Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung
FB 61/0219/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, lobt die Verwaltung für den Nahverkehrsplan, mit dem sie eine gute Grundlage gelegt habe und mit dem die Stadt Aachen sehr gut aufgestellt sei. Wie schon im Mobilitätsausschuss deutlich geworden sei, würdeman seitens der Fraktion Die Grüne zwar gerne weitergehende Beschlüsse fassen und habe dazu auch Anträge gestellt, die wohlwollend beraten worden seien, denen letztendlich in der Abstimmung dann aber nicht zugestimmt worden sei. Dies lasse aber darauf hoffen, dass Verbesserungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren gegeben und vielleicht auch mehrheitsfähig seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2) zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Gemäß § 8 ÖPNVG NRW stellen Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auf. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers (der Rat der Stadt Aachen).
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans vorgestellt und einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchführen. Anschließend wurde der Entwurf in allen Bezirksvertretungen beraten und Anregungen und Prüfaufträge entgegengenommen, die den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. Dem Entwurf des Nahverkehrsplans wurde in allen Bezirken zugestimmt.
Beteiligungsverfahren
Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
Beteiligungstermine haben im Juni 2015 mit den verkehrspolitischen Sprechern, der Kommission Barrierefreies Bauen, dem AVV und den benachbarten Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen, dem NVR und anderen Ämtern stattgefunden.
Die einzelnen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen sind in Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage ist dargestellt, wie die Verwaltung die Einwände bewertet hat und wie ggfs. der Entwurf des Nahverkehrsplanes angepasst wurde. U.a. wurde der gesamte Bericht nach den Grundsätzen des Gender Mainstreamings (geschlechtergerechte Sprache) überarbeitet.
Wesentliche redaktionelle Veränderungen betreffen die Kapitel 3 und 7, bei denen Inhalte neu zugeordnet werden.
Inhaltlich wurde aufgrund der Eingaben vor allem die Kapitel 3.9. und 7.13. zur Qualitätssicherung, die Kapitel zur Barrierefreiheit sowie Kapitel 7.10.1. Modernisierung der Busflotte und 8.1. Finanzierung überarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage des § 11 ÖPNVG NRW erhält die Stadt Aachen eine jährliche Pauschale in Höhe von 145.000 € als allgemeine Förderung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gewährung der Förderpauschale ist zweckgebunden und deckt die Personal- und Sachkosten bei der Nahverkehrsplanung, u.a. bei der Erstellung des Nahverkehrsplans. Unmittelbar sind keine weiteren Kosten bzw. Folgekosten entstanden.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzeptes werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-120201-901-4 Regionalisierung Nahverkehrsplan | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 145.000 | 145.000 | 435.000 | 435.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 145.000 | 145.000 | 435.000 | 435.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 69873
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=69873
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-07-10 FB 61_0219_WP17 Nahverkehrsplan der SAO.pdf
19.11.2024
20.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 26.08.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:55