18. Juni 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Krugenofen, Verkehrsflächen

FB 61/0211/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr U. Müller erläutert den Sachstand und gibt einen Ausblick über die Herbstsitzung der Landesverkehrsministerkonferenz, bei der auch das Thema Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen für Gesetzgebungsinitiativen bearbeitet werden soll. Da zu erwarten ist, dass diese Maßnahme hiervon nicht mehr berührt wird, soll nun entschieden werden, wie die demnächst anstehende Markierung aufgebracht werden soll.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe bei 1 Enthaltung einstimmig den Beschluss gefasst, an ihrer Entscheidung vom 27.08.2014 weiterhin festzuhalten, in der sie sich für die sogenannte Tempo 30 Lösung mit beidseitigen Parkstreifen ausgesprochen und die Verwaltung gebeten hatte, mit Bezirks- und Landesregierung eine Verständigung dazu herbeizuführen.

In diesem Fall könnte eine spärliche Markierung so vorgenommen werden, dass sie später entsprechend verändert werden kann, wenn die Tempo 30 Lösung tatsächlich eingeführt werden soll.

Frau Breuer dankt für den Vortrag. Im Großen und Ganzen begrüße sie die Maßnahmen, sei jedoch irritiert über die vorgeschlagene spärliche Markierung.

Dafür, dass in Zukunft wieder auf beiden Seiten geparkt werden dürfe, hätten sich alle eingesetzt und es würde mit allen Mitteln verteidigt. Sie habe die Bitte, nach der Fertigstellung noch eine weitere Lärmmessung vorzunehmen. Ein großes Lob erteile sie der Verwaltung, weil sie während der Großbaustelle die Anwohner bei Laune gehalten und die Politik auf die Probleme aufmerksam gemacht habe.

Frau Rhie schließt sich den Ausführungen der Frau Breuer an. Es hätten viele Gespräche stattgefunden, auch interfraktionell, mit großem Engagement. Dabei habe man immer wieder akribisch versucht, die Situation zu verbessern. Die Verhandlungen mit der Bezirksregierung, um zugunsten der Anwohner und Radfahrer die Tempo 30 Lösung zu erreichen, seien schwierig.Die Markierungen müssten so aufgetragen werden, dass das beidseitige Parken ermöglicht werde. Sie setze nun ihre Hoffnungen auf den Termin der Verkehrsministerkonferenz im September.

Herr A. Müller teilt mit, er schließe sichim Prinzip seinen Vorrednerinnen an. Die Landesbehörden, die das genehmigen müssten, sehe er nicht auf der Seite der Stadt Aachen. Es bestehe die Gefahr, dass es eine Straße werde, die wie eine Tempo 30 Strecke aussehe, in Wahrheit aber eine Tempo 50 Zone sei und die auch den Ansprüchen der Radfahrer nicht gerecht werden könne. Sein Dank gehe an die Verwaltung, die sich einsetze für die Menschen, die dort wohnen und einkaufen.

Herr Blum lobt ebenfalls die Verwaltung. Ihr Einsatz sei nicht selbstverständlich, sondern sie habe Kreativität und Flexibilität bewiesen. Vielleicht ergebe sich das eine oder andere doch noch zum Positiven. Zum Beschlussvorschlag fragt er, warum der Ausschuss nur zur Kenntnis nehmen soll. Es solle vielmehr ein Beschluss gefasst werden.

Herr Ferrari antwortet, der Beschlussvorschlagkönne noch ergänzt werden.

Herr Fischer spricht ebenso seinen Dank aus, auch wenn die Tempo 30 Lösung noch nicht geschafft sei. Wenn diese endgültig nicht genehmigt werde, hätte man eine klare Beschlusslage, dann gebe es Schutzstreifen.Außerdem sei das Parken auch ohne Markierung möglich, mit entsprechender Beschilderung. Man könne aber auch nach alternativen Lösungen suchen. Z. B. könne man versuchen, über den Winter eine Sondergenehmigung zu bekommen, um eine provisorischeTempo 30 Lösung zuerproben und um Zeit zu gewinnen.Eine weitere Idee wäre es, im Interesse der Bürger, die Parkplätze suchen, das Parken zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr zu erlauben und tagsüber die gesamte Fahrbahnbreite zu nutzen, um auch dem Radverkehr gerecht zu werden.Bei Einführung der Tempo 30 Lösung könne wieder die bisherige Parkregelung eingeführt werden. Durch beidseitiges Parken dürfe aber der Radverkehr nicht untergehen. Sicherheit müsse immer Vorrang haben.

