Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachenhier: Sachstandsbericht zum Verfahren sowie Kommunikation- und Partizipationskonzept
FB 61/0193/WP17 · Kenntnisnahme
Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachenhier:Sachstandsbericht zum Verfahren sowie Kommunikation- und Partizipationskonzept
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Frau Hermanns berichtet über den Sachstand des Verfahrens „Neuaufstellung des Landschaftsplanes“ sowie über das Kommunikations- und Partizipationskonzept anhand eines Power-Point-Vortrages.Sie selber habe gemeinsam mit Herrn Kumkar die Projektleitung übernommen. Begleitet werden sie durch den Fachbereich Umwelt von Frau Keim, Frau Michalik und Frau Hoffmann.
Aufbauend auf den Masterplan 2030 solle parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein neuer Landschaftsplan entstehen. Der Landschaftsplan wirke wie ein Bebauungsplan und werde in einer Satzung beschlossen und diene als kommunales Planungsinstrument. Ziel des Landschaftsplanes sei der Schutz und die Entwicklung der Landschaft mit ihren unterschiedlichen Schutzgütern im unbebauten Bereich. Der Geltungsbereich umfasse im Außenbereich eine Fläche von ca. 115 km², was ca. 71% des gesamten Stadtgebietes darstelle.
Frau Hermanns führt aus, dass der Auftrag der Neuaufstellung des Landschaftsplanes folgendes beinhalte:
-Handlungsauftrag aus dem Masterplan/Abgleich mit Neuaufstellung FNP
-Entwicklungsziele neu definieren
-Abgleich mit den Zielen der Landesplanung aus LEP und Regionalplan
-Textliche Anpassung/Erneuerung und
-Strategische Umweltprüfung/Umweltbericht.
Mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes sei nach Auskunft von Frau Hermanns die Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung aus Bonn beauftragt worden. Dieses Büro habe in der Planung und Umsetzung bereits seit 1990/93 Erfahrung und werde bis Ende 2015 den Landschaftsplan Leverkusen neuaufstellen und habe bereits den Landschaftsplan des Bergischen Kreises aufgestellt. Darüber hinaus laufe derzeit noch die Aufstellung des Landschaftsplanes in Niederkassel, welcher auch durch das Büro erfolge. Ebenfalls habe das Büro die Landschaftsplanung in Monschau durchgeführt.
Laut Auskunft von Frau Hermanns sollen in den Kommunikations- und Partizipationsprozess folgende Akteure miteinbezogen werden:
-Poltische Gremien
-Lenkungsgruppe
-Projektgruppe Verwaltung
-Arbeitskreise
-Gespräche unter Nachbarn (Grenzkommunen) und
-Öffentlichkeit.
Die Betrachtungsräume sollen nach Auskunft von Frau Hermanns über die Stadtgrenze hinaus, Richtung Niederlande und Belgien, aber auch in Richtung Städteregion gerichtet sein.
Herr Helmig bemängelt, dass die Voraussetzung, dass das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgen soll, nicht gewährleistet werden könne, da das Verfahren hinsichtlich des Flächennutzungsplanes seiner Meinung nach ca. 2-3 Jahre voraus sei. Er befürchte, dass mögliche neue Naturschutzflächen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes schon geblockt seien. Seiner Meinung nach ist eine enge Zusammenarbeit der Arbeitskreise, die sich mit dem Flächennutzungsplan beschäftigen und den Arbeitskreisen, die zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes gebildet werden, dringend erforderlich.
Herr Dr. Aletsee findet es gut, dass der Landschaftsplan neuaufgestellt werde, schließe sich jedoch der Kritik von Herrn Helmig an. Er befürchte, dass bei der vorgestellten engen Zeitschiene, über die Sache zu schnell entschieden werde.
Seiner Meinung nach müsse sich aus dem Landschaftsbeirat eine Arbeitsgruppe Landschaftsplan konzipieren. Auch müssten die Aufgaben des Landschaftsbeirates im gesamten Verfahren klar festgelegt werden.
Herr Meiners stellt die Frage, ob der Landschaftsbeirat nochmals separat in dem Verfahren fungieren müsse, da bereits alle Mitglieder in irgendeiner Art und Weise in das Verfahren involviert seien.
Herr Dr. Aletsee sieht die Aufgabe des Landschaftsbeirates in der Kommunikation zwischen Landnutzern und Landschützern. Dadurch sollen Bedenken und Ängste ausgeräumt werden.
Herr Helmig regt an, frühzeitig in die Offenlage zu gehen und ggfls. auch eine zweite Offenlage anzubieten, damit früh genug reagiert werden könne.
Frau Hermann erwidert, dass dies auch das Ziel sei und dass das beauftragte Büro genau darauf abziele. Es sei geplant, dass vor der frühzeitigen Beteiligung die Öffentlichkeit informiert werde und auch Bedenken, die dort geäußert werden, mit in den Prozess einfließen. Auf diesem Wege solle für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes eine hohe Akzeptanz erreicht werden. Innerhalb des Landschaftsplanprozesses soll ein umfassender, sowohl externer als auch interner Informationsaustausch stattfinden.
Herr Fleu äußert ebenfalls seine Bedenken, dass der Flächennutzungsplan bereits schon so festgezogen sei, dass der Landschaftsplan keine Chance mehr habe.
Frau Hermanns sieht es als sehr positiv an, dass die beiden Verfahren parallel laufen, da man so noch einige Dinge angleichen könne.
Es wird vorgeschlagen, dass am 01.09.2015 ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe Landschaftsplan stattfindet. Geplant ist, dass die Arbeitsgruppe nicht aus einer geschlossenen Personengruppe besteht, sondern jeder aus dem Landschaftsbeirat teilnehmen kann.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster-Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Einleitung:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8 Nr. 11 BauGB) beschlossen.
Aus dem Masterplan abgeleitet soll der Landschaftsplan der Stadt Aachen neu aufgestellt werden.
Im November 2013 wurde im Landschaftsbeirat, im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über die anstehende Neuaufstellung des Landschaftsplanes, die Einwerbung von Fördermitteln und das EU-weite Ausschreibungsverfahren berichtet. Nachzulesen in der Vorlage FB 61/0995/WP16.
In einem zweistufigen Verfahren wurde der Bewerber ausgewählt, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Beauftragt ist das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ aus Bonn.
Inhalt des Leistungsumfangs sind neben dem Leistungsbild Landschaftsplan gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die gesetzlich vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) sowie der Abwägungs- und Kommunikationsprozess.
Derzeit befasst sich das Büro mit den Leistungsphasen 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs und 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen.
Verfahren, Kommunikations- und Partizipationskonzept:
Im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes klar geregelt. Ähnlich wie bei der Bauleitplanung sind zwei formelle Beteiligungsabschnitte im Gesetz verankert.
Bei der Stadt Aachen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Partizipation an Planungsprozessen und somit an der Gestaltung der eigenen Stadt und Umwelt gewollt und mit viel Engagement gelebt wird.
Auch bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes wird diese Zielsetzung verfolgt und die Kommunikation und Partizipation an diesem Planwerk über das gesetzliche Maß hinaus angelegt. Dabei soll das Rad nicht neu erfunden und der Prozess zügig innerhalb des Förderrahmens bis 2017 bearbeitet werden. Elemente aus den Verfahren Masterplan Aachen*2030 und Flächennutzungsplan-Neuaufstellung bieten sich an und sollen herangezogen werden.
