13. August 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 4Öffentlich

Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung

FB 61/0219/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr A. Müller (Fraktion Die Linke) erläutert den schriftlichen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, welcher zuvor verteilt wurde und der auch als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem eingestellt ist.

Auch Herr Fischer(Fraktion Grüne) hält das Thema Subunternehmen im Rahmen der Diskussionen über Luftschadstoffe für wichtig, da es möglich sei, dass die ASEAG in Zukunft eher mehr Subunternehmen beauftragen könnte.

Er dankt der Verwaltung für die Erstellung dieses Arbeitsprogramms.Für seine Fraktion Grüne wolle auch er ungeachtet der fehlenden Mehrheit einige Punkte vortragen, die nicht ungehört bleiben sollten:

  1. Die „Normalverkehrszeit“ soll samstags um 18.00 Uhr enden. Seine Fraktion befürworte eine Verlängerung bis 20.00 Uhr.
  2. Die Verwaltung werde gebeten, sicherzustellen, dass es für den jeweils letzten Bus einen Anschlussbus gibt, der auch bei Verspätung warten soll.
  3. Beim Thema Pünktlichkeit wird die Verfrühung bis 59 sec. gerechnet. Es werdegebeten, sicherzustellen, dass der Fahrer bei jeder Verfrühung eine Meldung erhält, z. B. über ein Signal auf dem Display.
  4. Bei Baustellen gebe es oft Fahrplanänderungen und es würden Haltestellen geändert. Die ASEAG solle gebeten werden, diese zeitnah in das elektronische System einzupflegen.

Für die SPD Fraktion richtet Herr Schulz seinen Dank an die Verwaltung, die ASEAG und an die Verbände, aber auch an die ehrenamtlichen Beteiligten, z. B. die Kommission Barrierefreies Bauen, deren Anregungen ebenfalls eingeflossen sind. Auch die politischen Vertreter hätten in vielen Beteiligungsterminen beraten; nicht alles habe zu Ende diskutiert werden können.

Er habe aber noch einige Anmerkungen:

  • Bei dem Thema Pünktlichkeit habe man sich auf 59 sec. für Verfrühungen verständigt, da es im Betriebsablauf nicht anders möglich sei. Auch könnten Staus ausgeglichen werden. Es würde sonst das Qualitätsbild verzerren. Verfrühtes Abfahren sei aber eher die Ausnahme.
  • Der Begriff des Leistungsausfalls – bisher Verspätungen ab 30 Minuten – sei geändert worden. Die Formulierungin der neuen Fassung, dass als Leistungsausfall der komplette Ausfall der Fahrt gilt,reiche nicht aus
  • Positiv sei zu vermerken, dass es im Nachgang auch Mobilitätsprojekte der Schulen gab. 70% an den weiterführenden Schulen würden den Busnutzen. Das zeige dessen Stellenwert.
  • Die Verwaltung hat auf S. 198 ein Anreizprogramm für Subunternehmenvorgeschlagen, um diese bei der Neuanschaffung von Bussen mit mindestens Euro 4-Standard zu unterstützen. Er frage sich, warum die Stadt das bezahlen sollte, wenn gleichzeitig viele Busse angeschafft würden, die den Standard Euro 5 und besser erfüllen.
  • Die Verwaltung habe gute Ziele gesetzt und er hoffe, dass es in Zukunft gelingen werde, die Ziele zu erreichen und die Finanzierung zu verwirklichen.

Herr Lindemann (CDU Fraktion) erklärt, vieles sei wünschenswert, aber alle Ziele müssten auch finanzierbar sein. Die beiden Änderungsvorschläge sollte man daher in der Diskussion belassen und das Ergebnis abwarten. Die Koalition werde den Änderungsvorschlägen nicht folgen.

Auch Herr Blum (FDP Fraktion) dankt für den Entwurf, hinter dem viel Arbeit stehe. Er wolle nicht unerwähnt lassen, dass seine Fraktion sich damit intensiv beschäftigt habe und sicher könne man das eine oder andere auch noch ändern. Er sei aber dafür, dass man es so wie es jetzt ist, dem Rat zum Beschluss empfehlen sollte. Den Antrag der Fraktion Linke lehne er ab.

Der Antrag des Herrn Fischer, die „Normalverkehrszeit“ von 18.00 Uhr auf 20.00 Uhr zu verlängern könne durchaus Sinn machen; 18.00 Uhr sei eine Zeit, die sich überholt habe.

Frau Liljegren nimmt zu der„Normalverkehrszeit“ an Samstagen Stellung. Diese sei diskutiert worden. Im alten Nahverkehrsplan galt 16.00 Uhr; sie sei auf 18.00 Uhr verlängert worden.Fr. Dr. Driessen (ASEAG) erklärt ergänzend, hier müsse der Anspruch der Kostenneutralität beachtet werden. Würde man diese Zeit auf 20.00 Uhr verlängern, würden erhöhte Kosten entstehen.

Bei Verfrühungen werden nach Mitteilung der Fr. Dr. Driessen die Fahrer über ein Signal gewarnt. Sie müssten dann entsprechend warten.

Zur Baustelleninformation teilt Fr. Liljegren mit, diese sei dynamisch: Veränderungen würden zeitnah eingepflegt.