Herr Achilles hält die Vorschläge für sehr gewagt, die darauf aufbauen, dass die Tempo 30 Zone möglich wird. Es sei sehr spekulativ auf solch eine Gesetzesinitiative zu hoffen. Da der Krugenofen im Falle der Ablehnung auf unbestimmte Zeit ohne Schutzstreifen bleiben würde, könne er der Vorlage so nicht zustimmen.

Herr U. Müller erklärt die Funktion der Markierungen. Fahrbahnrandparken zu markieren, sei in der Stadt unüblich. Man müsse es nicht mal beschildern.Markiert werde an den Knotenpunkten. Priorität habe es nun, mit politischem Hintergrund und dem Willen der Bürger vernünftige Bedingungen zu schaffen für alle Verkehrsteilnehmer. Sein Lob gehe an Frau Poth, die mit ihren Mitarbeitern den Bau möglich gemacht habe.

Frau Breuer mahnt, die Sache dürfe auf keinen Fall zerredet werden. Fakt sei, dass man auf dem Krugenofen Parkplätze erhalten wolle, weil dort viele Menschen wohnen, da sei die Politik in der Pflicht. Man habe eine Lösung mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden gefunden. Dies solle nicht aufgeweicht werden und sie hoffe, dass dies auch möglich wird.

Herr Fischer stellt klar, dass seine Fraktion klar die Tempo 30 Lösung bevorzuge. Sie könne aber nicht mittragen, wenn Regelungen zum Nachteil des Radverkehrs getroffen werden, da Sicherheit immer Vorrang habenmüsse.

Frau Rhie spricht sich dafür aus, nun keine „Nebenschauplätze“ aufzumachen, sondern jetzt dem Beschluss der Bezirksvertretung zu folgen und dann nach der Fertigstellung erneut zu messen.

Herr A. Müller stellt fest, dass wohl niemand eine andere Variante als die Tempo 30 Lösung wolle. Jedoch wünsche er sich für den Fall, dass dieses gewünschte Ergebnis nicht zustande kommt, eine Alternative und mehr Sicherheit für Radfahrer, damit es nicht erneut zu langen Diskussionen führe zu Lasten der Menschen, die dort wohnen.

Für die Festlegung einer alternativen Variante in dieser Sitzung für den Fall der Ablehnung durch die Bezirksregierung spricht sich auch Herr Achilles aus, um die Diskussion dann nicht endlos zu verlängern.

Herr Lindemann erläutert den Hintergrund: Vor Ort sei die Park-Situation sehr angespannt, mit teilweise „wildem“ Falschparken. Man könne dort nicht einfach Parkplätze wegnehmen. Die Verwaltung habe 2 Varianten erarbeitet; die Politik habe sich aus Lärmschutzgründen für die Tempo 30 Lösung mit beidseitigem Parken entschieden. Da die Genehmigung wohl nach den Sommerferien zunächst einmal nicht zu erwarten sei, könne die Tempo 50 Variante mit nochmaligen Messungen eine Übergangslösung sein, wobei die Messwerte zudem noch bessere Argumente bieten könnten als Schätzwerte.

Herr Ferrari plädiert dafür, in dieser Sitzung eine klare Entscheidung zu treffen, solange es noch keine eindeutige Gesetzeslage gebe. Die Verwaltung benötige diese, auch um eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Bezirksregierung zu haben. Da sei es auch besser, wenn die Entscheidung eindeutig ausfalle. Falls notwendig könne man in einer anderen Sitzung einen anderen Beschluss fassen.

Frau Poth bekräftigt nochmals, dass die Markierungen Optionen für eine endgültige Entscheidung offenlassen, d. h.zunächst sei das Parken am Fahrbahnrand ohne Markierung möglich; bei einer Tempo 50 Lösung könne man später Schutzstreifen schaffen. Eine Messung nach Fertigstellung befürworte auch sie.

Nachdem Einvernehmen über den Wortlaut des Beschlusses hergestellt worden ist, fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, entsprechend seinem Beschluss vom 04.09.2014 an der Tempo-30-Lösung mit beidseitigen Parkstreifen festzuhalten. Nach Fertigstellung der Straße sollen erneut Messungen durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Veranlasst durch notwendige Tiefbauarbeiten der STAWAG wird der Krugenofen zwischen Sebastianstraße und Hauptstraße umgestaltet. Über die Maßnahme wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.05.2014 und am 27.08.2014 sowie des Mobilitätsausschusses am 22.05.2014 und am 04.09.2014 beraten und beschlossen.

