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Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitplanung und möglicher Baubeginn

FB 61/0196/WP17 · Kenntnisnahme

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitplanung und möglicher Baubeginn

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Prenger Berningshoff, zuständig für die verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die verschiedenen Planverfahren zum Neubaugebiet Richtericher Dell und deren zeitliche Abläufe. Die Vorlage soll der Information der Politik dienen, welche zeitlichen Abfolgen sich aus der bisherigen Planung mit und ohne Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage ergeben können. Der Vortrag ist in Allris als Anlage beigefügt.

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt für die CDU-Fraktion, dass sie das Neubaugebiet Richtericher voranbringen will. Aber der Stadtteil müsse dadurch auch einen Mehrwert erfahren.

Deshalb habe die Politik im Bezirk immer gesagt, dass die Erschließungsstraße vor Beginn der Wohnbebauung erstellt werden müsse. Es sei auch richtig, dass die Bezirksvertretung der parallelen Planung der Erschließungsstraße und des Baugebiets zugestimmt habe. Dies geschah jedoch im Vertrauen darauf, dass beide Planungen vorangetrieben werden und es zu keinen Verzögerungen komme. Die CDU-Fraktion vermisse in der Vorlage die gewünschte Priorisierung. Bereits in 2013 hieß es in der Vorlage, dass die Fachverwaltung mit der Deutschen Bundesbahn Kontakt aufnehmen müsse. Er sei sehr überrascht, dass die Fachverwaltung erst im März 2015 erfahre, dass die Bahn für die Planung des Querungsbauwerks eine 26 monatige Sperrzeitenplanung benötige. Er wundere sich, warum hier nicht früher nachgefragt wurde.

Aus der Vorlage sei zu entnehmen, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, um zu beurteilen, welchen zusätzlichen Verkehr die Horbacher Straße aufnehmen könne. Herr Bezirksvertreter Brantin verweist auf die Vorlage von 2013. Es sei nie in Frage gestellt worden, dass die Belastbarkeit der Horbacher Straße erreicht sei. Er verstehe nicht, warum jetzt für ein Gutachten Geld ausgegeben werden sollte. Die Horbacher Straße könne keinen zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Ggfls. sei das Gutachten aus rechtlichen Gründen erforderlich. Es gehe nicht nur um die Lärmbelastung der Anwohner, sondern um die Tatsache, dass die Horbacher Straße aus baulichen Gründen keinen zusätzlichen Verkehr aufnehmen könne, erst recht keinen Baustellenverkehr. Bereits heute gebe es massive Probleme beim Begegnungsverkehr, insbesondere von Bus und Lkw.

Frau Prenger Berninghoff habe in ihrem Vortrag richtig aus dem Koalitionsvertrag zitiert. Es fehle jedoch der Zusatz, dass gewährleistet sein muss, dass es zu keiner Mehrbelastung der bestehenden Straßen in Richterich komme.

Bezüglich der Anbindung der Baustraße an die Autobahn stelle sich die Frage, was zwischenzeitlich seitens der Verwaltung unternommen wurde und ob diese Baustraße überhaupt in der Lage sei, die Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Hier habe er berechtigte Zweifel, insbesondere in Bezug auf beauftragte Handwerksbetriebe, ob diese nicht doch die Horbacher Straße nutzen. Dies sei für die Bürger nicht zumutbar.

Herr Bezirksvertreter Brantin stellt fest, dass die parallele Bearbeitung der Planung bisher nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Hinzu komme, dass die Stadt Aachen keinen Einfluss auf das Verfahren bei der Bahn habe. Wenn die Bezirksvertretung zulasse, dass der Bebauungsplan für die Wohnbebauung Richtericher Dell vor dem Bebauungsplan für die Umgehungsstraße rechtskräftig werde, laufe man Gefahr, dass auch vorher gebaut werde. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass die Straße bei Baubeginn vorhanden sei. In der CDU-Fraktion herrschen bei dem bisher durchgeführten Verfahren große Zweifel. Deshalb müsse der Bebauungsplan für die Umgehungsstraße abgeschlossen sein, bevor der Bebauungsplan für die Wohnbebauung rechtskräftig werde.

Herr Bezirksvertreter Brantin schlägt folgenden geänderten Beschlussentwurf vor:

„ 1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung ablehnend zur Kenntnis.

2. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 bekräftigt sie ihre Beschlüsse, dass die Bauleitplanung für den 1.Bauabschnitt Richtericher Dell (BPlan 950) und für die Erschließungsstraße (BPlan 955) parallel verfolgt wird.

