Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitplanung und möglicher Baubeginn
FB 61/0196/WP17 · Kenntnisnahme
Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitplanung und möglicher Baubeginn
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Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung und geht dabei insbesondere auf die Zeitachse ein.
Frau Melcher stellt klar, dass die Vorlage zu diesem Punkt die politische Beschlusslage zum Thema Richtericher Dell berücksichtige. Die Verwaltung habe nicht beabsichtigt, hier eine Änderung herbeizuführen, sondern wolle lediglich die komplexen Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen Verfahren darstellen.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Kuckelkorn Frau Melcher für diese Klarstellung. Man verstehe die Vorlage der Verwaltung dementsprechend als einen Bericht über den möglichen Baubeginn unter Berücksichtigung der geltenden Beschlusslage und bitte darum, dass diese Beschlusslage auch weiterhin respektiert werde.
Für die CDU-Fraktion berichtet Frau Köhne, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich sich in ihrer Beratung verärgert über diese Vorlage gezeigt habe. Man stehe hinter der Entwicklung Richtericher Dell, man stehe allerdings auch gegenüber den Bürgern mit der Aussage im Wort, dass zusätzliche Verkehre auf der Horbacher Straße nicht zu verantworten seien.Die Bezirksvertretung habe daher unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 ihre Beschlüsse bekräftigt, dass die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (Bebauungsplan Nr. 950) und für die Erschließungsstraße (Bebauungsplan Nr. 955) parallel verfolgt wird. Zudem habe sie die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 950 soll erst erfolgen, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist. Sie beantrage für die heutige Beschlussfassung, diesen Beschluss der Bezirksvertretung zu übernehmen.
Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Rau der Verwaltung für diese Vorlage, mit der die komplexen Abhängigkeiten zwischen den ohnehin schon schwierigen Einzelverfahren deutlich gemacht würden. Im Ausschuss seien sich bislang alle einig gewesen, dass Richtericher Dell die richtige Stelle für die beabsichtigte Wohnungsbauentwicklung sei, daher müsse man sich nach seiner Auffassung auch dazu entschließen, an den Stellen, an denen es möglich sei, die Umsetzung voran zu treiben. Da der geplante erste Bauabschnitt durch eine eigenständige Baustraße erschlossen werdenkönne, begrenze sich die mögliche zusätzliche Belastung der Horbacher Straße auf die Verkehre, die durch die verhältnismäßig wenigen Wohneinheiten ausgelöst würden, die überhaupt vor dem Bau der Ortsumgehung realisiert werden könnten. Dabei sei noch zu berücksichtigen, dass die neuen, zukunftsweisenden Standards im öffentlichen Bereich, der neue Haltepunkt in Richterich und das heute schon sichtbare veränderte Mobilitätsverhalten der jüngeren Generation voraussichtlich einen positiven Effekt auf die Verkehrsbelastung in Richterich haben werden. Vor diesem Hintergrund halte man die Verwaltungsvorlage für sehr vernünftig und wolle daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.
Herr Feiter weist darauf hin, dass es zur Steuerung des Baubeginns der Wohnhäuser nicht notwendig sei, die Bauleitplanung zu stoppen oder zu verzögern. Da die Grundstücke des ersten Bauabschnitts sich zum allergrößten Teil in städtischem Besitz befänden, gebe es die Möglichkeit, hier über die Verkäufe regelnd einzugreifen.
Herr Baal betont, dass ein größeres zeitliches Delta zwischen dem Beginn der Bautätigkeit im ersten Cluster und der Fertigstellung der Ortsumgehung für den Bezirk Richterich eine Herausforderung darstellen würde. Man müsse gegenüber den Richtericher Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig bleiben und an der Absicht festhalten, Bebauung und Straße entsprechend der geltenden Beschlusslage in einem Zug umzusetzen. Es sei unglücklich, dass die Verwaltungsvorlage offensichtlich Verunsicherung darüber auslöse, dass diese Absicht auch weiterhin Bestand habe.
Frau Melcher macht darauf aufmerksam, dass der aktuell gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich fordere, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 950 erst gefasst werde, wenn die Erschließungsstraße fertiggestellt sei. Bislang habe die Beschlusslage den gleichzeitigen Baubeginn der Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr. 950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich nach Bebauungsplan Nr. 955 vorgesehen. Wenn sich der Planungsausschuss der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung anschließe, bedeute dies, dass sich der Baubeginn für die Wohnbebauung des ersten Clusters nochmals deutlich nach hinten verschiebe.
Für die Fraktion Die Linke spricht sich Herr Beus gegen eine Beschlussfassung aus, die eine bremsende Wirkung entfalte, dies sei für das gesamte Verfahren kontraproduktiv.
Herr Kuckelkorn beantragt, die heutige Beschlussfassung zu vertagen, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, ihre Ausführungen zu präzisieren und einen geänderten Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Herr Rau beantragt, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen zu lassen.
Frau Köhne hält ihren bereits gestellten Antrag aufrecht, sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich anzuschließen.