Bei der Wiederherstellung sollen die erheblichen funktionalen Mängel des Straßenraums soweit wie möglich beseitigt werden.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Planung seien im Folgenden nochmals zusammenfassend dargestellt:

Der Krugenofen (B 57) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Als Verlängerung der Eupener Straße hat er eine wesentliche Verbindungsfunktion für den Verkehr zwischen dem Aachener Süden und Belgien und der Aachener Innenstadt und Burtscheid. Der Krugenofen dient darüber hinaus auch der Erschließung der angrenzenden Stadtviertel.

Die Straße weist Belastungen zwischen 15.000 und 17.600 Kfz/24h auf, die auf zwei Fahrspuren abgewickelt werden. Die Straßenraumbreite variiert zwischen 14,00m und 17,00m. Die Straße ist beidseitig geschlossen mit Wohnhäusern mit bis zu 5 Geschossen bebaut, z.T. mit denkmalgeschützter Bebauung. In den Erdgeschossen befinden sich u.a. Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen. Ein größerer Discounter stellt eine wesentliche Quelle/Ziel dar.

Die Einmündungen der Sebastianstraße, Neustraße und Eynattener Straße sind nicht signalgeregelt. Auf Höhe der Neustraße, sowie jenseits der Sebastianstraße bestehen separate Fußgängersignalanlagen, die neben der sicheren Fußgängerquerung den aus den Seitenstraßen einfahrenden Kfz Lücken zur Einfädelung in den fließenden Verkehr ermöglichen.

Das Platzangebot für Fußgänger entspricht auf beiden Seiten nicht den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien/ Regelwerke (EFA, RASt 06), in denen eine Mindestgehwegbreite in Straßen mit Geschäfts – und Wohnnutzung von 2,0m gefordert wird.

Der Radverkehr wird heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Bedarf nach separaten Radverkehrsanlagen ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen, des heutigen Geschwindigkeitsniveaus und der Funktion als klassifizierte Straße nach den Regelwerken (ERA 2010, RASt 06) gegeben, der Krugenofen stellt eine Lücke im Radwegenetz dar.

Vor dem Umbau bestand für ca. 71 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg. Der anliegende Discounter verfügt über einen großflächigen Privatparkplatz, ebenso bestehen in vielen Höfen zahlreiche Privatparkplätze.

Der Straßenabschnitt wird täglich im Querschnitt von 225 Bussen im Linienverkehr befahren.

Von besonderer Bedeutung ist die Lärmsituation. Bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde dieser Streckenabschnitt als einer der Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die aktuellen Berechnungen haben gezeigt, dass am Krugenofen mit den vorhandenen verkehrlichen Eingangswerten die Belastungsgrenzwerte sowohl tags als auch nachts überschritten werden.

Planung

Ziel der bisherigen Planung war eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Die Planung der Alternativen folgte den Grundprinzipien:

-Schaffung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer

-Flüssigkeit des Verkehrs

-Netzlückenschluss für alle Verkehrsarten

Weiterhin wurde auf die gestalterische Aufwertung des Straßenraums und die notwendigen Reduktionen der verkehrsbedingten Lärmemissionen zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner Wert gelegt. Ebenso wurden die Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus, des Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität berücksichtigt.

Wegen der geringen Straßenraumbreiten bestehen keine ausreichenden Möglichkeiten, den Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer regelkonform und ausreichend breit zu gestalten.

Erarbeitet wurden zwei Varianten: Die von der Politik favorisierte Lösung hatte eine weitgehende Reduktion der Lärmemissionen zum Ziel. Dies sollte durch eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und zusätzlichen Einbau eines lärmreduzierenden Asphalts erzielt werden. Die Reduktion der Geschwindigkeit sollte einhergehen mit einer nutzbaren Fahrbahnbreite von in der Regel 6,50m, mit - wo möglich - beidseitigem Parkstreifen von 2,00m Breite und verbleibenden Gehwegbreiten von jeweils ca. 2,50m. Die Reduktion der Geschwindigkeit würde sich in dem ca. 400 m langen Straßenstück auch gefährdungsmindernd für den Radverkehr auswirken. Eine 2. Variante sah die Anlage von beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr vor. Aus Platzgründen müsste dabei einseitig auf die Anlage von Parkständen verzichtet werden, sodaß dann noch 35 Parkplätze zur Verfügung stünden.

Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Da der Krugenofen als Bundesstraße klassifiziert ist, bedarf die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des Landesverkehrsministeriums. Die Anordnung ist rechtlich alleine aus Lärmgründen möglich und stützt sich auf die Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007). Dabei ist vor Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und insbesondere das Erfordernis nach §45 Abs. 9 StVO festzustellen. Dazu wurden der Bezirksregierung die errechneten Lärmpegel zur Verfügung gestellt. Sowohl Bezirksregierung als auch das Landesverkehrsministerium haben in den vorgelegten Zahlen keinen ausreichenden Anlass für die Anordnung gesehen.

