TOP 4Öffentlich

Vergabe von Mitteln aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/ 53180000 `Projekte zur Integration`

FB 50/0090/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Mit 1 Enthaltung wird die Förderung des Projektes beschlossen.

Beschluss

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, den eingereichten Projektantrag (Nr. 5) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.000,- Euro zu fördern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, den eingereichten Projektantrag (Nr. 5) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.000,- Euro zu fördern.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Beratung über die Vergabe von Mitteln „Projekte zur Integration“

Am 23.06.2015 fand die Sitzung des Vergabegremiums zu den Beratungen über die Vergabe der Mittel für Projektanträge zur Integration statt. In dieser Sitzung wurde kein Beschluss über einen Vorschlag gefasst, da die vier anwesenden Mitglieder der Auffassung waren, nicht beschlussfähig zu sein. Der Projektantrag sollte stattdessen am 02.09.2015 in der Sitzung des Integrationsrates beraten werden.

Projektantrag Nr. 5

Stadt Sport Bund Aachen e.V.

"Ausbildung Übungsleiter C-Interkulturell“

Beantragt: 5.934,- Euro

Das gesamtstädtisch ausgerichtete Projekt richtet sich an MigrantenInnen und an Interessierte der Migrationsarbeit.

Der Antragsteller ist anerkannter Weiterbildungsträger. Er bietet potentiellen TeilnehmerInnen aus der zuvor genannten Personengruppe, die Ausbildung zu ÜbungsleiterInnen an und integriert diese in Sportvereine. So soll der Vereinssport auch in der Gruppe der Migranten und Migrantinenn etabliert werden. Durch die Ausbildung und Heranführung an den Vereinssport, soll die gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe in den gesellschaftlichen Bereichen verstanden und gewährleistet werden. Während der Ausbildung und Einbindung der TeilnehmerInnen im Vereinssport soll ein wechselseitiger Prozess dazu führen, dass der Vereinssport in der Gruppe der Migranten und Migrantinenn eine zentrale Rolle einnimmt. Die ausgebildeten ÜbungsleiterInnen fungieren nachhaltig als Multiplikatoren, indem sie Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zum Vereinssport erleichtern.

Das Projekt, das explizit für diese Personengruppe entwickelt wurde, umfasst 135 Lerneinheiten. So lernen die TeilnehmerInnen nach dem Vier-Phasen-Modell, wie man unter Berücksichtigung methodischer Grundsätze und Prinzipien Sportstunden bzw. außersportliche Aktivitäten systematisch aufbaut. Sie lernen, wie man mit Menschen umgeht und wie man vor einer Gruppe auftritt. Die TeilnehmerInnen werden in die theoretische und praktische Trainingslehre eingeführt und bekommen Ziele und Aufgaben des organisierten Sports in NRW und dessen Qualifizierungssystems vermittelt. Zusätzlich werden sie interkulturell in ihrer Kompetenz geschult und erfahren im Rahmen des Projektes den Mehrwert des Agierens in der interkulturellen Gruppe.

Nach Erhalt der Übungsleiter C- Lizenz können die TeilnehmerInnen u.a. in Sportvereinen, Kindertagesstätten oder Offene Ganztagsschulen für Sport- und Bewegungsangebote eingesetzt werden.

Bei der Förderfähigkeit eines Projektes sind die Voraussetzungen der Richtlinien für „Projekte zur Integration“ zu erfüllen. Diese besagen:

  1. Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Aachen zu unterstützen oder das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in Aachen zu fördern.
  2. Antragsfrist für Projekte ist jeweils der 30.09. desVorjahres. Vorbehaltlich noch vorhandener Haushaltsmittel können auch im laufenden Jahr weitere Anträge gestellt werden. Die Anträge sind jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.
  3. Antragsberechtigt sind Institutionen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Migrantenselbstorganisationen (MSO), Netzwerke/ Kooperationsverbünde.
  4. Eine Förderung durch andere städtische Stellen oder weitere Fördermittelgeber ist vorrangig auszuschöpfen. Diese kann eine Förderung über Mittel aus „Projekten zur Integration“ ausschließen.
  5. Förderhöhe: Der Höchstbetrag der Förderung beträgt maximal 5.000 € pro Projekt.

Durch die Ausbildung zu ÜbungsleiterInnen werden Ungleichheiten abgebaut und die Teilhabe an gesellschaftlichem Leben geschaffen, indem die TeilnehmerInnen nach Erteilung der Lizenz in den organisierten Sport und dessen Qualifizierungssystem in Vereinen oder Schulen eingebunden und als Multiplikatoren eingesetzt werden. Dies wirkt sich auf die TeilnehmerInnen integrationsfördernd aus und unterstützt das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte.

Der Antrag ist am 29.05.2015 fristgerecht eingegangen. Nach derzeitigem Stand stehen noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass einer Förderung zugestimmt werden kann.

Der Stadt Sport Bund Aachen e.V. ist ein eingetragener Verein. Demnach ist auch die Voraussetzung der Antragsberechtigung erfüllt.

Den vorliegenden Antrag stellte der Stadt Sport Bund bereits im Jahr 2014. Hierzu fanden die Beratungen weder im Vergabegremium noch in der Sitzung des Integrationsrates statt, da die Stadtverwaltung einer haushaltwirtschaftlichen Sperre unterlag und demnach keine Mittel für freiwillige Leistungen zur Verfügung gestellt werden konnten. Seinerzeit wurde der Stadt Sport Bund auf die Möglichkeit das Projekt im Jahr 2015 erneut zu beantragen hingewiesen. Was mit dem vorliegenden Antrag dann auch geschah.

Da die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung, das Projekt mit einer Summe in Höhe von 5.000,- Euro zu fördern.

Förderhöhe: 5.000,- Euro

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2015 zu PSP-Element 4-050501-901-3, Sachkonto 53180000.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-24 FB 50_0090_WP17 Vergabe von Mitteln SAO.pdf

28.11.2024

2.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 02.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:57