3. Sie beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 950 erfolgt erst, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist.“

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn dankt der Verwaltung für die gute Vorlage und betont auch für die SPD die Bedeutung des neuen Wohngebietes für Richterich. Nicht optimal sei jedoch die Anbindung des neuen Wohngebietes. In der Vergangenheit wurden immer wieder Beschlüsse gefasst, dass die Erschließungsstraße da sein muss bzw. mit ihrem Bau begonnen sein muss, wenn das Wohngebiet entsteht. Es gehe hier um den zeitlichen Ablauf, der wie in der Vorlage dargestellt sein kann, aber nicht sein muss.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn unterstützt Herrn Bezirksvertreter Brantin im Hinblick auf seine Äußerungen zum Lärmgutachten. Er habe die Vorlage so verstanden, dass ein Lärmgutachten erstellt werden soll, wenn die Erschließungsstraße fertig sei. Wichtig sei für ihn die Selbstbindung der bisher gefassten Beschlüsse und der Aussagen im Koalitionsvertrag. Dahingehend bittet er die Fachverwaltung ggfls. in Abstimmung mit dem Rechtsamt um verbindliche Auskunft.

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass sie heute nicht für das Rechtsamt sprechen könne. Ziel der Fachverwaltung sei jedoch die Aufstellung eines rechtssicheren Bebauungsplans. Hierzu müssen alle Auswirkungen in Augenschein genommen werden. Eine Auswirkung der Änderung des Bebauungsplans sei die Entstehung von zusätzlichem Verkehr. Hier müsse geklärt werden, was mit diesem zusätzlichen Verkehr passiert. Damit müsse sich sowohl die Verwaltung als auch die Politik beschäftigen. Hierzu gehöre auch die Erstellung eines Lärmgutachtens. Ansonsten nehme man evtl. Rechtsmängel in Kauf. Frau Prenger Berninghoff schlägt vor, die Frage von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn durch Frau Dr. Bollwerk vom Rechtsamt prüfen zu lassen. Wann der Bebauungsplan rechtskräftig werde, liege in der Hand des Rates. Die Rechtskraft tritt einen Tag nach Veröffentlichung in den Tageszeitungen ein.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg stellt folgende Fragen:

  1. Wurden bereits Gespräche mit den Niederlanden und den zuständigen deutschen Behörden wegen der geplanten Anbindung der Baustraße an die Autobahn geführt?
  2. Wurde bei der Berechnung der Bauzeit für die Erschließungsstraße auch die zusätzliche Bauzeit für die Brücke über die Bahn berücksichtigt? Dies sei wichtig für die politischen Beschlüsse.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne hinterfragt die Zeitplanung für das Verfahren der Erschließungsstraße. Sie frage sich, wenn nach der Vorplanung die Sperrzeitenplanung einen Zeitraum von 26 Monaten benötige, sich dann das Planverfahren und die eigentliche Bauzeit anschließe, wann realistisch mit einem rechtskräftigen Satzungsbeschluss zur Umgehungsstraße gerechnet werden kann.

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass die weiteren Planungen zur Erschließungsstraße parallel zur Sperrzeitenplanung durch die Bahn erfolgen und bestätigt, dass bezüglich der Baustraße Gespräche mit der Bezirksregierung und den niederländischen Behörden geführt wurden. Die Zusagen würden vorliegen, müssen allerdings konkretisiert werden, wenn klar ist, dass die Straße tatsächlich gebaut wird. Herr Bezirksvertreter Dautzenberg betont, dass die Anbindung an die Autobahn Grundvoraussetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretung sei und bittet daher um Klärung, ob diese Zusagen für eine Umsetzung ausreichen.

Herr Bezirksvertreter Dr.Kuhrt-Lassay stellt dar, dass es aufgrund der Historie ein Misstrauen der Politik gegen die Verwaltung gebe. Bei der ursprünglichen Planung des Baugebiets in 2011 rechts von der Horbacher Straße sollte mit der Wohnbebauung erst begonnen werden, wenn die Erschließungsstraße fertiggestellt ist. Dann wurde das Baugebiet auf die linke Seite der Horbacher Straße verlegt und die Baustellenerschließung über die Anbindung der Baustraße an die Autobahn vorgeschlagen. Es sei ein Misstrauen dahingehend entstanden, ob der Bau der Erschließungsstraße in den Hintergrund gestellt werden sollte. Er habe den Verdacht, dass die Straße zu spät fertiggestellt wird, die im grauen Balken dargestellte Bauzeit von 3 Monaten halte er für unrealistisch. Nach Ansicht der Grünen muss klar sein, dass erst gebaut wird, wenn die Erschließungsstraße da ist. Deshalb unterstütze man den von Herrn Bezirksvertreter Brantin vorgelesenen Beschlussvorschlag.

