17. September 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

FB 61/0228/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dellhier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Prenger Berninghoff erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und berichtet über das Ergebnis der Bürgerbeteiligungsveranstaltung Anfang September. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich habe bereits über die Vorlage beraten und abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (Bebauungsplan Nr. 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (Bebauungsplan Nr. 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen. Vor Beginn der Hochbautätigkeit solle die Ortsumgehung/ Haupterschließungsstraße fertig gestellt sein. Die Verwaltung solle weiterhin beauftragt werden, geeignete Mechanismen zu finden um sicherzustellen, dass die Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets ausschließlich über die eigens zu errichtende Baustellenerschließungsstraße - ausgehend von der Autobahn – erfolgen.

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die ausführliche Darstellung und erklärt, dass seine Fraktion sich der Bezirksvertretung anschließen werde. Man beantrage daher, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Für die SPD-Fraktion betont Herr Kuckelkorn die Bedeutung des Projekts. Man sei davon überzeugt, dass der Bedarf für dieses Wohngebiet vorhanden sei, wolle aber bei der Realisierung die Belange des Bezirks nicht aus den Augen verlieren, daher unterstütze auch seine Fraktion eine Beschlussfassung entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung.

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man fraktionsintern lange und kontrovers diskutiert habe. Letztlich sei man aber der Auffassung, dass in der Gesamtabwägung der Wohnraumbedarf den entscheidenden Faktor darstelle. Die Umgehungsstraße sei von allen gewollt, das Verfahren werde von der Verwaltung so zügig wie möglich betrieben, aber nach seiner Auffassung könne es ab dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Erschließungsstraße keinen vernünftigen Zweifel mehr daran geben, dass diese Straße auch gebaut werde. Dann gebe es auch keinen Grund mehr, nicht mit der Bautätigkeit für das erste Cluster zu beginnen – die Baustellenverkehre könnten wie von der Verwaltung beschrieben gesondert abgewickelt werden und bis zum tatsächlichen Bezug der Häuser sei aller Wahrscheinlichkeit die Straße so gut wie fertig. Auf diese Art und Weise könne man ca. 2 Jahre früher dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung stellen als bei der von der Bezirksvertretung empfohlenen Vorgehensweise, und zwar ohne dass eine stärkere Belastung für die Anwohner in Richterich entstehe. Seine Fraktion beantrage daher zu beschließen, dass 6 Monate vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 955 mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden könne, nach dem Satzungsbeschluss könne umgehend die Bautätigkeit aufgenommen werden.

Für die Fraktion Die Linke äußert Herr Beus seine Unterstützung für den Vorschlag der Grünen. Angesichts des dringenden Wohnbedarfs halte man in der Gesamtabwägung ein zügiges Voranschreiten und einen möglichst frühen Baubeginn für sinnvoll.

Herr Hasse weist darauf hin, dass die Politik bei den Bürgern vor Ort im Wort stehe. Es werde in den nächsten Jahren andere Vorhaben geben, die ein Angebot an Wohnraum schaffen werden und der Bau der Straße sei letztlich nicht nur in Händen der Stadt sondern hänge auch vom Eisenbahnbundesamt ab. Man werde an der Zusage festhalten, die man den Bürgern in Richterich gegeben habe und daher mit der heutigen Beschlussfassung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung folgen.

Für die Fraktion der Piraten schließt sich Herr Pütz der Argumentation von Herrn Haase an und kündigt ebenfalls Unterstützung für die von der Bezirksvertretung empfohlene Beschlussfassung an.

