10. September 2015 um 17:05, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

FB 61/0228/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem TOP gibt es eine Ergänzungsvorlage – siehe TOP I/17.

Die Fraktion Grüne legt einen Beschlussantrag sowie eine Tabelle über die Zeitabfolge vor, die im Ratsinformationssystemals Anlagen eingestellt worden sind.

Da ein Vortrag nicht gewünscht wird, berichtet Frau Prenger Bernighoff (Verwaltung) kurz über die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und liest den geänderten Beschluss vor. Es wird ein Beschlussvorschlag verteilt, der inhaltlich dem Beschluss der Bezirksvertretung entspricht.

Herr Brantin erläutert die Gründe für die Beschlussänderung in der B6. Die Bürger hätten in einer Bürgeranhörung ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht. Die Frage sei, ob ein Wohngebiet in dieser Größe überhaupt benötigt werde. Er sei der Meinung, dass Aachen ein solches Bauvorhaben in der Nähe des Campus Melaten dringend brauche, um junge Familien anzusiedeln, aber auch um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen, jedoch nicht um jeden Preis. Bei Beginn des Baustellenverkehrs drohe ein Verkehrskollaps. Das könne man den Menschen nicht zumuten.Deshalb sei es wichtig, dass vorher eine Umgehungsstraße fertiggestellt werde. Bei der Bevölkerung bestehe Misstrauen, ob das gewährleistet werden kann. Er werbe aus diesem Grunde nachdrücklich dafür, ein Zeichen zu setzen und die Fertigstellung der Erschließungsstraße als Bedingung im Beschluss aufzunehmen.

Herr A. Müller betrachtet es als guten Kompromiss, wenn nach dem Satzungsbeschluss für die Umgehungsstraße schon malmit den Bauarbeiten begonnen werde, damit der I. Bauabschnitt schneller verwirklicht werden kann.

Herr Fischer betont, seine Fraktion sehe es anders als die Mitglieder der Bezirksvertretung. Aus gesamtstädtischer Sicht gelte es dringend, Wohnungsprobleme zu lösen. Der Vorstoß gehedeshalb in die entgegengesetzte Richtung. Er stelle für seine Fraktion Grüne den Antrag, über den Beschlussentwurf abstimmen zu lassen, der auch schriftlich verteilt worden ist, zusammen mit einer Übersicht über die Zeitabfolge, bei der Verwaltungsvorschlag und Vorschlag der Fraktion Grüne gegenübergestellt worden sind.

Herr Ferrari lässt über die Beschlussvorschläge in folgender Reihenfolge abstimmen:

  1. Beschlussvorschlag der Verwaltung
  2. Beschlussvorschlag der Fraktion Grüne

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (BPlan 950 und FNP – Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (BPlan 955 und FNP Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen. Vor Beginn der Hochbautätigkeit muss die Ortsumgehung / Haupterschließungsstraße fertig gestellt sein. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, geeignete Mechanismen zu finden um sicherzustellen, dass die Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets ausschließlich über die eigens zu errichtende Baustellenerschließungsstraße - ausgehend von der Autobahn - erfolgen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bauleitplanverfahren und Baubeginn im Bereich Richtericher Dell

hier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 10.06.2015 wurde eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Bauleitplanung im Bereich Richtericher Dell gegeben. (FB 61/0196/WP17). Eine Zusammenstellung der Beschlüsse zur zeitlichen Reihenfolge war der Vorlage als Anlage beigefügt.

Konkret handelte es sich um eine Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung und einen Ausblick auf den möglichen weiteren Verfahrensablauf zum

  • Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“) und Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128 und zum
  • BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Haupterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr. 131

Die Bezirksvertretung fasste einstimmig bei vier Enthaltungen folgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung ablehnend zur Kenntnis.

2. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 bekräftigt sie ihre Beschlüsse, dass die Bauleitplanung für den 1.Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955) parallel verfolgt wird.

3. Sie beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 950 erfolgt erst, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 über das Thema beraten, allerdings noch keinen Beschluss gefasst. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, die Ausführungen der Verwaltungen sollen präzisiert und der Beschlussvorschlag geändert werden.

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Tagesordnungspunkt ebenfalls vertagt.

In der Diskussion im Planungsausschuss wurde deutlich, dass an der zeitlichen Reihenfolge der Projekte (Haupterschließung/Ortsumgehung vor Baubeginn Wohnbebauung) festgehalten werden soll. Dies war in der Vergangenheit durch Beschlussfassungen dokumentiert worden (siehe Anlage 2 zur Vorlage - FB 61/0196/WP17) und soll auch so beibehalten werden. Die Formulierung unter Nr. 3 der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 10.06.2015, hier insbesondere die Vorgabe „Satzungsbeschluss erst nach Fertigstellung Ortsumgehung“ stellt allerdings eine Verzögerung bei der Umsetzung der Planung dar, die möglicherweise so nicht beabsichtigt war. In den vorhergehenden Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge war festgelegt worden, dass die Hochbautätigkeit erst nach Fertigstellung einer Erschließungsstraße bzw. in einer späteren Beschlussfassung parallel zum Baubeginn der Straße begonnen werden soll.

