Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten - Europaplatz - West - hier: Satzungsbeschluss
FB 61/0258/WP17 · Entscheidungsvorlage
Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten - Europaplatz - West - hier: Satzungsbeschluss
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Frau Helm erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Beratung des Punktes in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die darum gebeten habe, den Satzungsentwurf nochmals mit dem Rechtsamt abzustimmen. Dies sei bereits vor der Erstellung der Vorlage geschehen, das Rechtsamt habe keine Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit.
Herr Schulz führt ergänzend hierzu aus, dass der Verwaltung bereits Anträge vorlägen. Zur rechtssicheren Ablehnung sei der Erlass der Satzung erforderlich.
Nach Wortbeiträgen von Herrn Gilson und Herrn Beus fast der Ausschuss den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten “Europaplatz-West” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr.1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten “Europaplatz-West” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit §65 Abs.1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten “Europaplatz-West”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Situation
Das Plangebiet befindet sich an einer der wichtigsten Einfallstraßen der Stadt Aachen.
Zwischen Jülicher Straße, Blücherplatz und Autobahnanschlussstelle Aachen-Europaplatz gelegen, stellt es Aachens prominentesten Stadteingang dar und gilt als stark frequentierte Anbindung für übergeordneten motorisierten Individualverkehr (MIV).
Neben der verkehrlichen Bedeutung ist der Bereich auch geprägt durch seine Funktion als Stadteingang zur Innenstadt und darüber hinaus nach Aachen-Nord.
Zudem spielt die Sichtachse auf den als Wahrzeichen bekannten Brunnen am Europaplatz und die dahinter verlaufende, markante Gebäudefront (stadteinwärts von der Autobahn kommend) eine zentrale Rolle für einen ersten Eindruck auf Aachen als Stadt der Quellen und Brunnen.
Aufgrund der beschriebenen Einzelaspekte kommt dem Bereich Europaplatz eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Zum Schutz des Stadtbildes werden daher besondere Anforderungen an das Plangebiet, an die dort befindlichen Werbeanlagen und an den angrenzenden öffentlichen Straßenraum gestellt.
Durch den Abbau der Werbeanlagen des ehemaligen ‚Kaiserbrunnen‘ – Gebäudes und einem vorliegenden Bauantrag zur Errichtung neuer Werbeanlagen auf dem Gebäude, bietet sich mit einer neuen Werbeanlagensatzung zeitnah die Möglichkeit, die großzügige und gleichzeitig zurückhaltende städtebauliche Geste des Gebäudes zu unterstützen sowie die Wahrnehmung des Ensembles von Brunnen und Gebäude zu stärken und dominante Werbung an dieser Stelle zu unterbinden.
Die bereits bestehende Werbeanlagensatzung der Stadt Aachen vom 21.09.2005 entspricht hierzu nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie wird im Geltungsbereich ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
Der Geltungsbereich der neuen Werbeanlagensatzung „Europaplatz – West“ liegt z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 779 (Plangebiet am Technologiezentrum der AGIT). Dieser ist seit 25.02.1993 rechtkräftig, trifft jedoch keine Regelungen für Werbeanlagen. Somit wird die Werbeanlagen-Satzung „Europaplatz – West“ in Ihrem Geltungsbereich Vorrang vor dem B-Plan 779 haben.
Ziel
Ziel der Werbeanlagensatzung „Europaplatz-West“ ist die Freihaltung der Sichtachse auf den Stadteingang Aachens. Durch die Regelung der Zulässigkeit von neuen Werbeanlagen im optischen Einflussbereich des Europaplatzes soll eine ungeordnete Aufstellung von Werbeanlagen zukünftig dauerhaft ausgeschlossen werden. Die Regelungen der Satzung beziehen sich entsprechend ausschließlich auf Werbeanlagen im Geltungsbereich, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 70619
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=70619
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-08-25 FB 61_0258_WP17 Satzung ueber Werbean SAO.pdf
21.11.2024
576.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 17.09.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:09