7. September 2005 um 09:00, Aachener Stadtbetrieb
TOP 1Öffentlich

Neuorganisation des KanalnetzbetriebesÜbertragung des Kanalnetzbetriebes an die STAWAG

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zunächst erläutert Herr Lindgens, dass der aktuell erstellte Sachstandsbericht hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsermittlung zur Übertragung der Betriebsführung an die STAWAG bzw. eine Tochter-Gesellschaft der STAWAG (Abwasser GmbH)durch die Entscheidung des Aufsichtsrates der STAWAG am 29.08.2005 eine eigenständige Gesellschaft (Abwasser GmbH) zu gründen, erforderlich wurde.

Im weiteren Verlauf skizziert Herr Lindgensdie Konsequenzen der Satzungsänderungder Rheinischen Zusatzversorgungskasse vom 19.05.2005,wonach eine Ausgleichszahlung zwischen 2 – 3 Mio. € von der Stadt gefordert wird, wenn die überzuleitenden Beschäftigten aus dem Versichertenkreis der RZVK ausscheiden.

Die Überführung der Beschäftigten in die neu zu gründende Abwasser GmbH gewährleistetdie Überleitung nach dem Tarifvertrag für die Überleitung des BAT und des BMT-G in den TVöD(bei Anwendung des Tarifrechtes für den öffentlichen Dienst)und die Beibehaltung der Mitgliedschaft in der Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse.

Nach der Rechtsauffassung der STAWAGhätte die Übertragung der Betriebsführung direkt an die STAWAG zur Folge gehabt, dass die Beschäftigten ggf. Ansprüche sowohl gegenüber der RZVK als auch der eigenen Versorgungseinrichtung der STAWAG geltend machen können.

In dem vom Personalrat der allgemeinen Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten des Rechtsanwaltes Michael W. Felserwird die Auffassung vertreten, dass es sehr wohl möglich ist, die Beschäftigten mit ihren Ansprüchen aus der RZVK in die STAWAG überzuleiten, ohne dass dadurch ein Anspruch auf die Versorgung der STAWAG entsteht. Dieser könne einzelvertraglich ausgeschlossen werden.

Herr Emmerich erläutert anschließend diewirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der Übertragung der Betriebsführung an eine Tochter-Gesellschaft der STAWAG (Abwasser GmbH) ergeben. Demnach erfolgt die Finanzierung der Investitionen sowie Abschreibungen bei der GmbHund nicht mehr bei der Stadt Aachen. Der dabei entstehende Fremdfinanzierungsaufwand führt insgesamt zu einem wirtschaftlichen Nachteil für die Stadt im Vergleich zum bisherigen Modell. Über die Höhe kann noch keine abschließende Aussage gemacht werden.

Als Vorteile der sich aus der Übertragung ergebenden Synergien (gem. Variante 1 in der Ratsvorlage vom 23.06.2004)istder Wegfall der Kopplung an dasHaushaltssicherungskonzeptzu sehen und die aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom Dezember 2004 erhöhte Gebührensicherheit.

Dero.a. Finanzierungsnachteil soll im Übrigen durch die STAWAG ersetzt werden.

Eine Wirtschaftlichkeit der Übertragung ist grundsätzlich gegeben, wobei die genaue Höhe durch modifizierte Berechnungen zu ermitteln ist.

Herr Ganser führt aus, dass das Betriebsführungsentgelt noch nicht endgültig festgelegt ist, jedoch durch die Regelungen im Entwurf des Betriebsführungsvertrages sichergestellt ist, dass es nicht zu einer Erhöhung des Gebührenbedarfes kommen wird.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist bei der Bezirksregierung anzeigepflichtig. Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist seitens derSTAWAG zugesagt worden, liegtaber noch nicht vor.

Herr Höffkenerläutert, dass nunmehr die Vertragsabstimmung zu erfolgen hat und das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten ist.

Herr Schabram erwartet nach Abstimmung mit der STAWAGgenaue Angaben zur Gebührenstabilität und zur Wirtschaftlichkeit.

Frau Verheyen legt Wert auf die zeitige Beteiligung aller Fraktionen.

Herr Höffken erklärt, dass auch die STAWAG ihren Rechtsstandpunkt gutachterlichhabe überprüfen lassen. Herr Lindgens sichert eine Würdigung der Standpunkte zu.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Betriebsführung des städtischen Kanalnetzes auf die STAWAG schnellstmöglich zu übertragen. Dies erfolgt vorbehaltlich eines positiven Anzeigeverfahrens und eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung der STAWAG zur Eintragung eines Beherrschungsvertrages mit der noch zu gründenden Abwasser-GmbH. Das Mitbestimmungsverfahren nach dem LPVG-NW wird eingeleitet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Überleitungsvertrages ist abhängig vom Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens. Unter dieser Voraussetzung wird das Vertragswerk, bestehend aus dem Betriebsführungsvertrag, dem Personalüberleitungsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag der Abwasser-GmbH, dem PVA und Rat zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsdarstellung am 19.10.2005 vorgelegt.

Abstimmungsergebnis

Bei 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 1
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 07.09.2005
Uhrzeit
9:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
Dezernat III
Status
öffentlich