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Haltverbot Ecke Heussstraße / RombachstraßeAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 21.05.2015

FB 61/0237/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Hellmann von der SPD-BF stellt anerkennend fest, dass die Verwaltung dem Antrag der SPD-BF gefolgt sei. Ergänzend bittet er darum, zusätzlich zu dem Verkehrszeichen noch eine Zick-zack-Linie anzubringen.

Herr Sanders erwidert, dass bereits durch Verkehrszeichen geregelte Maßnahmen nicht noch zusätzlich durch eine Markierung geregelt werden dürften, da die verkehrsrechtlichen Bestimmungen dies nicht zuließen. Er gehe allerdings davon aus, dass ein Halteverbot an der Stelle respektiert werde.

Herr Meyer von der CDU-BF hält das Anbringen eines Verkehrszeichen an der genannten Stelle für dringend erforderlich.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit der dortigen Straßeneinmündung hilfreiche Haltverbot in der Heussstraße zwischen Rombachstraße und Laterne elf ausgeschildert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit der dortigen Straßeneinmündung hilfreiche Haltverbot in der Heussstraße zwischen Rombachstraße und Laterne elf ausgeschildert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach Bezug der Wohnhäuser Heussstraße 45-49 sind besonders nach Feierabend immer wieder Fahrbahnrandparker bis an die Ecke Rombachstraße heran zu beobachten. Selbst wenn das Parkverbot nach §12 Abs. 3 StVO (5m-Zone) beachtet wird, können Autofahrer beim Rechtseinbiegen aus der Rombachstraße in die Heussstraße nicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeischauen. Deshalb treffen sie nach dem Abbiegen gelegentlich auf entgegenkommende Großfahrzeuge, an denen die PKWs nicht vorbei kommen und deswegen zurücksetzen müssen. Linienbusse können beim Abbiegen zwar über die dort parkenden Fahrzeuge hinwegschauen, müssen jedoch die Einmündung in einem sehr großen Kurvenradius befahren. Insofern ist das beantragte Haltverbot sinnvoll und zweckmäßig, um nach dem Abbiegen bei dann erst erkanntem Gegenverkehr noch eine gewisse Aufstelllänge zum Warten auf eine frei befahrbare Heussstraße zu erhalten. Die Beschilderung wird entsprechend beiliegender Systemskizze zwischen Rombachstraße und Laterne 11 vorgenommen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-07 FB 61_0237_WP17 Haltverbot Ecke Heus SAO.pdf

22.11.2024

3.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 02.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:58