Am 20.02.2015 fand auf Initiative Aachener Landtagsabgeordneter ein Ortstermin unter Anwesenheit von u.a. Herrn Landesverkehrsminister Groschek, Frau Regierungspräsidentin Walsken und Herrn Oberbürgermeister Philipp statt. Dazu hatte die Verwaltung die im Jahr 2014 erstellten Lärmberechnungen für den Krugenofen nochmals aktualisiert. In die Neuberechnung flossen zusätzlich noch die zwischenzeitlich erfolgten bzw. geplanten Baulückenschließungen ein sowie wurde mit Hilfe der geometrischen Daten (Straßenbreite, Bebauungshöhe) die Mehrfachreflexion detailliert analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass durch Kombination von Tempo 30 mit lärmoptimiertem Asphalt das rechtlich Zulässige mit dem lärmtechnisch Machbaren im Sinne des Anwohnernutzens bestmöglich verknüpft wird.

Weiterhin wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass

-nur geringe reale Fahrzeitverluste durch die Geschwindigkeitsbeschränkung zu erwarten seien, da es sich lediglich um einen 430 m langen Abschnitt der Bundesstraße handele,

-Bahn- und Gewerbe das Lärmproblem verschärfen, in der vorgeschriebenen Verfahrensweise jedoch nur der Straßenverkehrslärm betrachtet werde,

-die Lärmberechnungen mit der derzeitigen Belastung (ca. 15.000 Kfz/Tag zwischen Neustraße und Sebastianstraße und 17.600 Kfz/Tag zwischen Burtscheider Straße und Neustraße) berechnet wurden, die sich durch zusätzliche Quell- und Zielverkehre aus dem Gebiet erhöhen könnten,

-ggfs. durch weitere, aus Sicherheitsgründen notwendig werdende Lichtsignalanlagen (Einmündung Eynattener Straße) negative Veränderungen der Lärmsituation entstehen können,

-die Wohnnutzung und damit die Bedeutung des Lärmschutzes im Gebiet weiter zunehmen.

Die aktualisierten Daten und die beschriebene Argumentation wurden den o.g. Behörden mit Datum vom 17.03.2015 zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich haben auch die Landesverkehrsminister in der Verkehrsministerkonferenz am 16./17.04.2015 unter dem TOP „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr“ mit dem Bundesverkehrsminister weitestgehend Einigkeit darüber erzielt, den Städten mehr Spielräume für die Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen einzuräumen. Bis zur Herbstsitzung der Konferenz sollen konstruktive Vorschläge für entsprechende Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen erarbeitet werden. Bis zur Umsetzung der Maßnahme Krugenofen liegen diese allerdings nicht vor, sodass sie – nach jetzigem Informationsstand - nicht für einen Einsatz am Krugenofen heran gezogen werden können. Eine Stellungnahme der Behörden liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor; aufgrund der vorgenannten Situation ist zu erwarten, dass das Anliegen der Stadt Aachen weiterhin negativ beschieden wird und diese Variante nicht umgesetzt werden kann.

Für die in Kürze anstehende Markierung des Straßenraums stehen nun entweder die im bisherigen Verfahren dargestellte Markierung von Schutzstreifen oder die Schaffung beidseitiger Parkstände zur Disposition, hierüber ist nun zu entscheiden. Die Verwaltung hatte bisher die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr dargestellt. Dies aufgrund der in der Straßenverkehrsordnung dargestellten Bedeutung des Vorrangs der Verkehrssicherheit und unter Beachtung der Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) 2010, deren Berücksichtigung im Übrigen seitens des Landes als verbindliche Regelung zur Erlangung von Fördermitteln im Straßenbau eingeführt wurde. Bei dem oben beschriebenen Termin wurde durch die obere Verkehrsbehörde allerdings dargestellt, dass es sich bei der ERA lediglich um Empfehlungen handle und diese ein nachgeordnetes, zweitrangiges Regelwerk darstellen. Die Schaffung von Parkständen, bzw. der Erhalt der vor der Baumaßnahme vorhandenen Anzahl an Parkplätzen, die u.a. von Anliegern wie Gewerbetreibenden gewünscht werden, ließe sich damit auch argumentativ vertreten.

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-22 FB 61_0211_WP17 Krugenofen_ Verkehrs SAO.pdf

22.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 18.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:45