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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRWKiTa Kalverbenden - Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete)

FB 45/0125/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bürgermeisterin Scheidt erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese die Dringlichkeitsentscheidung nicht mitgezeichnet habe und ihrer Genehmigung entsprechend heute auch nicht zustimmen werde. Der Grund hierfür liege nicht im Träger selbst, sondern vielmehr an der Tatsache, dass man bereits seit Mai vergangenen Jahres ein klares Regelwerkbzw. einen Kriterienkatalog als Ergebnis des Runden Tisches fordere, aus dem hervorgehe, wie und wann die Übernahme von Trägeranteilen bei den freien Trägern entschieden werde. Man habe einen entsprechenden Tagesordnungsantrag für die nächste Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gestellt und hoffe auf eine ausführliche Beratung.

Ratsfrau Stille, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Mehrheitsfraktionen die Dringlichkeitsentscheidung unterzeichnet haben. Sicherlich sei eine so kurzfristige Entscheidung nicht optimal, aber die KiTa-Eröffnung sei für den 01.08.2015 geplant und die Eltern entsprechend informiert sowie das notwendige Personal eingestellt worden. Zudem habe man bereits im März im Kinder- und Jugendausschuss die Information erhalten, dass weitere Kosten entstehen könnten. Gerade weil die freien Träger klar die immer größer werdenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung beschrieben hätten, unterstütze die große Koalition den von Bürgermeisterin Scheidt angesprochenen Kriterienkatalog.

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, schließt sich den formellen Bedenken von Bürgermeisterin Scheidt für seine Fraktion vollumfänglich an. Auch die FDP habe die Dringlichkeitsentscheidung aus diesen geschilderten formellen Gründen nicht gegengezeichnet und werdesich deswegen auch bei der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung als FDP-Fraktion der Stimme enthalten.

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich ebenfalls den Ausführungen von Bürgermeisterin Scheidt an. Ein transparentes Gesamtkonzept im Hinblick auf die Träger und die Trägeranteile sei dringend von Nöten. Aus diesem Grund werde sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung enthalten.

Ratsherr Başkaya erklärt stellvertretend, dass auch die Piratenfraktion die Dringlichkeitsentscheidung nicht unterschrieben habe und heute gegen deren Genehmigung stimmen werde. Zum einen sei die Vorlage schlecht vorbereitet, zum anderen sei das Thema schon seit 2013 bekannt und deswegen auch anders als im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten gewesen.

Übernehme man hier die Miete, wecke man ähnliche Begehrlichkeiten bei anderen Trägern, was strategisch gesehen sehr nachteilig für die Stadt sei. Auch sei das ständige Argument nicht nachvollziehbar, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter günstiger sei, als wenn die Stadt in Eigenleistung arbeite.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt, dass die Fördermodalitäten im KiBiz die Inanspruchnahme freier Träger günstiger mache. Dies sei aber nun einmal Landesgesetzgebung.

Sicherlich sei eine Übertragung der Ergebnisse des Runden Tisches in einen Kriterienkatalog überaus wünschenswert, aber leider sei dieser noch nicht vorhanden. Bis es einen solchen gebe – und hier werde auch die große Koalition einen umfangreichen Antrag einbringen -, könne man aber auch nicht tatenlos zuschauen, wie Plätze nicht eingerichtet würden, sondern müsse auf die Antragslage im U3-Bereich reagieren. Hierzu gehöre dann eben auch die Entscheidung, ob die Differenz der geförderten Miete zur tatsächlichen Kaltmiete übernommen werde. Stimme man jedoch nicht zu, müsse man auch mit der Verantwortung leben können, Plätze nicht eingerichtet und den U3-Ausbau ins Stocken gebracht zu haben.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, betont, dass niemand den U3-Ausbau stoppen wolle, wenn man sich für eine klare Regelung ausspreche. Bisher springe man von einer Entscheidung zur nächsten, was dauerhaft keine Lösung darstelle.

Beschluss

Der Rat genehmigt bei 18 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen mehrheitlich die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Veranlassung

Eine Entscheidung im Hinblick auf die Vertragsgestaltung und damit verbunden eine Entscheidung über die Höhe der Mietkosten wurde nach umfangreichen Abstimmungen zwischen E 26, FB 20, FB 45 und Dezernat II am 09.07.2015 getroffen und kommuniziert.

Ein politischer Beschluss zur Übernahme der Mietkosten konnte daher in der Vorlage zur KiTa Kalverbenden aus März 2015 (FB 45/0068/WP17) noch nicht erfolgen.

Gleichzeitig ist der politische Beschluss im Hinblick auf die Übernahme der Mietkosten für die AWO als Träger erforderlich, damit die Finanzierung der Kaltmiete sichergestellt ist und ein Mietvertrag zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der KiTa Kalverbenden zum 01.08.2015 abgeschlossen werden kann.

Eine Dringlichkeitsentscheidung war aus folgenden Gründen erforderlich:

Vor Inbetriebnahme und Übergabe der Einrichtung an die AWO ist es zwingende Voraussetzung, dass ein abgestimmter und unterschriebener Mietvertrag vorliegt.

Es ist geplant, dass die KiTa Kalverbenden zum Start des neuen KiTa-Jahres (01.08.2015) zunächst mit drei U3 Gruppen in Betrieb geht. Im weiteren Verlauf werden fünf KiTa-Gruppen in der Einrichtung starten.

Die Plätze wurden in der KiTa-Bedarfsplanung für 2015/2016 an das Land gemeldet.

Von Seiten der AWO wurden mit Blick auf den Start zum 01.08.2015 bereits Personaleinstellungen vorgenommen.

An Eltern sind Platzzusagen vergeben worden.

Es besteht daher ein großer Handlungsdruck den Mietvertrag zwischen dem E 26 und der AWO bis zur beabsichtigten Inbetriebnahme zum 01.08.2015 abzuschließen.

Für den Träger (AWO) ist die Sicherstellung der Finanzierung der Kaltmietkosten die Grundlage dafür, dass er den Mietvertrag mit der Stadt Aachen abschließt, da er sich damit finanziell verpflichtet, die dort genannten Kosten zu tragen.

Um dies zu gewährleisten, ist ein entsprechender politischer Beschluss dringend erforderlich.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist von den Fraktionen CDU und SPD unterzeichnet worden.

Um die Details dieser Dringlichkeitsentscheidung mit allen Fraktionen zu erläutern, wird am 20.08.2015 im Dezernat IV mit den jugendpolitischen Sprechern aller Fraktionen ein Gesprächstermin stattfinden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-05 FB 45_0125_WP17 Genehmigung der Drin SAO.pdf

26.11.2024

460.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.08.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:55