Ziel der Beschlussfassungen zur zeitlichen Reihenfolge war und ist es, dass der Baustellenverkehr und der nach Umsetzung des Wohngebietes entstehende Ziel-und Quellverkehr (PKW-Fahrten der neuen Anwohner, Besucher etc.) keine zusätzliche Belastung für die Anwohner des Vetschauer Weges, der Horbacher Straße und der Banker-Feld-Straße erzeugt. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere für junge Familien, die ein Eigenheim errichten/erwerben möchten, soll allerdings auch zügig der I. Bauabschnitt des Baugebietes Richtericher Dell entwickelt werden.

Klar zu definieren sind Zeitpunkte von Beschlüssen, Bekanntmachungen, Erteilung von Bescheiden, Genehmigungen etc., weil diese an einem bestimmten Kalendertag stattfinden oder erteilt werden. Nicht eindeutig zu definieren sind Zeitpunkte wie „gleichzeitiger Baubeginn“, „Fertigstellung einer Straße“ etc.

Der Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan, dem im Regelfall die öffentliche Bekanntmachung (= Rechtskraft) folgt, bedeutet, dass die Bauleitplanung abgeschlossen ist und mit der Umsetzung des Baugebietes begonnen werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss die ersten Häuser errichtet werden.

Es ist vielmehr ein Vorlauf von etlichen Monaten erforderlich, weil in der Verwaltung und durch die privaten Bauherren verschiedene Vorarbeiten zu erledigen sind. Voraussetzung ist auch die Herstellung der Infrastruktur, was mehrere Monate in Anspruch nimmt. Darüber hinaus muss zu jedem Baugrundstück, dessen Kaufpreis 60.000 Euro überschreitet, ein Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum Verkauf gefasst werden.

Die nach Satzungsbeschluss anstehenden Arbeiten umfassen hier u.a.

  • Vorbereitung des Baugebietes durch
    • die Vergabe der Ausbauplanung für die Erschließung (Verwaltung),
    • den Bau der BAB – Anbindung und der Baustraßen (Verwaltung),
    • die Vermessung der Grundstücke (Verwaltung),
    • die Herrichtung der Versickerungsflächen in den öffentlichen Grünflächen (Verwaltung),
  • Beginn der Grundstücksvermarktung
    • Durchführung einer Veranstaltung mit den potentiellen Kaufinteressenten, die bereits auf einer Warteliste stehen (Verwaltung),
    • je nach gestalterischen Anforderungen das Zusammenfinden von Bauherren zu Gruppen (privat),
    • Ausarbeitung von Hochbauentwürfen (privat),
    • Aufstellung der Finanzierungen (privat),
    • Ggf. Beantragung von Fördermitteln aus der Wohnungsbauförderung (privat),
    • Verkaufsverhandlungen mit Interessenten (Verwaltung, privat),
    • Abstimmung der Hochbauplanung (Verwaltung),
    • Abstimmung mit den Bauherren/Architekten (Verwaltung, privat),
    • Beschluss zum Verkauf im WLA (Politik),
    • Bauantrag einreichen (privat),
    • Baugenehmigung erteilen (Verwaltung),
    • Ausschreibung und Auswahl von Baufirmen (privat),

Die aufgelisteten Aktivitäten lösen noch keine Verkehrsbelastung für die Anwohner im Umfeld des Plangebietes aus und können durchgeführt werden, auch wenn die Haupterschließung / Ortsumgehung noch nicht fertig gestellt ist.

Die Dauer der einzelnen Arbeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht so exakt angegeben werden, dass eine differenzierte Zeitplanung für die Phase nach Satzungsbeschluss erstellt werden kann. Durch den erforderlichen Beschluss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss liegt auch nach Satzungsbeschluss eine maßgebliche Entscheidung auf dem Weg zum Baubeginn in der Hand eines politischen Gremiums.

Um aber bei der Umsetzung des I. Bauabschnittes im Gesamtgebiet Richtericher Dell nicht noch mehr Zeit zu verlieren, können aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss zum BP Nr. 955 und der Änderungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 131 gefasst werden, wenn absehbar ist, dass die Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung bevorsteht. Die Vorbereitung des Baugebietes (s. o.) kann dann beginnen.

Aus Erfahrung in anderen Baugebieten (Grauenhofer Weg, Sandhäuschen) kann man von mindestens 6 – 12 Monaten ausgehen, die nach Satzungsbeschluss vergehen, bis in einem Baugebiet die ersten privaten Häuser errichtet werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen. Im Weiteren empfiehlt sie, ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-07-23 FB 61_0228_WP17 Bauleitplanverfahren SAO.pdf

5.1.2025

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 10.09.2015
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:05

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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