Herr Baal stellt abschließend fest, dass im Ausschuss Einigkeit über den Bedarf für das Wohngebiet Richtericher Dell herrsche, unterschiedliche Auffassungen gebe es lediglich hinsichtlich der Zeitachse. Die Bezirksvertretung sei den Bürgern, die dieser Entwicklung kritisch gegenüber stünden, dabei weit entgegen gekommen. Vor dem Hintergrund einiger Emails aus dem Kreis der Bürgerinitiative, die ihn selbst und die Mitglieder des Planungsausschusses in den letzten Tagen erreicht hätten, wolle er nochmals klarstellen, dass selbstverständlich jeder seine Meinung in diesem Verfahren vertreten könne, dass dabei jedoch ein sachlicher Vortrag der Sache dienlicher sei.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Gilson, Kuckelkorn, Rau, Beus, Haase, Pütz und seitens der Verwaltung Frau Prenger Berninghoff beteiligen, stellt der Vorsitzende den Beschlussantrag der CDU-Fraktion und den Fraktion der Grünen gegeneinander zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (Bebauungsplan Nr. 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (Bebauungsplan Nr. 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen. Vor Beginn der Hochbautätigkeit muss die Ortsumgehung/ Haupterschließungsstraße fertig gestellt sein. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, geeignete Mechanismen zu finden um sicherzustellen, dass die Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets ausschließlich über die eigens zu errichtende Baustellenerschließungsstraße - ausgehend von der Autobahn – erfolgen. Der Beschlussantrag der Fraktion der Grünen ist damit abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bauleitplanverfahren und Baubeginn im Bereich Richtericher Dell

hier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 10.06.2015 wurde eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Bauleitplanung im Bereich Richtericher Dell gegeben. (FB 61/0196/WP17). Eine Zusammenstellung der Beschlüsse zur zeitlichen Reihenfolge war der Vorlage als Anlage beigefügt.

Konkret handelte es sich um eine Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung und einen Ausblick auf den möglichen weiteren Verfahrensablauf zum

  • Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“) und Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128 und zum
  • BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Haupterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr. 131

Die Bezirksvertretung fasste einstimmig bei vier Enthaltungen folgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung ablehnend zur Kenntnis.

2. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950 bekräftigt sie ihre Beschlüsse, dass die Bauleitplanung für den 1.Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955) parallel verfolgt wird.

3. Sie beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 950 erfolgt erst, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 über das Thema beraten, allerdings noch keinen Beschluss gefasst. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, die Ausführungen der Verwaltungen sollen präzisiert und der Beschlussvorschlag geändert werden.

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Tagesordnungspunkt ebenfalls vertagt.

In der Diskussion im Planungsausschuss wurde deutlich, dass an der zeitlichen Reihenfolge der Projekte (Haupterschließung/Ortsumgehung vor Baubeginn Wohnbebauung) festgehalten werden soll. Dies war in der Vergangenheit durch Beschlussfassungen dokumentiert worden (siehe Anlage 2 zur Vorlage - FB 61/0196/WP17) und soll auch so beibehalten werden. Die Formulierung unter Nr. 3 der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 10.06.2015, hier insbesondere die Vorgabe „Satzungsbeschluss erst nach Fertigstellung Ortsumgehung“ stellt allerdings eine Verzögerung bei der Umsetzung der Planung dar, die möglicherweise so nicht beabsichtigt war. In den vorhergehenden Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge war festgelegt worden, dass die Hochbautätigkeit erst nach Fertigstellung einer Erschließungsstraße bzw. in einer späteren Beschlussfassung parallel zum Baubeginn der Straße begonnen werden soll.

Ziel der Beschlussfassungen zur zeitlichen Reihenfolge war und ist es, dass der Baustellenverkehr und der nach Umsetzung des Wohngebietes entstehende Ziel-und Quellverkehr (PKW-Fahrten der neuen Anwohner, Besucher etc.) keine zusätzliche Belastung für die Anwohner des Vetschauer Weges, der Horbacher Straße und der Banker-Feld-Straße erzeugt. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere für junge Familien, die ein Eigenheim errichten/erwerben möchten, soll allerdings auch zügig der I. Bauabschnitt des Baugebietes Richtericher Dell entwickelt werden.