Frau Prenger Berningshoff erläutert noch einmal, dass die Politik den Zeitpunkt des Baubeginns durch Beschlussfassung in der Hand habe. Die Vorlage sollte lediglich dazu dienen, über die zeitlichen Abläufe nach derzeitigem Planungsstand zu informieren. Die jeweiligen Planungsschritte werden regelmäßig in den politischen Gremien vorgestellt.

Herr Bezirksvertreter Feil zeigt sich enttäuscht über die Entwicklung. Er habe erwartet, dass in Richterich in einigen Jahren eine Klimaschutzsiedlung entstehe. Jetzt müsse er erfahren, dass die Erschließungsstraße erst ein Jahr später fertig gestellt werden kann bzw. sich dieser Zeitraum wegen nicht zu kalkulierender Unwägbarkeiten noch verlängern könnte. Er befürchte, dass sich die Umsetzung der Straße zeitlich weiter nach hinten verschieben, während das Wohngebiet durch Satzungsbeschluss schon da ist.

Herr Bezirksvertreter Pontzen erkundigt sich, wann die Kosten für die Umsetzung beider Pläne in den Haushalt eingestellt werden, damit die Gelder rechtzeitig bereit stehen.

Frau Prenger Berninghoff erläutert, dass die Planungs- und Baukosten auf Grundlage von Kostenschätzungen entsprechend dem jetzigen Zeitplan in den Haushalt eingestellt bzw. als Plandaten für die nächsten Jahre vorgesehen sind.

Herr Bezirksvertreter Brantin möchte wissen, wie man rechtlich gewährleisten kann, dass die Baufahrzeuge ausschließlich die Baustraße mit Anbindung über die Autobahn nutzen werden. Hierzu verweist Frau Prenger Berninghoff auf mögliche Mittel der Straßenverkehrsordnung, vertragliche Bindung bei Auftragsvergabe und bei Grundstücksverträgen und mögliche Vertragsstrafen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Brantin, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, z.B. wie der vom privaten Grundstückskäufer beauftragte Handwerksbetrieb hierzu verpflichtet werden kann und wer die Regeln kontrollieren soll, weist Frau Prenger Berninghoff darauf hin, dass zunächst davon ausgegangen werden muss, dass sich alle Betroffenen an die gesetzlichen und vertraglichen Regeln halten. Ggfls. kommen Vertragsstrafen und ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bezieht sich auf frühere Aussagen, wonach durch die Baustellentätigkeit kein zusätzlicher Verkehr auf dem Vetschauer Weg entstehen soll und beansprucht dieses auch für Vetschau. Frau Prenger Berninghoff konkretisiert, dass die Wohnbebauung am Vetschauer Weg in der Ortslage Richterich nicht durch Baufahrzeuge belastet werden soll. Im Gebiet von Vetschau müsse der Vetschauer Weg befahren werden, da nicht alle Flächen in städtischen Eigentum seien.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt über den von Herrn Bezirksvertreter Brantin eingebrachten weitergehenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss

1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung ablehnend zur Kenntnis. 2. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 bekräftigt sie ihre Beschlüsse, dass die Bauleitplanung für den 1.Bauabschnitt Richtericher Dell (BPlan 950) und für die Erschließungsstraße (BPlan 955) parallel verfolgt wird. 3. Sie beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 950 erfolgt erst, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Planungsstand der Verfahren und weiteres Vorgehen
    1. Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“) und Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128

In ihren Sitzungen im November/Dezember 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und dem Planungsausschuss mit der Vorlage - FB 61/0093/WP17 der überarbeitete städtebauliche Entwurf vorgestellt (Abgrenzung siehe Anlage 1). Beide Gremien haben über die Planung diskutiert und mit insgesamt 9 Prüfaufträgen beschlossen, dass der so überarbeitete Entwurf Grundlage des Bebauungsplanes werden soll. Die Prüfaufträge wurden im Wesentlichen verwaltungsintern bearbeitet, einzelne Themen müssen im Zusammenhang mit der Vergabe und Ausarbeitung der tiefbautechnischen Erschließung noch diskutiert werden.

Der nächste Arbeitsschritt ist die Vorbereitung der tiefbautechnischen Erschließung des Baugebietes. Da die Ingenieurleistungen den Wert von 25.000 Euro überschreiten, sind die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes auszuführen, was das Verfahren um etwa drei Monate verlängert.

