17. September 2015 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Neuordnung der Aachener SchullandschaftRatsantrag Nr. 64/17 der CDU und SPD Fraktionen vom 04.03.2015

FB 45/0129/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die antragstellenden Fraktionen erläutern Herr Krott und Herr Brantin den Ratsantrag. In dem vorgelegten Konzept sind die wesentlichen Inhalte und Notwendigkeiten einer Überplanung der bisherigen Schulentwicklungspläne gut abgedeckt. Die Planungen erfolgen noch stärker sozialraumorientiert und fachbereichsübergreifend. Alle Entscheidungen werden partizipativ erarbeitet. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit der StädteRegion auf Augenhöhe unter Wahrung der Eigenschaft der Stadt Aachen als Schulträger.

Dabei sind einzelne Entscheidungen gegebenenfalls vorzuziehen.

Der Begriff „Neuordnung“ wird von Frau Griepentrog hinterfragt. Der Schulausschuss einigt sich in der weiteren Diskussion darauf, das Projekt zukünftig „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“ zu nennen.

Des Weiteren bittet Frau Griepentrog, den Schulen zukünftig mehr Ruhe und Planungssicherheit zu geben.

Herr Brantin betont, die bisherige Arbeit soll nicht in Frage gestellt werden, aktuelle Entwicklungen stellen jedoch neue Herausforderungen an die Schulpolitik.Insgesamt handelt es sich um einen ergebnisoffenen partizipativen Prozess.

Herr Biesing weist darauf hin, dass bei allen Planungen die Chancengleichheit absolute Priorität haben müsse. Er verweist auf die aktuellen Aufnahmezahlen und das Verhältnis der Aufnahmen von Gymnasien und Gesamtschulen.

Frau Schwier ergänzt, es sei auch im Interesse des Schulträgers, eine bessere Datenlage zu schaffen, die mit der Datenlage des Gebäudemanagements im Hinblick auf das Gebäudescreening übereingebracht werden muss. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung, nach der die Schulen in der Nutzung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten an Grenzen stoßen.

Herr Krott betont, dass Ergebnisse erst am Ende des Projektes stehen und alle im Schulgesetz möglichen Schulformen angedacht werden können.

Insgesamt bittet der Ausschuss darum, im Rahmen der Weiterentwicklung der Schullandschaft auch das zu erstellende Medienkonzept mitzudenken.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Mit Datum vom 04.03.2015 stellen die CDU und SPD Fraktionen im Rat der Stadt den gemeinsamen Antrag, die Schulentwicklungsplanung im Primar- und Sekundarbereich unter verschiedenen Gesichtspunkten fortzuschreiben. Dies soll in Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulaufsicht erfolgen und in Abstimmung mit den Schulentwicklungsplänen in der StädteRegion.

Dabei sollen sowohl Schülerzahlen, Standorte, Zügigkeit und Auslastung geprüft werden als auch Inklusion, Veränderung des Schulwahlverhaltens, zusätzliche Auswirkungen der demografischen Entwicklung sowie die schulische Versorgung von Seiteneinsteigern mit in den Blick genommen werden.

Neben der Schulaufsicht, der StädteRegion und der Politik sollen im Rahmen eines offenen Partizipationsprozesses alle Beteiligten eingebunden werden. Hierzu wird die Durchführung von Schulentwicklungswerkstätten unter Einbindung der betroffenen Personengruppen vorgeschlagen,wie bereits im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Förderschulen 2012 und der Schulentwicklungsplanung Primarstufe 2013 erfolgreich praktiziert.

Bearbeitung des Ratsantrages

Die Bearbeitung des Gesamtprojektes „Neuordnung der Aachener Schullandschaft“ forderteine auf Konsens orientierte, partizipative Prozessgestaltung.Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schulewirdden Antrag im Rahmen einer Projektstruktur bearbeiten. Zentrales Element ist eine Arbeitsgruppe, der eine Lenkungsgruppe übergeordnet ist. Die Leitung der Arbeitsgruppe und die Projektleitung erfolgt durch die Abteilung Planung FB 45/100 (Frau Jansen, Herr Schröder).

