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Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung

FB 61/0182/WP17 · Kenntnisnahme

Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung begründet Herr Uwe Müller mit Hilfe einer Präsentation (s. Ratsinformationssystem) die Notwendigkeit zur Aufstellung eines neuen Nahverkehrsplans und geht auf das Verfahren ein. In Bezug zum Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2003 hätten sich die Rahmenbedingungen umfassend geändert. Im Jahr 2017 laufe der Dienstleistungsvertrag mit dem aktuellen Partner aus. Im Zusammenhang mit dem ca. 27 Monate dauernden Vergabeverfahren müssten die beteiligten Unternehmen die genauen Anforderungen erfahren. Als Qualitätsstandards müssten Erschließungsqualität, Verbindungsqualität, Pünktlichkeit sowie betriebliche und strukturelle Anforderungen konkretisiert werden.

Auf Nachfrage des Herrn Hellmann bestätigt Herr Uwe Müller, dass theoretisch nicht die ASEAG, sondern ein anderes Unternehmen den Dienstleistungsauftrag erhalten könne. Allerdings sei dies eher unwahrscheinlich, da der ÖPNV allgemein nicht ertragreich sei. Die Kommune könne zudem einen Wunsch äußern, da sie Aufgabenträger sei. Im Nahverkehrsplan und im Luftreinhalteplan würden entsprechende Anforderungen konkretisiert. Herr Uwe Müller geht mit der Präsentation auf die Zielkonzepte mit den jeweiligen Planungszeiträumen bis 2027 ein.

Aus dem Buskonzept 2015 würden Vorschläge, wie z.B. der City Takt, in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Die Städteregion gebe für die übergreifenden Verbindungen mehr Schnellverbindungen auf den geraden Achsen vor. Davon werde auch Brand profitieren, zumal insbesondere für Brand die Reisegeschwindigkeiten betrachtet werden müssten. Im Rahmen der Bestandsaufnahme habe sich gezeigt, dass der ÖPNV-Anteil lediglich 6% betrage, obwohl auf der Trierer Straße täglich über 7.000 Personen befördert würden. Die Flächenerschließung sei im Bezirk dennoch gut.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich für die umfassende Darstellung des komplexen Themas.

Für die CDU-BF bedankt sich Herr Auler bei Herrn Müller für seine Ausführungen. Da die Anfahrtszeiten der Schnellbuslinie 173 in Richtung Innenstadt vor 8:00 Uhr lägen, könnten Eltern, die ihre Kinder zur KITA oder zur Schule begleiten, nicht auf diese attraktive Verbindung zurückgreifen. Es wäre daher wünschenswert, wenn für diesen Personenkreis eine weitere Abfahrtszeit eingeplant werden könnte.

Herr Müller von der SPD-BF greift den auf Seite 43 des NVP-Entwurfs erläuterten Begriff des Quartierbusses auf und fragt nach, ob es im Zusammenhang mit einer Neuplanung für Brand eine entsprechende Einrichtung geben könnte.

Für die Verwaltung erklärt Herr Uwe Müller, dass in der Produktpalette alles abgebildet werde, was im Bereich des AVV angeboten werde, auch wenn dies nicht in Aachen der Fall sei. Grundsätzlich sei ein Quartierbus für Brand denkbar, müsse aber insgesamt betrachtet leistungsneutral eingeführt werden. Der Vorschlag werde im Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan geprüft.

Daran anknüpfend ergänzt Herr Hußmann von der BF Bündnis 90/Die Grünen, dass ein Quartierbus zu den Wochenmarktzeiten an zwei Tagen pro Woche die angespannte Parkplatzsituation entlasten könne. Auf seine Frage, wer so ein Angebot betreiben würde, geht Frau Driessen von der ASEAG ein. Demnach handele es sich um einen Bürgerbus, wenn ein Fahrer aus dem Quartier gestellt würde. Die Beschaffung des Fahrzeugs erfolge üblicherweise durch das Nahverkehrsunternehmen.

