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Kreuzung Vennbahnweg / Brander-Feld-Weg, Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation;Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 21.05.2015

FB 61/0242/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hellmann von der SPD-BF kann der Vorlage entnehmen, dass die Verwaltung dem Antrag der SPD-BF gefolgt sei. Die anzubringenden Verkehrszeichen seien dringend erforderlich.

Frau Pauli von der SPD-BF teilt ergänzend mit, dass es sich nach wie vor um eine Gefahrenstelle handele. Die Kreuzung sei unübersichtlich und müsse daher weiter beobachtet werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach durch die bereits beschlossenen Fahrbahnrandmarkierungen entlang des Vennbahnweges sowie ein zusätzlich aufzubringendes zweifarbiges Piktogramm „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ und 2 Schilder „Vorfahrt gewähren“ in den Einmündungen des Brander-Feld-Weges dessen Nutzer auf den bevorrechtigten Vennbahnweg deutlich hingewiesen werden. Die Beschilderungen und Markierungen erfolgen im Zusammengang mit den anderen im Dezember 2014 beschlossenen Ergänzungen entlang des gesamten Vennbahnweges. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im PSP-Element 5-120102-800-00100-300-1, Kostenart 7850000 zur Verfügung. Zusätzlich wird der Stadtbetrieb zwei Sträucher im öffentlichen Grün zur Verbesserung des Sichtdreiecks entfernen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach durch die bereits beschlossenen Fahrbahnrandmarkierungen entlang des Vennbahnweges sowie ein zusätzlich aufzubringendes zweifarbiges Piktogramm „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ und 2 Schilder „Vorfahrt gewähren“ in den Einmündungen des Brander-Feld-Weges dessen Nutzer auf den bevorrechtigten Vennbahnweg deutlich hingewiesen werden. Die Beschilderungen und Markierungen erfolgen im Zusammengang mit den anderen im Dezember 2014 beschlossenen Ergänzungen entlang des gesamten Vennbahnweges. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im PSP-Element 5-120102-800-00100-300-1, Kostenart 7850000 zur Verfügung.

Zusätzlich wird der Stadtbetrieb zwei Sträucher im öffentlichen Grün zur Verbesserung des Sichtdreiecks entfernen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Vennbahnweg ist in den vergangenen Jahren als sehr attraktive autofreie Radwegeverbindung zwischen Aachen-Rothe Erde und der belgischen Grenze bei Sief ausgebaut worden und wird von Familien immer mehr als Ausflugs- und Erholungsziel genutzt. Darüber hinaus ist er Bestandteil der RaVel-Route zwischen Aachen und der luxemburgischen Grenze und mittlerweile als Premiumradweg mit vier Sternen ausgezeichnet worden. Zur Unterstützung dieser besonderen Bedeutung des Vennbahnweges haben sich der Mobilitätsausschuss sowie die Bezirksvertretungen Brand, Eilendorf und Kornelimünster/Walheim im Dezember 2014 mit verschiebenen Anträgen auf möglichst viele Vorfahrten zugunsten des Vennbahnweges an den vorhandenen Kreuzungen im Stadtgebiet Aachen beschäftigt und entsprechende einstimmige Beschlüsse gefasst.

Mit diesen Überlegungen wären die von der SPD vorgeschlagenen „erhabenen Schraffierungen“ oder zusätzliche Schilder oder Piktogramme auf dem Vennbahnweg, die die Radfahrer zur Beachtung querender Schulkinder oder sonstiger Nutzer des Brander-Feld-Weges und notfalls zum Anhalten veranlassen sollen, nicht zu vereinbaren. Die Verwaltung hat bereits angeordnet, entlang des Vennbahnweges über die Einmündung Brander-Feld-Weg zwei Fahrbahnrandmarkierungen zur Verdeutlichung der bestehenden Vorfahrtsverhältnisse aufzutragen. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung die Verwaltung um Ergänzung zweier Z. 205 StVO in den beiden Armen des untergeordneten Brander-Feld-Weges gebeten. Der Vennbahnradweg soll auch an dieser Stelle absoluten Vorrang behalten und die aus dem Brander-Feld-Weg ankommenden Nutzer untergeordnet bleiben.

In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Bezirksamtes, der Polizei sowie des Aachener Stadtbetriebes (Grünflächen) wurden die verschiedenen gestalterischen Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. Der Stadtbetrieb ist bereit, zwei an der Ecke der Bebauung Dr. Bernhard-Klein-Straße im öffentlichen Verkehrsraum stehende Sträucher neben dem dortigen Baum zu entfernen, um die Sicht aus dem nördlichen Brander-Feld-Weg nach rechts auf die ankommenden Fahrradfahrer im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu verbessern. Die Sicht aus Richtung Spielplatz ist optimal. Weiterhin ist die Verwaltung bereit, auf der Fahrbahn des Vennbahnweges ein zweifarbiges blau-weißes Piktogramm „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ mit zusätzlichem Doppelpfeil aufzutragen, um die aus dem Brander- Feld-Weg ankommenden Verkehrsteilnehmer auf das Queren des Radweges unter Beachtung der dortigen bevorrechtigten Fahrradfahrer deutlicher hinzuweisen (siehe Grafik). Diese Maßnahmen werden umgesetzt, sobald Haushaltsmittel für das Gesamtpaket „zusätzliche Markierungen und Beschilderungen zur Verdeutlichung bestehender Vorfahrten am Vennbahnweg“ zur Verfügung stehen und die entsprechenden Maßnahmen beauftragt werden können.

Weitere bauliche Unterstützungen wie z. B. ein Fußgängerversatzgitter an der Einmündung Brander-Feld-Weg aus Richtung Schagenstraße werden wegen der Probleme besonders für Fahrradfahrer mit Kleinkindanhängern oder Rollstuhlfahrer nicht ergriffen. Die genannten anderen Maßnahmen werden eine deutliche Verbesserung zum jetzigen ebenfalls unfallfreien Zustand bewirken, sodass deren Auswirkungen zunächst abzuwarten sind.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-12 FB 61_0242_WP17 Kreuzung Vennbahnweg SAO.pdf

22.11.2024

2.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 02.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:58