So wird neben den zu beteiligenden politischen Gremien vorgesehen, die folgenden Akteure zu gruppieren und mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten einzubinden (siehe hierzu auch Anlage 1):
- Politische Gremien
- Lenkungsgruppe
- Projektgruppe
- Arbeitskreise
- Gespräche unter Nachbarn
- Öffentlichkeit
Politische Gremien
Am Planungsprozess beteiligt sind alle Bezirksvertretungen, der Landschaftsbeirat, die Fachausschüsse Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Die Entscheidung über die Einleitung der einzelnen förmlichen Schritte, der Abwägung und der Satzung des Landschaftsplanes obliegt dem Rat.
Lenkungsgruppe
Als Lenkungsgruppe fungieren im Wesentlichen die umwelt- und planungspolitischen Sprecher der Ratsfraktionen, die von der Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassungen beteiligt werden. Die Abfrage der Teilnehmer erfolgt separat zu Beginn des Planungsprozesses.
Projektgruppe
Unter „Projektgruppe Verwaltung“ ist der intensive Austausch des Auftragnehmers mit der Verwaltung während des gesamten Verfahrens zu verstehen. Dabei übernimmt der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen die Federführung und Projektleitung. Fachunterstützung erfolgt durch den Fachbereich Umwelt. An Sitzungen zu unterschiedlicher Themen und Schwerpunkte kann der Teilnehmerkreis intern und ggf. extern erweitert werden. Am Anfang des Verfahrens ist ein monatlicher Turnus vorgesehen, der sich im Übrigen nach dem Erörterungsbedarf richtet.
Arbeitskreise
Arbeitskreis Landschaftsplan (AK LP)
Der Arbeitskreis Landschaftsplan stellt eine Plattform für die “professionellen“ Interessenvertreter der wichtigsten Akteure dar. Er bietet fachlichen Austausch und arbeitet in beratender Funktion der Projektgruppe zu. Er schafft einen geschützten Rahmen zur Diskussion und Austausch der verschiedenen Interessen durch die entsprechenden Vertreter.
Vorgesehen sind u.a. Kreisbauernschaft, Fischereiverband, Landwirtschaftskammer, Landesforstverwaltung / Regionalforst, Waldbauernschaft, Naturschutzverbände (NABU, BUND, LNU), Wasserwirtschaft (WVER) Imkereiverband, Landwirtschaftsverband, LVR – Denkmalpflege, Tourismus, IHK. Je nach Schwerpunkt können auch weitere Institutionen hinzugeladen werden.
Arbeitskreis Nutzer
Darüber hinaus soll für die einzelnen Nutzer in der Land- und Forstwirtschaft bzw. weiterer Nutzergruppen des Außenbereiches ein gesonderter Arbeitskreis eingerichtet werden. Im Vordergrund stehen hierbei Informations-/ Austauschveranstaltungen. Ziel ist es, die Akteure zu informieren ggf. bereits Konflikte zu entschärfen und auf die Einflussmöglichkeiten im Planungsprozess hinzuweisen.
Gespräche unter Nachbarn
Hierunter wird die Einbindung der offiziellen VertreterInnen der Nachbarregionen/- kommunen oder Behörden in Deutschland, den Niederlanden und in Belgien verstanden. Das existierende Format aus dem Masterplanprozess, ggf. in geänderter Zusammenstellung, soll hierbei fortgesetzt werden. Im Vordergrund steht hierbei die grenzüberschreitende Vernetzung, welche sich durch verschiedenste Instrumente der Raumplanung und Zielvereinbarung ausdrücken soll. Ziel ist es die Nachbarn über den Landschaftsplan zu informieren und grenzüberschreitende Themen wie Biotopverbund, touristische Projekte oder auch Infrastrukturvorhaben abzugleichen.
Öffentlichkeit
Neben den o.g. förmlichen Beteiligungen sollen vor und während des Verfahrens auch informelle Beteiligungen und Informationen stattfinden.