Der Vorsitzende stellt zunächst den von Herr Kuckelkorn gestellten Vertagungsantrag als den weiter gehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Planungsstand der Verfahren und weiteres Vorgehen
- Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“) und Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128
In ihren Sitzungen im November/Dezember 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und dem Planungsausschuss mit der Vorlage - FB 61/0093/WP17 der überarbeitete städtebauliche Entwurf vorgestellt (Abgrenzung siehe Anlage 1). Beide Gremien haben über die Planung diskutiert und mit insgesamt 9 Prüfaufträgen beschlossen, dass der so überarbeitete Entwurf Grundlage des Bebauungsplanes werden soll. Die Prüfaufträge wurden im Wesentlichen verwaltungsintern bearbeitet, einzelne Themen müssen im Zusammenhang mit der Vergabe und Ausarbeitung der tiefbautechnischen Erschließung noch diskutiert werden.
Der nächste Arbeitsschritt ist die Vorbereitung der tiefbautechnischen Erschließung des Baugebietes. Da die Ingenieurleistungen den Wert von 25.000 Euro überschreiten, sind die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes auszuführen, was das Verfahren um etwa drei Monate verlängert.
In dem Plangebiet soll in einem für die Stadt Aachen neuen Entwässerungskonzept das gesamte Niederschlagswasser innerhalb des Gebietes, konkret in den Grünflächen am Weinweg, versickert werden. Diese Planung erfordert eine über das bisherige Maß hinausgehende enge Abstimmung zwischen der Straßenplanung, der Entwässerungsplanung und Freiflächenplanung.
Insgesamt sind aus den genannten Gründen für die Vorplanung der Erschließung ca. 9 Monate angesetzt.
Aufbauend auf der Straßenplanung kann dann voraussichtlich im I. Quartal 2016 der Rechtsplanentwurf erarbeitet werden. Parallel dazu werden die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht ausgearbeitet sowie die Abwägungsvorschläge für den Offenlagebeschluss zusammengestellt.
Bis zur Offenlage ist des Weiteren der Bedarfsnachweis für die geplante Wohnbebauung zu erbringen. Das dem FNP-Vorentwurf zu Grunde liegende Gutachten zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs in Aachen wurde durch das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ aktualisiert. Die Aktualisierung wurde/ wird am 19.05.2015 im Wohn- und Liegenschaftsausschuss und am 11.06.2015 im Planungsausschuss vorgestellt und in der Vorlage werden Arbeitsaufträge für die Erarbeitung des „Neuen Aachener Handlungskonzeptes Wohnen“ formuliert. Die Ergebnisse aus diesem Prozess müssen bis zur Offenlage in der Wohnbauflächenbedarfsermittlung Berücksichtigung finden und somit auch in den weiteren Abwägungsprozess einfließen.
Wenn der Zeitpunkt der Rechtskraft absehbar ist, kann die Planung und Vergabe der Anbindung für den Baustellenverkehr an die BAB 4 erfolgen.
Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 950 und FNP - Änderung Nr. 128:
- Ende III./Anfang IV. Quartal 2016 soll der Offenlagebeschluss in diesen Bauleitplanverfahren gefasst werden,
- Ende 2017/Anfang 2018 Rechtskraft des BP Nr. 950 und der FNP-Änderung Nr. 128
- I. Quartal 2018 Bau der Baustellenanbindung an die BAB 4,
- Ende III./Anfang IV. Quartal 2018 Realisierung der ersten Wohnbebauung
1.2.BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Hauterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr. 131
Das Planungsrecht für die Haupterschließungsstraße/OU soll über die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 131 und den Bebauungsplan (BP) Nr. 955 -Richtericher Dell, Horbacher Straße Ost- geschaffen werden.
In ihren Sitzungen im März 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und dem Planungsausschuss mit der Vorlage FB 61/1067/WP16 die Planung für den restlichen Bereich des gesamten Rahmenplangebietes einschließlich der Haupterschließung/ Ortsumgehung (OU) vorgestellt. (Abgrenzung siehe Anlage 1)
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat den Planungsausschuss u. a. beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 955 und der FNP-Änderung Nr. 131 durchzuführen. Der Planungsausschuss hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Eine weitere Grundlage für die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist auch die Überarbeitung und Aktualisierung des quaestio-Gutachtens und der Aachen-Strategie-Wohnen. Das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ liegt jetzt zum Beschluss vor, so dass anschließend, d. h nach der Sommerpause dann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden kann.
Im Frühjahr 2015 haben Gespräche mit der DB-Netz AG und dem Wasserverband stattgefunden, um die Planung und den Bau der Querungsbauwerke vorzubereiten. Die Planung und der Bau der Eisenbahn(unter-) querung stellen dabei eine der entscheidenden Komponenten in der Zeitplanung dar, da nach Auskunft der Bahn die sog. „Sperrzeitenplanung“ 26 Monate Vorlauf hat und ein Vorhaben erst nach Vorliegen der Vorplanung für die Koordination der Sperrzeiten angemeldet werden kann.
