18. Juni 2015 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Zuschuss zur Sanierung der Fassade des vereinseigenen Clubheimes des Tennisclubs 1950 Eilendorf e.V.

FB 52/0023/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Diskussion erkennt der Sportausschuss einstimmig den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an. Ein vorzeitiger Beginn der Sanierungsarbeiten ist nicht zuschussschädlich. Der Tennisclub 1950 Eilendorf e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von maximal 2.105,71 € (=30%).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an. Ein vorzeitiger Beginn der Sanierungsarbeiten ist nicht zuschussschädlich. Der Tennisclub 1950 Eilendorf e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von maximal 2.105,71 € (= 30%).

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tennisclub 1950 Eilendorf e.V. ist Pächter des Geländes an der „Haarhofstraße 85“ in Aachen-Eilendorf und ist Eigentümer aller Aufbauten. Der aktuelle Pachtvertrag endet zum 31.12.2050.

Für den Spielbetrieb stehen auf der Anlage des Tennisclubs 1950 Eilendorf e.V. derzeit sechs Ascheplätze zur Verfügung, die erst im Jahr 2000 gebaut wurden. Heute zählt der Club ca. 280 Mitglieder, davon über 90 Jugendliche. Mit neunzehn gemeldeten Mannschaften gehört der Tennisclub Eilendorf nicht nur zu den ältesten Tennisvereinen in Aachen, sondern auch zu den aktivsten.

Das ebenso im Jahr 2000 erbaute Clubheim steht den Mitgliedern, aber auch Gästen zur Verfügung und wird in Eigenregie bewirtet. Inzwischen ist die Fassade des Clubheimes jedoch aus Gründen der dauerhaften Erhaltung des Gebäudes dringend sanierungsbedürftig. Gemäß Angebot der Fa. Peters & Lennartz belaufen sich die Gesamtkosten auf 7.019,02 €.

Der Fachbereich Sport hat den Kostenvoranschlag zur Prüfung an das Gebäudemanagement weitergeleitet. Das Gebäudemanagement hat aus baufachlicher Sicht keinerlei Bedenken.

Da der Verein nicht über genügend Eigenmittel verfügt, beantragt er einen Zuschuss gemäß der geltenden „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen“ in Höhe von 2.105,71 € (= 30%). Der restliche Betrag soll aus Eigenmitteln bezahlt werden.

Die benötigten Mittel in Höhe von 2.105,71€ zur Zuschusszahlung an den Tennisclub 1950 Eilendorf e.V. stehen im Haushaltsjahr 2015 bei dem PSP-Element 4-080202-801-6 „Zuschuss Unterhaltung Vereinseigene Sportstätten“, Kostenart 53180000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ (Finanzstelle 080202800, Finanzposition 73180000) zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschrie-

be­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

0

Auszahlungen

26.000 €

31.600 €

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0

0

Ergebnis

- 26.000 €

- 31.600 €

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-06-03 FB 52_0023_WP17 Foerderung vereinseig SAO.pdf

13.1.2025

97.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 18.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:45