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Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter DemnigVolkshochschule Aachen

E 42/0021/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Bruynswyck berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen. Man dürfe dankbar um Anträge aus der Bürgerschaft angelehnt an das bekannte Projekt in der Stadt „Wege gegen das Vergessen“ sein, die damit an Schicksale der an Nazi-Opfer erinnern.

Ratsfrau Müller, AfD-Gruppe, sieht in der Genehmigung der Stolpersteine eine unwürdige Form des Gedenkens. Der Münchener Stadtrat sowie die israelische Kultusgemeinde hätten sich erst im Juli dieses Jahres gegen die Verlegung von Stolpersteinen ausgesprochen, weil sie dem Dreck des städtischen Alltags unterworfen, mit Füßen getreten oder überhaupt nicht beachtet würden. Der zu bevorzugende Weg des Gedenkens sei das Anbringen von Gedenktafeln an Häuserwänden. Die AfD-Gruppe werde dem Beschlussvorschlag daher nicht zustimmen.

Beschluss

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen bei drei Gegenstimmen mehrheitlich gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, sowie Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, sowie Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt derRat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, sowie Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.

Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 20.05.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Der Antragsteller hat mit E-Mail vom 12.05.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“

-ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;

-Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

-„Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

-Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

vorliegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten von ca. 120 € für einen „Stolperstein“ übernimmt das Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-06-01 E 42_0021_WP17 Verlegung von Stolp SAO.pdf

23.11.2024

916.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.08.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:55