Für die Querung der geplanten Haupterschließungsstraße/OU mit der Bahnlinie ist eine Planfeststellung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Das Verfahren muss vorlaufend oder parallel zum B-Plan ablaufen und wird von der DB-Netz AG beantragt. Verfahrensträger hierfür ist das Eisenbahnbundesamt.
Die wasserrechtlichen Regelungen zur Querung des Amstelbaches werden nachrichtlich in den B-Plan übernommen. Die abgeschlossenen fachrechtlichen Regelungen sind Voraussetzung für die Rechtskraft des BP Nr. 955.
Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 955 und FNP-Änderung Nr. 131
- Ende III./Anfang IV. Quartal 2017 Offenlagebeschluss,
- Ende 2018 Rechtskraft,
- III. Quartal 2019 Baubeginn der Haupterschließung / OU,
Die beiden Querungsbauwerke können vorher errichtet werden, sofern das Planfeststellungsverfahren für die Eisenbahnquerung und die wasserrechtliche Genehmigung für die Querung des Amstelbaches vorliegen.
- Politische Diskussion und derzeitige Beschlusslage
Die ersten Planungen für das Gebiet -Richtericher Dell- sahen den Beginn der Wohnbebauung im Bereich östlich der Horbacher Straße vor. Bereits in sehr frühen Stadien der Diskussion über das Projekt „Richtericher Dell“ wurde über den Zusammenhang der Verkehrserschließung und der Wohnbebauung des I. Bauabschnittes diskutiert und damit die Verantwortung gegenüber den Anwohnern der jeweils angrenzenden Straßen und der Ortslage Alt-Richterich deutlich. Auch beim Wechsel der Planung auf die Seite westlich der Horbacher Straße wurden die Auswirkungen der Verkehrszunahme diskutiert. Sowohl die Erreichbarkeit des ersten Bauabschnittes für die Baustellenfahrzeuge ab dem Zeitpunkt „Bau der Erschließung“ als auch das Verkehrsaufkommen durch die zukünftigen Bewohner (Zuwachs aus der Verkehrsprognose) wurden dabei thematisiert. Ergebnis ist, dass zum einen für den Baustellenverkehr die temporäre Anbindung an die BAB 4 vorbereitet wird, zum anderen, dass Beschlüsse gefasst wurden mit dem Inhalt, dass der Baubeginn/die Bautätigkeiten für die Wohnbebauung im ersten Bauabschnitt erst nach bzw. gleichzeitig (PLA 06.03.2014) mit dem Bau der Haupterschließung/OU erfolgen soll. (siehe Anlage 2)
- Konsequenzen
Unter Punkt 1 wurden die geplanten Zeitabläufe der beiden Planverfahren und der daraus resultierende Zeitpunkt des Baubeginn der Wohnbebauung und der Haupterschließung/ OU erläutert. Bei Beibehaltung der aktuellen Beschlusslage (gleichzeitiger Baubeginn Wohngebäude und Haupterschließung/OU) kann der Baubeginn der Wohngebäude erst Ende III. / Anfang IV. Quartal 2019 erfolgen, also etwa ein Jahr später, als dies ohne die Bindung an die Haupterschließung möglich wäre.
- Weiteres Vorgehen
Unabhängig von den Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge der Realisierung muss im Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 950 (I. BA Wohnbebauung) geprüft und dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch den zusätzlichen Verkehr in den betroffenen Straßen und Wohngebieten ergeben. Dabei muss ermittelt werden, ob ohne den Bau der Haupterschließung/OU in den betroffenen Wohngebäuden in Alt-Richterich auch in Zukunft gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vorliegen. Dies wird derzeit gutachterlich ermittelt und in der Abwägung dargestellt werden.
Die aktuelle Beschlusslage zur zeitlichen Reihenfolge beider Verfahren ist eine Selbstbindung in Bezug auf die Umsetzung und kann auch weiterhin eine Selbstbindung darstellen. Die Selbstbindung darf allerdings nicht dazu führen, dass der Abwägungsprozess im Bauleitplanverfahren verkürzt erfolgt oder in Teilbereichen nicht stattfindet. Die Verwaltung wird beide Bebauungspläne sowie die Flächennutzungsplanänderungen weiter zügig bearbeiten und die erforderlichen Beschlüsse vorbereiten.
Nach der aktuellen Zeitplanung wird der Bebauungsplan für die Wohnbebauung etwa ein Jahr vor dem Bebauungsplan für die Haupterschließung /OU rechtskräftig werden, die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ein Jahr vor dem Baubeginn der Haupterschließung/OU beginnen.
Die Verwaltung empfiehlt, beide Verfahren vorrangig zu bearbeiten und auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses des BP Nr. 950 –Richtericher Dell, Vestchauer Weg Süd- (I. BA Wohnbebauung) eine Entscheidung über den Umfang und die zeitliche Reihenfolge der Realisierung zu treffen.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 69307
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=69307
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-05-12 FB 61_0196_WP17 Bauleitplanverfahren SAO.pdf
22.11.2024
1.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 11.06.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:40