soll von 1,2 auf 1,5 erhöht werden, um damit die konzipierte hofartige Bebauung realisieren zu können. Durch die Erhöhung der Geschossflächenzahl wird die notwendige Geschossfläche ermöglicht, die Voraussetzung insbesondere für den Schallschutz innerhalb der Innenhöfe ist. Die vorgeschlagene Geschosszahl von fünf stellt keine Veränderung zur Ursprungsfestsetzung dar, die festgesetzten Firsthöhen sollen jedoch geringfügig um ca. 1 m erhöht werden, um das konkrete Vorhaben zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Schallschutzfestsetzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplans wurden so gewählt, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl für das konkret geplante Bauvorhaben als auch für eventuelle andere Bauvorhaben gewährleistet werden.

Änderungs- und Offenlagebeschluss

Durch die XI. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 wird die Möglichkeit eröffnet, nördlich der Vaalser Straße zwischen Schurzelter Straße und Neuenhofer Weg im Bereich des bereits seit langem brachliegenden Grundstücks eine städtebaulich verträgliche und geordnete bauliche Entwicklung einzuleiten. Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs sollen innerhalb des Kerngebietes bis zu 65 % der Geschossfläche für Wohnzwecke genutzt werden können.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 592 - Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée - den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmigAblehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (6)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-12 FB 61_0197_WP17 XI. vereinfachte aend sao

26.11.2024

6.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 10.06.2015
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:35