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Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße, VerkehrssicherheitAntrag der Bezirksfraktion Bündnis 90 Die Grünen Aachen-Brand vom 01.06.2015

FB 61/0241/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF nimmt Bezug auf die Einwohnerfragestunde. Der Vorlage könne er entnehmen, dass die Straßenverkehrsbehörde auf die Erfahrungen der Verwaltung und der Polizei aus den letzten 20 Jahren verweise. Für ihn stelle der Eingangsbereich Freunder Landstraße / Schroufstraße eine Gefahrenstelle dar, da von vorneherein über den Bürgersteig gefahren werde. Daher müsse geklärt werden, wie weiter zu verfahren sei.

Ratsherr Blum von der FDP berichtet über seine täglichen Eindrücke von der Situation. Aus seiner Sicht sei eine Abpollerung nicht sinnvoll, da es oft Lücken gebe, die zum Ausweichen genutzt werden könnten. Auch die Einrichtung eines Halteverbotes halte er für entbehrlich.

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich der Verwaltungsvorlage für seine Partei an. Er halte die Situation nicht für problematisch. Auch er fahre täglich mehrmals an dieser Stelle vorbei, konnte dabei aber nur gelegentlich einen Pkw beobachten, der über den Bürgersteig fährt. Das damit verbundene Gefahrenpotential schätzte er gering ein, da der Straßenabschnitt übersichtlich sei.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF hält die diskutierten Maßnahmen nicht für sachgerecht. Wenn das Parkverbot versetzt würde, verlängere sich der Parkbereich nach unten und das Problem werde nur verlagert. Sie halte beide Lösungen für nicht geeignet.

Nach weiterer Diskussion an der sich Frau Müller, Frau Pauli, Herr Müller und Herr Hellmann von der SPD-BF, Herr Hußmann von der Grünen-BF und Ratsfrau Lürken von der CDU-BF beteiligen, lässt der Bezirksbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der ersten hier bekannt gewordenen Beschwerde über eine seit mindestens 20 Jahren bestehende Verkehrsregelung keine Veränderung vorgenommen wird, sondern die Situation zunächst weiter beobachtet wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der ersten hier bekannt gewordenen Beschwerde über eine seit mindestens 20 Jahren bestehende Verkehrsregelung keine Veränderung vorgenommen wird, sondern die Situation zunächst weiter beobachtet wird.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach Eingang des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei, der Verkehrsplanung sowie dem Bezirksamt Aachen-Brand die Erfahrungsberichte zur seit mindestens 20 Jahren bestehenden Verkehrsregelung in der Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße eingeholt. Bei allen Fachdienststellen waren keine Klagen über die bestehende Verkehrsregelung aktenkundig oder aus Gesprächen bekannt.

Es wird nicht infrage gestellt, dass der ca. 110 Meter lange Parkstreifen ohne Ausweichmöglichkeit und ohne fehlende Sicht auf den möglichen Gegenverkehr die Gefahr birgt, dass mangels Ausweichmöglichkeiten Autofahrer im Gegenverkehr auf den hausseitigen Gehweg ausweichen. Da über diesen möglicherweise in Ausnahmefällen auftretenden Umstand bislang keine Beschwerden bei den Behörden eingegangen sind, hält die Verwaltung die Einziehung von drei Parkplätzen zwecks Einrichtung einer „Ausweichbucht“ nicht zwingend für erforderlich. Hierbei werden auch der damit verbundene finanzielle Aufwand für das Stellen zweier Haltverbote, die Entfernung der verbliebenen Parkstreifenmarkierung und der Einsatz der Überwachungskräfte unter Berücksichtigung der bestehenden städtischen Haushaltslage zu beachten sein. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Situation nicht zu verändern, sondern weiter zu beobachten, ob neue Beschwerden folgen.

Sollte die Bezirksvertretung die Ausweichstelle wünschen, schlägt die Verwaltung die im beiliegendem Lageplan sowie der Fotomontage vorgeschlagene Stelle vor, da dort für eines der beiden Haltverbote kostengünstig eine Laterne genutzt werden könnte. Die Kosten für diese Beschilderung würden dann aus dem laufenden Unterhaltungsansatz für die Beschilderung bei E 18 GB 5 getragen.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich mit einer Gegenstimme

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-12 FB 61_0241_WP17 Schroufstrasse zwisch SAO.pdf

22.11.2024

17.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 02.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:58