Hierzu sollen verschiedene Medien bzw. Formate Anwendung finden. Zudem soll im August / September im Bürgerforum des Rates über den anstehenden Prozess berichtet werden.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die aktive informelle Beteiligung durch ein ausreichendes Angebot an Bürgerinformationsveranstaltungen in max. vier Betrachtungsräumen stattfindet.
Darüber hinaus soll das Element der „Bürgersprechstunden“ begleitend zur formellen frühzeitigen Beteiligung, ähnlich wie zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, angewendet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit bekommen umfassend Informationen zu erhalten und Eingaben zu machen.
Als zentrales Element wird die Internetseite der Stadt Aachen genutzt.
Ausblick und Zeitplan:
Die Auftaktveranstaltungen in den verschiedenen Gruppen erfolgt unmittelbar vor bzw. nach den Sommerferien 2015. Über Presse und Internet, in kleineren Veranstaltungen und per Rundschreiben wird über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beteiligung informiert.
Hieran anschließend wird intensiv in den Gruppen, und durch informelle Beteiligungsveranstaltungen, an den Zielen und Inhalten des Landschaftsplanes bis Frühjahr 2016 gearbeitet.
Das Ergebnis dieser Arbeits- und Austauschphase wird der Vorentwurf sein, der Ende 2016 in die erste formelle Beteiligungsrunde entsandt wird. Gleichzeigt, mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, erfolgt der förmliche Aufstellungsbeschluss.
Anfang 2017 erfolgt die Auswertung der formell eingebrachten Eingaben. Über das Ergebnis der Eingaben wird in den einzelnen Gruppen berichtet und ggf. erörtert. Im Anschluss werden die Abwägung und der Satzungsentwurf gefertigt.
Der Beschluss zur Offenlage soll im II Quartal 2017 erfolgen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für das III Quartal 2017 vorgesehen. Sofern der breit angelegte Beteiligungsprozess seinem Ziel gerecht wird, konnten im Vorfeld Konflikte soweit ausgeräumt werden, dass das formelle Verfahren ohne Verzögerungen durchlaufen kann. Anfang 2018 kann dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
In der Anlage 2 ist die grobe Zeitplanung beigefügt.
Finanzielle Auswirkung
Die gesamte Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen und entsprechend der Kostenschätzung von 400.000 € eingeplant.
Gemäß Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 03.12.2014 sind auf Seite des Fördergebers für den Bewilligungszeitraum bis 2017 folgende Gelder eingeplant:
Haushaltsjahr 2015 100.000 € + Bereitstellung aus 2014 in Höhe von 40.000 €
Haushaltsjahr 2016100.000 €
Haushaltsjahr 2017 80.000 €
Der Schlussverwendungsnachweis ist bis spätestens zum 30.06.2018 der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Der städtische Anteil von 20% an den Gesamtkosten verteilt sich auf den Bewilligungszeitraum wie folgt:
Haushaltsjahr 2015 35.000 €
Haushaltsjahr 201625.000 €
Haushaltsjahr 201720.000 €
Vorschlag der Verwaltung:
Mit dem vorgeschlagenen Zeitplan und dem damit verbundenen Kommunikations- und Partizipationsprozess soll ein modernes Zielkonzept für den Naturhaushalt mit angepasster Schutzgebietsausweisung nach heutigen Wertigkeiten für den gesamten städtischen Außenbereich entstehen. Viele unterschiedliche Akteure werden aufgerufen sich zu beteiligen.
Empfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, das vorgestellte Verfahren durchzuführen sowie das Kommunikations- und Partizipationskonzept für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes durch die Entsendung der entsprechenden politischen Vertreter aktiv zu unterstützen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-090101-913-7 | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | -100.000 | 100.000 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 175.000* | 175.000* | 225.000 | 225.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -75.000 | -75.000 | -45.000 | -45.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus 2014 in Höhe von 50.000 €
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 69193
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=69193
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-05-07 FB 61_0193_WP17 Neuaufstellung des L SAO.pdf
22.11.2024
9.7 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 02.06.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:34