Das Thema Leistungsausfall sei ausgiebig diskutiert worden. Die Formulierung sei abgeschwächt worden. Zukünftig sollten sowohl Verspätungsanteile als auch Ausfallquoten im Rahmen eines Anreizsystems ermittelt und bewertet werden.

Herr A. Müller kommt auf das Thema Subunternehmen zurück, das schwierig bleibe, weil diese weiterhin die alten Busse aufkaufen und weiter verwenden wollen.Ein Anreizsystem koste natürlich Geld. Er vertrete aber die Auffassung für das Ziel der Schadstoffreduzierung müsse man Geld in die Hand nehmen.

Als Ergänzung zu dem Kapitel „Ausblick“ auf S. 174 beantragt er, noch den Punkt „Elektrifizierung der Euregiobahn“ aufzunehmen.

Herr Sedlaczek (NVR) berichtet, das Fahrplanauskunftsystem werde laufend aktualisiert. Jedoch könne es z. B. bei ungeplanten Baustellen zu Verzögerungen kommen.

Würde man die „Normalverkehrszeit“ an Samstagen auf 20.00 Uhr verlängern, so würde man damit freiwillig ein Qualitätsmerkmal setzen, das es einzuhalten gelte und das zusätzliche Kosten verursache. Trotzdem könne man bei Bedarf freiwillig das Angebot verbessern.

Nach weiteren Wortbeiträgen des Herrn Schulz, der Frau Breuer und des Herrn Adler (ASEAG) klärtHerr Ferrari die Abstimmungsweise über die Anträge. Er schlägt vor, über die Anträge der Fraktion Linke als Gesamtpaket abstimmen zu lassen, einschließlich des zuletzt formulierten Antrags zum Thema Ausblick, und über die Anträge der Fraktion Grüne jeweils einzeln. Nachdem hierüber Einvernehmen hergestellt wurde, lässt Herr Ferrari wie folgt abstimmen:

  1. Anträge der Fraktion Die Linke:

Die Anträge werden mehrheitlich abgelehnt bei 1 Zustimmung und 1 Enthaltung.

  1. Anträge der Fraktion Grüne:
  • Verlängerung der „Normalverkehrszeit“ samstags auf 20.00 Uhr.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt bei 5 Zustimmungen und 1 Enthaltung.

  • Die Sicherstellung des Anschlussbusses werde als Prüfauftrag an die Verwaltunggewertet; hierüber werde nicht abgestimmt.
  • Beim Thema Pünktlichkeit werdebeantragt, jede Verfrühung als unpünktlich zu werten.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt bei 3 Zustimmungen.

  • Wenn die Verwaltung die Auskunft gebe, das Einpflegen der Baustellen und Fahrplanänderungen in das elektronische System erfolgezeitnah, müsse darüber nicht mehr abgestimmt werden.

Herr Sedlaczek sagt zu, diesen Punkt noch einmal prüfen zu lassen.

Der Ausschuss fasst dann folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2) zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2) zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Gemäß § 8 ÖPNVG NRW stellen Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auf. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers (der Rat der Stadt Aachen).

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans vorgestellt und einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchführen. Anschließend wurde der Entwurf in allen Bezirksvertretungen beraten und Anregungen und Prüfaufträge entgegengenommen, die den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. Dem Entwurf des Nahverkehrsplans wurde in allen Bezirken zugestimmt.

Beteiligungsverfahren

Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.

Beteiligungstermine haben im Juni 2015 mit den verkehrspolitischen Sprechern, der Kommission Barrierefreies Bauen, dem AVV und den benachbarten Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen, dem NVR und anderen Ämtern stattgefunden.

Die einzelnen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen sind in Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage ist dargestellt, wie die Verwaltung die Einwände bewertet hat und wie ggfs. der Entwurf des Nahverkehrsplanes angepasst wurde. U.a. wurde der gesamte Bericht nach den Grundsätzen des Gender Mainstreamings (geschlechtergerechte Sprache) überarbeitet.

Wesentliche redaktionelle Veränderungen betreffen die Kapitel 3 und 7, bei denen Inhalte neu zugeordnet werden.

Inhaltlich wurde aufgrund der Eingaben vor allem die Kapitel 3.9. und 7.13. zur Qualitätssicherung, die Kapitel zur Barrierefreiheit sowie Kapitel 7.10.1. Modernisierung der Busflotte und 8.1. Finanzierung überarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage des § 11 ÖPNVG NRW erhält die Stadt Aachen eine jährliche Pauschale in Höhe von 145.000 € als allgemeine Förderung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gewährung der Förderpauschale ist zweckgebunden und deckt die Personal- und Sachkosten bei der Nahverkehrsplanung, u.a. bei der Erstellung des Nahverkehrsplans. Unmittelbar sind keine weiteren Kosten bzw. Folgekosten entstanden.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzeptes werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-120201-901-4 Regionalisierung Nahverkehrsplan

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

145.000

145.000

435.000

435.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

145.000

145.000

435.000

435.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-07-10 FB 61_0219_WP17 Nahverkehrsplan der SAO.pdf

19.11.2024

20.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 13.08.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:52

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen