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Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in städtischen OGS-Maßnahmen

FB 45/0121/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Stille, SPD-Fraktion, begrüßt die Vorlage der Verwaltung und die hierin beschriebene Verfahrensweise zur schnellen und unbürokratischen Rückgewährung der Kita-Beiträge an die Eltern, die aufgrund der langen Dauer des Streiks kostenpflichte Alternativbetreuungsangebote in Anspruch haben nehmen müssen.

Ihre Ausführungen abschließend wolle sie noch mitteilen, dass sich die Koalition im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen dazu entschieden habe, einen weiteren Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit zu gehen und im August 2016 das vorletzte Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen, was wesentlich zur finanziellen Entlastung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitrage.

Wenngleich hiermit nicht dem Wunsch aller Fraktionen nach einer kompletten Beitragsfreiheit für alle Betreuungsjahre Rechnung getragen werde, sei es doch ein Schritt in die richtige Richtung.

Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, begrüßt die Beitragsrückerstattung an die Eltern, wenngleich man sich seitens der Fraktion Die Grüne eher eine Entscheidung im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages im Mai gewünscht hätte, um Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen.

Auch die Nachricht über das weitere beitragsfreie Kita-Jahr sei erfreulich, werde aber noch im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen detaillierter zu besprechen sein.

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass auch diese die Beitragsrückgewährung selbstverständlich mittrage.

Den Beschlussvorschlag ergänzend beantrage die Fraktion allerdings, dass seitens der Verwaltung eine Berechnung erstellt werde, in welcher Höhe insgesamt Mittel in Zusammenhang mit dem Kita-Streik nicht verausgabt worden seien und wie diese nun eingesetzt würden.Hier gehe es neben den Elternbeiträgen ja auch um Lohnkosten, die aus der Streikkasse von Verdi bezahlt worden seien.

Der Oberbürgermeister verspricht, den Fraktionen eine entsprechende Aufschlüsselung zur Verfügung zu stellen. Diese werde man auch um die Kosten ergänzen, die verwaltungsseitig entstanden seien.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Stadt Aachen allen betroffenen Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen und in städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 von den Elternbeiträgen freistellt. Ausgenommen hiervon sind Eltern, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die während des gesamten Arbeitskampfes keine streikbedingten Schließungen hatte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen allen betroffenen Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen und in städtischen OGS-Maßnahmen für den MonatMai 2015 von den Elternbeiträgen freistellt. Ausgenommen hiervon sind Eltern, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die während des gesamtenArbeitskampfes keine streikbedingten Schließungen hatte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der tariflichen Auseinandersetzung im Bereich des kommunalen Sozial-und Erziehungsdienstes hat es beginnend mit dem 11.05.2015mehrwöchige streikbedingte Schließungen von städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) gegeben.

Eine große Zahl der betroffenen Eltern nahm dies zum Anlass, bei der Verwaltung u.a.zu mindestens eine Erstattung der Elternbeiträge wegen „Nichterfüllung des Betreuungsangebotes“ einzufordern.

Die Verwaltung hat bei allem Verständnis für die mit dem Streik einhergehende sehr schwierige Situation für die betroffenen Kinder,Eltern und deren Familie diese Anträge abschlägig beschieden. Dies vor dem Hintergrund, dass es zur Erstattung keine rechtliche Verpflichtung gibt und der Verwaltung ein anderweitiger Beschluss des Rates bisher nicht vorliegt.

Losgelöst von der rechtlichen Würdigung der Anträge ist festzustellen, dass alle betroffenen Eltern besonderen familiären und organisatorischen Belastungen ausgesetzt waren. Es erscheint aus Sicht der Verwaltungunangemessen, zusätzlich für diesen Zeitraum Elternbeiträge zu fordern.

Die Belastung für die Eltern besteht nicht nur in der Notwendigkeit bei Schließung der Kindertageseinrichtungen/OGS eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen zu müssen. Auch bei Nutzung von Notgruppen (in Stamm- oder Nachbareinrichtungen), der selbstorganisierten Übernahme von Kindertageseinrichtungen undOrganisation von privaten Betreuungssettings mussten die Eltern zeitliche und inhaltliche Einschränkungen, erhebliche Wegezeiten bis hin zum eigenen Engagement in Kauf nehmen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine praktikable und möglichst konfliktarme Umsetzung schlägt die Verwaltung vor, alle betroffenen Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 pauschal vom Elternbeitrag freizustellen. Hiervon ausgenommen sollen die Eltern sein, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die währenddes gesamten Streiks keinerlei streikbedingte Ausfallzeiten hatten.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel (zum Teil täglich und wöchentlich ändernd) sehr kurzfristig bekannt wurde, welche Kindertageseinrichtung streikbedingt ganz oder teilweise geschlossen werden musste. Insoweit waren die Eltern gezwungen, sich täglich über den aktuellen Stand zu informieren bzw. waren losgelöst von der tatsächlichen Öffnung der Kindertagesstätte gezwungen, eine gesicherte anderweitige Betreuung zu suchen und zu organisieren.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eineBeitragsfreistellung für den Monat Mai 2015 nur aufgrund des konkreten Tarifkonfliktes 2015 auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen kann.

Betroffen sind ca. 4800 Beitragspflichtige in 57 Kindertageseinrichtungen und 8 offene Ganztagsgrundschulen (OGS) der Stadt Aachen.

Aufgrund der Summe der betroffenen Einrichtungen und Beitragszahlern und der sich zum Teiltäglich verändernden Streiksituation in den einzelnen Einrichtungen ist es nicht umsetzbar und im Gesamtkontext nicht sinnvoll, eine „tagesscharfe“ individuelle Abrechnung vorzunehmen.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung einen pauschalen Erlass in Höhe eines Monatsbeitrages vor.

Die Verwaltung geht hierbei von einem Beitragsvolumen in Höhe von bis zu 320.000 € (280.000 € Kindertagesstätten und 40.000 € OGS) aus.

Diesem Ertragsverlust steht eine streikbedingte Personalkosteneinsparung gegenüber. Diese kann zur Zeit noch nicht abschließend beziffert werden, da erst im Nachgang mitarbeiterscharf alle Streikteilnahmen mit FB 11 abzurechnen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese „Einsparung“ höher ist, als der vorgenannte Ertragsverlust in Höhe von 320.000€.

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass hiervon losgelöst die verminderten Personalausgaben insoweit relativiert werden müssen, da der Aufwand für die organisatorischen Vorkehrungen im Kontext des Streikes sowie die erwarteten Mehraufwendungen aus den Tarifsteigerungen bereits für das Haushaltsjahr 2015 haushaltsrelevant werden. Mögliche Personalkosteneinsparungen sind grundsätzlich vorrangig hierfürheranzuziehen.

Die Verwaltung wird unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Umsetzung beginnen, so dass die betroffenen Eltern im Laufen der ersten Juliwoche Mitteilung überdie auf sie entfallene Gutschriftfür den Monat Mai (auf der Basis der für Mai 2015 geltenden Beitragssatzung) erhalten, welche dann verrechnet oder, sofern dieses nicht mehr möglich ist, erstattet wird.

In Abstimmung mit der Stadtkasse wird im Monat Juni bei den Eltern auf die Durchführung von Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit streikbedingten Beitragsausfällen stehen, verzichtet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-060101-901-9 SK 43210000 *1
PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000 *2

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschrieb-e­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschrieb-

ener Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-7.012.500*1

-2.148.800*2

-6.732.500

-2.108.800

-23.082.800

-6.681.000

-23.082.800

-6.681.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-9.161.300

-8.841.300

-29.763.800

-29.763.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-320.000

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung durch Einsparungen im Personalkostenverbund gegeben.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-06-16 FB 45_0121_WP17 Erstattung von Elter SAO.pdf

22.11.2024

100.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 24.06.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:48