19. Mai 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 4.1Öffentlich

Ergänzung zu der Vorlage "Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge"

FB 23/0097/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Baal dankt insbesondere der Verwaltung für die Ergänzungsvorlage und teilt für seine Fraktion mit, dass man vom Grundsatz her zustimmen werde. Es sei wichtig, dass in der Angelegenheit das notwendige Fingerspitzengefühl angewendet werde und keine Konkurrenzsituation auf dem Wohnungsmarkt entstehe. Er wies darauf hin, dass Flüchtlinge nicht als vermögend eingestuft werden könnten und somit ebenfalls für einen Wohnberechtigungsschein in Frage kämen.

Herr Rombach erläuterte, dass Flüchtlinge schon aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus nicht WBS-berechtigt seien. Wohnungen könnten daher nur in kleinen Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden.

Herr Moselage merkte an, dass die Verteilung laut Vorlage gleichmäßig erfolgen solle. Es solle darauf geachtet werden, dass durch Ad-hoc-Aktionen kein sozialer Unfriede entstehe.

Die in der Sitzung verteilte Tischvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage „Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge sowie die Ergänzung zur Vorlage „Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge“ einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ergänzung zur Vorlage „Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge“ zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die vorgelegte und versandte Vorlage bedarf weiterer Ergänzungen:

Die innerhalb der Stadtverwaltung zuständigen Fachbereiche und die Gewoge haben gezeigt, dass mit den verschiedenen Aspekten zu dem Thema mit Fingerspitzengefühl umgegangen wird.

Dies soll und wird auch weiter in der bestehenden Form fortgeführt. Dabei ist beabsichtigt, die von der Verwaltung erkannten Wohnungsnotfälle, die üblicherweise in nichtstädtischen privaten Wohnungsbeständen nicht versorgt werden können, gleichrangig mit der Wohnversorgung von Flüchtlingsfamilien zu behandeln.

Dabei ist beabsichtigt, zunächst eine Zielgruppenzuordnung quotiert mit einem Anteil von 50 zu 50 umzusetzen.

Nach den Erfahrungen der Verwaltung werden wie in den letzten Jahren ca. 100 bis 150 Wohnungen pro Jahr zur Neuvermietung frei.

Durch den bei den handelnden Personen festzustellende sensible Umgang mit den bekannten Anforderungen werden sicherlich Reibungsverluste bzw. Konflikte weiterhin vermieden werden können.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-15 FB 23_0097_WP17 Ergaenzung zu der Vor SAO.pdf

22.11.2024

68.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 19.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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