In dem Plangebiet soll in einem für die Stadt Aachen neuen Entwässerungskonzept das gesamte Niederschlagswasser innerhalb des Gebietes, konkret in den Grünflächen am Weinweg, versickert werden. Diese Planung erfordert eine über das bisherige Maß hinausgehende enge Abstimmung zwischen der Straßenplanung, der Entwässerungsplanung und Freiflächenplanung.

Insgesamt sind aus den genannten Gründen für die Vorplanung der Erschließung ca. 9 Monate angesetzt.

Aufbauend auf der Straßenplanung kann dann voraussichtlich im I. Quartal 2016 der Rechtsplanentwurf erarbeitet werden. Parallel dazu werden die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht ausgearbeitet sowie die Abwägungsvorschläge für den Offenlagebeschluss zusammengestellt.

Bis zur Offenlage ist des Weiteren der Bedarfsnachweis für die geplante Wohnbebauung zu erbringen. Das dem FNP-Vorentwurf zu Grunde liegende Gutachten zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs in Aachen wurde durch das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ aktualisiert. Die Aktualisierung wurde/ wird am 19.05.2015 im Wohn- und Liegenschaftsausschuss und am 11.06.2015 im Planungsausschuss vorgestellt und in der Vorlage werden Arbeitsaufträge für die Erarbeitung des „Neuen Aachener Handlungskonzeptes Wohnen“ formuliert. Die Ergebnisse aus diesem Prozess müssen bis zur Offenlage in der Wohnbauflächenbedarfsermittlung Berücksichtigung finden und somit auch in den weiteren Abwägungsprozess einfließen.

Wenn der Zeitpunkt der Rechtskraft absehbar ist, kann die Planung und Vergabe der Anbindung für den Baustellenverkehr an die BAB 4 erfolgen.

Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 950 und FNP - Änderung Nr. 128:

  • Ende III./Anfang IV. Quartal 2016 soll der Offenlagebeschluss in diesen Bauleitplanverfahren gefasst werden,
  • Ende 2017/Anfang 2018 Rechtskraft des BP Nr. 950 und der FNP-Änderung Nr. 128
  • I. Quartal 2018 Bau der Baustellenanbindung an die BAB 4,
  • Ende III./Anfang IV. Quartal 2018 Realisierung der ersten Wohnbebauung

1.2.BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Hauterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr. 131

Das Planungsrecht für die Haupterschließungsstraße/OU soll über die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 131 und den Bebauungsplan (BP) Nr. 955 -Richtericher Dell, Horbacher Straße Ost- geschaffen werden.

In ihren Sitzungen im März 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und dem Planungsausschuss mit der Vorlage FB 61/1067/WP16 die Planung für den restlichen Bereich des gesamten Rahmenplangebietes einschließlich der Haupterschließung/ Ortsumgehung (OU) vorgestellt. (Abgrenzung siehe Anlage 1)

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat den Planungsausschuss u. a. beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 955 und der FNP-Änderung Nr. 131 durchzuführen. Der Planungsausschuss hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Eine weitere Grundlage für die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist auch die Überarbeitung und Aktualisierung des quaestio-Gutachtens und der Aachen-Strategie-Wohnen. Das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ liegt jetzt zum Beschluss vor, so dass anschließend, d. h nach der Sommerpause dann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden kann.

Im Frühjahr 2015 haben Gespräche mit der DB-Netz AG und dem Wasserverband stattgefunden, um die Planung und den Bau der Querungsbauwerke vorzubereiten. Die Planung und der Bau der Eisenbahn(unter-) querung stellen dabei eine der entscheidenden Komponenten in der Zeitplanung dar, da nach Auskunft der Bahn die sog. „Sperrzeitenplanung“ 26 Monate Vorlauf hat und ein Vorhaben erst nach Vorliegen der Vorplanung für die Koordination der Sperrzeiten angemeldet werden kann.

Für die Querung der geplanten Haupterschließungsstraße/OU mit der Bahnlinie ist eine Plan­feststellung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Das Verfahren muss vorlaufend oder parallel zum B-Plan ablaufen und wird von der DB-Netz AG beantragt. Verfahrensträger hierfür ist das Eisenbahnbundesamt.

Die wasserrechtlichen Regelungen zur Querung des Amstelbaches werden nachrichtlich in den B-Plan übernommen. Die abgeschlossenen fachrechtlichen Regelungen sind Voraussetzung für die Rechtskraft des BP Nr. 955.

Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 955 und FNP-Änderung Nr. 131

  • Ende III./Anfang IV. Quartal 2017 Offenlagebeschluss,
  • Ende 2018 Rechtskraft,
  • III. Quartal 2019 Baubeginn der Haupterschließung / OU,

Die beiden Querungsbauwerke können vorher errichtet werden, sofern das Planfeststellungsverfahren für die Eisenbahnquerung und die wasserrechtliche Genehmigung für die Querung des Amstelbaches vorliegen.

  1. Politische Diskussion und derzeitige Beschlusslage

Die ersten Planungen für das Gebiet -Richtericher Dell- sahen den Beginn der Wohnbebauung im Bereich östlich der Horbacher Straße vor. Bereits in sehr frühen Stadien der Diskussion über das Projekt „Richtericher Dell“ wurde über den Zusammenhang der Verkehrserschließung und der Wohnbebauung des I. Bauabschnittes diskutiert und damit die Verantwortung gegenüber den Anwohnern der jeweils angrenzenden Straßen und der Ortslage Alt-Richterich deutlich. Auch beim Wechsel der Planung auf die Seite westlich der Horbacher Straße wurden die Auswirkungen der Verkehrszunahme diskutiert. Sowohl die Erreichbarkeit des ersten Bauabschnittes für die Baustellenfahrzeuge ab dem Zeitpunkt „Bau der Erschließung“ als auch das Verkehrsaufkommen durch die zukünftigen Bewohner (Zuwachs aus der Verkehrsprognose) wurden dabei thematisiert. Ergebnis ist, dass zum einen für den Baustellenverkehr die temporäre Anbindung an die BAB 4 vorbereitet wird, zum anderen, dass Beschlüsse gefasst wurden mit dem Inhalt, dass der Baubeginn/die Bautätigkeiten für die Wohnbebauung im ersten Bauabschnitt erst nach bzw. gleichzeitig (PLA 06.03.2014) mit dem Bau der Haupterschließung/OU erfolgen soll. (siehe Anlage 2)

  1. Konsequenzen

Unter Punkt 1 wurden die geplanten Zeitabläufe der beiden Planverfahren und der daraus resultierende Zeitpunkt des Baubeginn der Wohnbebauung und der Haupterschließung/ OU erläutert. Bei Beibehaltung der aktuellen Beschlusslage (gleichzeitiger Baubeginn Wohngebäude und Haupterschließung/OU) kann der Baubeginn der Wohngebäude erst Ende III. / Anfang IV. Quartal 2019 erfolgen, also etwa ein Jahr später, als dies ohne die Bindung an die Haupterschließung möglich wäre.

  1. Weiteres Vorgehen

Unabhängig von den Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge der Realisierung muss im Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 950 (I. BA Wohnbebauung) geprüft und dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch den zusätzlichen Verkehr in den betroffenen Straßen und Wohngebieten ergeben. Dabei muss ermittelt werden, ob ohne den Bau der Haupterschließung/OU in den betroffenen Wohngebäuden in Alt-Richterich auch in Zukunft gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vorliegen. Dies wird derzeit gutachterlich ermittelt und in der Abwägung dargestellt werden.

Die aktuelle Beschlusslage zur zeitlichen Reihenfolge beider Verfahren ist eine Selbstbindung in Bezug auf die Umsetzung und kann auch weiterhin eine Selbstbindung darstellen. Die Selbstbindung darf allerdings nicht dazu führen, dass der Abwägungsprozess im Bauleitplanverfahren verkürzt erfolgt oder in Teilbereichen nicht stattfindet. Die Verwaltung wird beide Bebauungspläne sowie die Flächennutzungsplanänderungen weiter zügig bearbeiten und die erforderlichen Beschlüsse vorbereiten.

Nach der aktuellen Zeitplanung wird der Bebauungsplan für die Wohnbebauung etwa ein Jahr vor dem Bebauungsplan für die Haupterschließung /OU rechtskräftig werden, die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ein Jahr vor dem Baubeginn der Haupterschließung/OU beginnen.

Die Verwaltung empfiehlt, beide Verfahren vorrangig zu bearbeiten und auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses des BP Nr. 950 –Richtericher Dell, Vestchauer Weg Süd- (I. BA Wohnbebauung) eine Entscheidung über den Umfang und die zeitliche Reihenfolge der Realisierung zu treffen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 4 Enthaltungen

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-12 FB 61_0196_WP17 Bauleitplanverfahren SAO.pdf

22.11.2024

1.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 10.06.2015
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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