Klar zu definieren sind Zeitpunkte von Beschlüssen, Bekanntmachungen, Erteilung von Bescheiden, Genehmigungen etc., weil diese an einem bestimmten Kalendertag stattfinden oder erteilt werden. Nicht eindeutig zu definieren sind Zeitpunkte wie „gleichzeitiger Baubeginn“, „Fertigstellung einer Straße“ etc.

Der Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan, dem im Regelfall die öffentliche Bekanntmachung (= Rechtskraft) folgt, bedeutet, dass die Bauleitplanung abgeschlossen ist und mit der Umsetzung des Baugebietes begonnen werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss die ersten Häuser errichtet werden.

Es ist vielmehr ein Vorlauf von etlichen Monaten erforderlich, weil in der Verwaltung und durch die privaten Bauherren verschiedene Vorarbeiten zu erledigen sind. Voraussetzung ist auch die Herstellung der Infrastruktur, was mehrere Monate in Anspruch nimmt. Darüber hinaus muss zu jedem Baugrundstück, dessen Kaufpreis 60.000 Euro überschreitet, ein Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum Verkauf gefasst werden.

Die nach Satzungsbeschluss anstehenden Arbeiten umfassen hier u.a.

  • Vorbereitung des Baugebietes durch
    • die Vergabe der Ausbauplanung für die Erschließung (Verwaltung),
    • den Bau der BAB – Anbindung und der Baustraßen (Verwaltung),
    • die Vermessung der Grundstücke (Verwaltung),
    • die Herrichtung der Versickerungsflächen in den öffentlichen Grünflächen (Verwaltung),
  • Beginn der Grundstücksvermarktung
    • Durchführung einer Veranstaltung mit den potentiellen Kaufinteressenten, die bereits auf einer Warteliste stehen (Verwaltung),
    • je nach gestalterischen Anforderungen das Zusammenfinden von Bauherren zu Gruppen (privat),
    • Ausarbeitung von Hochbauentwürfen (privat),
    • Aufstellung der Finanzierungen (privat),
    • Ggf. Beantragung von Fördermitteln aus der Wohnungsbauförderung (privat),
    • Verkaufsverhandlungen mit Interessenten (Verwaltung, privat),
    • Abstimmung der Hochbauplanung (Verwaltung),
    • Abstimmung mit den Bauherren/Architekten (Verwaltung, privat),
    • Beschluss zum Verkauf im WLA (Politik),
    • Bauantrag einreichen (privat),
    • Baugenehmigung erteilen (Verwaltung),
    • Ausschreibung und Auswahl von Baufirmen (privat),

Die aufgelisteten Aktivitäten lösen noch keine Verkehrsbelastung für die Anwohner im Umfeld des Plangebietes aus und können durchgeführt werden, auch wenn die Haupterschließung / Ortsumgehung noch nicht fertig gestellt ist.

Die Dauer der einzelnen Arbeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht so exakt angegeben werden, dass eine differenzierte Zeitplanung für die Phase nach Satzungsbeschluss erstellt werden kann. Durch den erforderlichen Beschluss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss liegt auch nach Satzungsbeschluss eine maßgebliche Entscheidung auf dem Weg zum Baubeginn in der Hand eines politischen Gremiums.

Um aber bei der Umsetzung des I. Bauabschnittes im Gesamtgebiet Richtericher Dell nicht noch mehr Zeit zu verlieren, können aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss zum BP Nr. 955 und der Änderungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 131 gefasst werden, wenn absehbar ist, dass die Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung bevorsteht. Die Vorbereitung des Baugebietes (s. o.) kann dann beginnen.

Aus Erfahrung in anderen Baugebieten (Grauenhofer Weg, Sandhäuschen) kann man von mindestens 6 – 12 Monaten ausgehen, die nach Satzungsbeschluss vergehen, bis in einem Baugebiet die ersten privaten Häuser errichtet werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen. Im Weiteren empfiehlt sie, ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-07-23 FB 61_0228_WP17 Bauleitplanverfahren SAO.pdf

5.1.2025

103.7 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 17.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:08