Auf die Frage von Frau Lürken-Souvignier, wann eine Absenkung der Busse an den Haltestellen erforderlich sei, antwortet Frau Driessen, dass dies eigentlich immer erfolgen solle. Zur Frage von Frau Müller, warum Elektroscooter nicht von Bussen mitgenommen werden, erläutert Frau Driessen, dass diese Fahrzeuge wegen des hohen Schwerpunkts schnell umkippen könnten und sie für die Rampen zu schwer seien.

Herr Hellmann von der SPD-BF beantragt eine ergänzende Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand in dem Sinne, dass die Möglichkeit geprüft wird, in Brand einen Quartierbus an Markttagen in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr zirkulieren zu lassen.

Herr Uwe Müller berichtet aufgrund einer Frage des Herrn Auler, dass alle Linien eine mögliche Umweltzone in der diskutierten Ausdehnung berühren würden und daher alle Fahrzeuge entsprechend umweltgerecht ausgerüstet werden müssten. Dies werde auch für Schulbusse angestrebt.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns fasst die Beschlussanträge und den Vorschlag der Verwaltung zusammen und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbunden und Verbänden durchführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand bittet die Stadt Aachen, in Abstimmung mit den oben genannten Unternehmen und Gremien eine gleichmäßigere Abdeckung der Linien 173 (unter Einbeziehung der Linie 125) in Aachen-Brand morgens zwischen 7.00 und 8.00 Uhr zu ermöglichen sowie die Einrichtung eines Quartier/Bürgerbusses an Markttagen zwischen 8.30 und 12.30 Uhr zu prüfen und der Bezirksvertretung Aachen-Brand das Ergebnis der Abstimmungsmaßnahmen und der Prüfung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt.

Inhalte

In den vergangenen Jahren wurde die ÖPNV-Qualität in Aachen und der umgebenden Region kontinuierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch zukünftig gesichert und weiterentwickelt werden. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen.

Ein Schwerpunkt der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind die Festlegung von

Bedienungsstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr wie etwa Erschließungsqualität, Netzgestaltung und Linienführung, Betriebszeiten sowie Verknüpfungen,

von Beförderungsstandards im Busverkehr (betreffend Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur sowie Information und Kommunikation) sowie

-von Grundsätzen zur Barrierefreiheit.

Aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes werden Zielkonzepte zu Linienwegmaßnahmen im Busnetz 2018 und weitere Entwicklungen bzgl. Infrastruktur, Tarif, Kommunikation und Kundenservice dargestellt. Das mehrfach in den politischen Gremien dargestellte Busnetzkonzept 2015+ wurde in das Zielkonzept 2018 überführt.

Der Nahverkehrsplan wird neben dem Status 2015 und dem Zielkonzept 2018, das im anstehenden Vergabeprozess Beachtung finden wird, auch einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für den Zeitraum bis 2027 geben.

Beteiligungsverfahren:

Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden in der Schlussfassung separat ausgewiesen.

Weiteres Vorgehen

Die Beratungsergebnisse aus der offiziellen Beteiligung und der Beratungen in den Gremien werden synoptisch aufbereitet und in den Entwurf der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aacheneingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den Entwurf unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens den politischen Gremien erneut zur Entscheidung vorlegen.Der Ratsbeschluss der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen muss spätestens im September 2015 herbeigeführt sein, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können.

Zeitnah soll der Grundsatzbeschluss für die Umsetzung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV gefasst werden. Im Herbst 2015 soll die Absicht dieser Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgen. Der Nahverkehrsplan bildet die wichtigste Grundlage für diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Verwaltung wird daher erforderliche Schritte zur Vorbereitung der Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag durchführen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-21 FB 61_0182_WP17 Nahverkehrsplan der SAO.pdf

22.11.2024

59.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 17.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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