17. Juni 2015 um 17:00, Sitzungssaal des Bezirksamtes Haaren
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Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung

FB 61/0182/WP17 · Kenntnisnahme

Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. Fortschreibung, Entwurfsfassung

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Liljegren erläutert videounterstützt den Entwurf des Nahverkehrsplans Stadt Aachen 2. Fortschreibung 2015. Ein Exemplar liegt den Fraktionen vor.

Bezirksvertreter Kogel und Bezirksvertreterin Kogel bemängeln, dass der Ortsteil Verlautenheide hinsichtlich eines akzeptablen Anschlusses an den ÖPNV benachteiligt wurde. Dem diesbezüglichen Hinweis des Herrn Paetz, dass mit Veränderungen immer auch wechselseitige Vor- und Nachteile einhergehen, entgegnet Bezirksbürgermeister Corsten, dass eine gute verkehrstechnische Anbindung gerade für einen Außenbezirk von erhöhter Wichtigkeit sei. So setze er eine Priorität auf eine durchgehende Verbindung (ohne Umstieg) zum Hauptbahnhof, da diese Fahrten häufig mit Gepäck belastet seien. Bezirksvertreter Schulz sieht eine größere Notwendigkeit für eine Verbindung zum Klinikum. Herr Paetz erklärt, dass der Hauptbahnhof tatsächlich weniger nachgefragt sei als das Klinikum. Bezirksvertreterin Kogel schlägt für die Abendstunden eine bessere Verbindung in die Innenstadt, eventuell zu Lasten der Süsterfeldstraße, vor. Bezirksvertreter Schulz will in diesem Zusammenhang noch einmal eine Anschlussmöglichkeit für den SB 220 in Haaren überprüft haben.

Frau Liljegren und Herr Paetz sagen Überprüfung der Anregungen zu.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgetragenen Anregungen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt.

Inhalte

In den vergangenen Jahren wurde die ÖPNV-Qualität in Aachen und der umgebenden Region kontinuierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch zukünftig gesichert und weiterentwickelt werden. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen.

Ein Schwerpunkt der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind die Festlegung von

Bedienungsstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr wie etwa Erschließungsqualität, Netzgestaltung und Linienführung, Betriebszeiten sowie Verknüpfungen,

von Beförderungsstandards im Busverkehr (betreffend Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur sowie Information und Kommunikation) sowie

-von Grundsätzen zur Barrierefreiheit.

Aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes werden Zielkonzepte zu Linienwegmaßnahmen im Busnetz 2018 und weitere Entwicklungen bzgl. Infrastruktur, Tarif, Kommunikation und Kundenservice dargestellt. Das mehrfach in den politischen Gremien dargestellte Busnetzkonzept 2015+ wurde in das Zielkonzept 2018 überführt.

Der Nahverkehrsplan wird neben dem Status 2015 und dem Zielkonzept 2018, das im anstehenden Vergabeprozess Beachtung finden wird, auch einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für den Zeitraum bis 2027 geben.

Beteiligungsverfahren:

Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden in der Schlussfassung separat ausgewiesen.

Weiteres Vorgehen

Die Beratungsergebnisse aus der offiziellen Beteiligung und der Beratungen in den Gremien werden synoptisch aufbereitet und in den Entwurf der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aacheneingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den Entwurf unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens den politischen Gremien erneut zur Entscheidung vorlegen.Der Ratsbeschluss der 2. Fortschreibung 2015 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen muss spätestens im September 2015 herbeigeführt sein, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können.

Zeitnah soll der Grundsatzbeschluss für die Umsetzung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV gefasst werden. Im Herbst 2015 soll die Absicht dieser Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgen. Der Nahverkehrsplan bildet die wichtigste Grundlage für diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Verwaltung wird daher erforderliche Schritte zur Vorbereitung der Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag durchführen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-21 FB 61_0182_WP17 Nahverkehrsplan der SAO.pdf

22.11.2024

59.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 17.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:43