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Verlegung der Stromkabeltrasse für die geplanten Windenergieanlagen im MünsterwaldWiderspruch des Landschaftsbeirates gegen die geplante Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde

FB 36/0053/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Aufgrund von Versandproblemen, die auf den Poststreik zurückzuführen sind, erläutert Herr Wiezorek ausführlich die Vorlage.

Herr Hofmann, der zunächst Beratungsbedarf angemeldet hatte, nimmt diesen aufgrund der ausführlichen Erläuterung zurück.

Für die Linke Fraktion wird Herr Hofmann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

Er bemängelt, dass im Energiebeirat, der zwei Wochen vor dieser Sitzung stattgefunden hat, keine Information zum Stand des grundsätzlichen Genehmigungsverfahrens gegeben wurde.

Herr Brodowski, FDP Fraktion, erkundigt sich nach dem Baubeginn, bzw. der Bescheidung des Antrages.

Er wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da die Windenergieanlagen an dieser Stelle fehl am Platz sind und nicht wirtschaftlich betrieben werden können.

Herr Wiezorek erläutert, dass diverse Genehmigungen im Verfahren zu erteilen sind, diese Einzelgenehmigungen aber unter dem Vorbehalt der positiven Bescheidung des Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz stehen.

Für die Naturschutzverbände regt Herr Formen an, bei einer negativen Entscheidung aus dem Landschaftsbeirat heraus den Vorsitzenden des Beirats im Ausschuss anzuhören.

Zudem bemerkt er, dass laut Landschaftsplan die Verlegung von Erdkabeln generell unzulässig ist.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und hält den Widerspruch des Landschaftsbeirates für unberechtigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die beantragte Befreiung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und hält den Widerspruch des Landschaftsbeirates für unberechtigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die beantragte Befreiung zu erteilen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Netzanbindung der sieben geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald ist die Verlegung von Erdkabeln notwendig. Die windparkinterne Verkabelung (Verbindung der WEA untereinander bis zur Querung der B258) weist eine Länge von 5 km auf, die externe Kabeltrasse verläuft auf einer Strecke von 5,4 km auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Einspeisepunkt befindet sich an dem Umspannwerk in Krauthausen.

Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend entlang von unbefestigten Wald- und Feldwegen und versiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, demnach auf ökologisch vorbelasteten Flächen.

Die Verlegung wird bei der Querung von Fließgewässern durch Spülbohrungen oder mittels Bodendurchpressungen durchgeführt. Innerhalb der Feldwege, der Landwirtschaftsflächen und von Banketten wird das Kabel mit dem Verlegepflug oder in offenem Graben verlegt.Die Anlage von Baustraßen ist nicht erforderlich. Lagerflächen– und Baustelleneinrichtung erfolgen unter Beachtung festgelegter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft.

Für die Übergabestation in Krauthausen wird eine Fläche von 20 m² versiegelt.

Der Eingriff ist in einem landschaftspflegerischem Begleitplan erläutert. Dieser kommt zu der Bewertung, dass der Eingriff wegen des Trassenverlaufs auf überwiegend ökologisch vorbelasteten Flächen und durch schonende Verlegeverfahren als sehr gering anzusehen ist. Die betroffenen Bereiche werden sich nach dem Eingriff zügig regenerieren und ihre bisherige Funktion wieder aufnehmen können. Höherwertige Biotope wie Feuchtbereiche, Gewässerrandstreifen, Laubwälder und Gehölze sollen nicht beansprucht werden.

Gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung im landschaftspflegerischem Begleitplan können Konflikte für Vögel und Fledermäuse ausgeschlossen werden, wenn von vornherein Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden durch Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrolle. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass durch die Kabelverlegung genutzte oder geeignete Höhlenbäume oder Horstbäume entfernt werden müssen.

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt daher, für die geplante Kabelverlegung eine landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 02.06.2015 erörtert. Nach dem vom Beirat gewählten Abstimmungsverfahren hatten die Mitglieder ihr Votum bis zum 12.06.2015 der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen. Danach hat der Beirat der beabsichtigten Befreiung mehrheitlich widersprochen.

Auf Grund der ablehnenden Haltung des Beirates entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz abschließend.

Abstimmungsergebnis

Ablehnung: 1

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-06-03 FB 36_0053_WP17 Verlegung der Stromk SAO.pdf

22.11.2024

43.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 23.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:48