TOP 8Öffentlich

Petition zum Umgang mit Flüchtlingen in Europa

FB 50/0072/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Blume erläutert, dass die Bürger sich zu den Dingen, die nicht gut laufen, äußern sollen. Die Petition ist gut, aber der zweite Entwurf (Anlage 1) muss noch ausgearbeitet werden.

Herr Emonts stellt klar, dass es nicht zu den Aufgaben des Integrationsrates gehört, eine Petition zu europäischen Angelegenheiten einzureichen.

Herr Georgiadis ist der Meinung, dass die Probleme in den Herkunftsländern der Flüchtlinge gelöst werden müssen.

Herr Müller teilt mit, dass die angesprochenen Punkte in der Petition sicher zutreffen, aber es nicht Aufgabe des Integrationsrates ist, sich mit diesen Themen zu befassen.

Herr Wondafrash schlägt vor, den Antrag noch einmal außerhalb des Gremiums zu diskutieren und bittet um Vertagung.

Herr Demmer ist der Meinung, dass keine Petition an das Europäische Parlament eingereicht werden soll.

Nach eingehender Diskussion, schlägt Herr Demmer folgenden Beschlussvorschlag vor:

Der Integrationsrat stellt fest, dass die Erarbeitung einer Petition zu europapolitischen Angelegenheiten

nicht zu seinen Aufgaben gehört. Er nimmt den vorgelegten Text zur Kenntnis und beauftragt die Vorsitzende, eine Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsproblematik einzurichten.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss

Der Integrationsrat stellt fest, dass die Erarbeitung einer Petition zu europapolitischen Angelegenheiten nicht zu seinen Aufgaben gehört. Er nimmt den vorgelegten Text zur Kenntnis und beauftragt die Vorsitzende, eine Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsproblematik einzurichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss erfolgt gemäß Beratung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Wunsch der Vorsitzenden wird der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Petition dem Integrationsrat zur Diskussion vorgelegt.

Eine rechtliche Bewertung der Verwaltung kann wegen des Entwurfstadiums derzeit noch nicht abschließend erfolgen.

Bislang kann festgestellt werden, dass die Petition im Wesentlichen europapolitische Angelegenheiten betrifft, die auf die Kommune allenfalls mittelbar Einfluss haben.

Gem. § 27 (8) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe des Integrationsrates, sich mit Angelegenheiten der Gemeinde zu befassen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-05-29 FB 50_0072_WP17 Petition zum Umgang SAO.pdf

23.11.2024

96.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 10.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:37

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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