Der Lenkungsgruppe sollen folgende Personen angehören:

  • Frau SchwierDez. IV
  • Herr BrötzFB 45/FBL
  • Frau KellerVorsitzende des Schulausschusses
  • Herr Krottschulpolitischer Sprecher SPD
  • Herr Brantinschulpolitischer Sprecher CDU
  • Frau Griepentrogschulpolitische Sprecherin GRÜNE
  • Frau Opitzschulpolitische Sprecherin FDP
  • Herr Biesingschulpolitischer Sprecher DIE LINKE
  • Herr Sahmschulpolitischer Sprecher Piraten
  • Frau Roder
  • Herr MüllejansSchulfachliche Schulaufsichtsbeamte
  • Herr Mertens
  • Herr SchröderFB 45/100, Projektleitung
  • Frau JansenFB 45/100, Projektleitung

Die erste Tagung der Lenkungsgruppe ist für den 21.09.2015, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr vorgesehen, weitere Tagungen in regelmäßigen Abständen alle vier Monate.

Die Arbeitsgruppe setzt sich zunächst zusammen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Bereiche des FB 45, des Gebäudemanagements und der Schulaufsicht: Darüber hinaus sind weitere Akteure, die Informationen liefern und mittel- oder unmittelbar betroffen sind, zu beteiligen. Hierzu gehören zum Beispiel die Abteilung Statistik und Stadtforschung, die Abteilung Sozialplanung, das Kommunale Integrationszentrum, der Fachbereich Wohnen und die Bezirksämter.

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, flächendeckend den Ist-Stand der Schulen zu katalogisieren. Darüber hinaus sind auf der Basis der aktuellen Bevölkerungszahlen und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Bevölkerungsprognosen (FB 02, IT NRW) mittelfristige Schülerprognosen zu erstellen.

Die Arbeitsgruppe erarbeitet und schlägt Lösungen für verschiedene Problemstellungen vor. Diese werden nach Sichtung den übrigen Betroffenen und Beteiligten (Schulen, Lehrer, Eltern, Schüler etc.) in Entwicklungswerkstätten nach dem Vorbild der Schulentwicklungsplanungen Förderschulen und Grundschulen vorgestellt. Die Werkstätten sind ergebnisoffen angelegt.

Grundsätzliche Herangehensweise

Die Betrachtung der Schullandschaft muss insgesamt dynamisch und im Bereich der Grundschulen sozialräumlich erfolgen.

Gleichzeitig ist eine integrierte Herangehensweise unter Berücksichtigung von Aspekten der Jugendhilfe aber auch der Flüchtlingssituation und der Anforderungen der Inklusion geplant.

In diesem Zusammenhang sind die umgebenden Kindertageseinrichtungen sowie die jährliche Kindertagesstättenbedarfsplanung zu berücksichtigen. Der Generationenwechsel ist einer genauen Betrachtung unter Einbezug der Bevölkerungsstatistiken zu unterziehen.

Im Hinblick auf die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sind die verschiedenen Kooperationsformen wie zum Beispiel die Schulsozialarbeit, die Nachmittagsbetreuung in der OGS, ElPri oder die Planungen zur Einrichtung einer Familiengrundschule in den Blick zu nehmen.

Außerdem sollte die eventuelle Einrichtung einer „Internationalen Schule“ nicht außer Acht gelassen werden.

Die Nutz- und Verkehrsflächen der einzelnen Schulen sind einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen und in dasstattfindende Gebäudescreening einzubinden.

Die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen nach § 80 Schulgesetz vorgesehenen Abstimmungen mit den benachbarten Schulträgern in der StädteRegion Aachen sind bereits frühzeitig im Verlauf des Projektes vorgesehen.

Der Projektbericht, der gleichzeitig die Fortschreibungen der verschiedenen Schulentwicklungspläne beinhaltet, wird in Form eines Internetberichtes angelegt und soll im Projektverlauf ständig aktualisiert werden. Hier entsteht insofern ein „lebendiges Papier“, das die Ergebnisse und Erkenntnisse des Gesamtprojektes in der jeweils aktuellen Form widerspiegelt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

9.400

9.400

9.400

9.400

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die im Rahmen des Projektes entstehenden Kosten werden aus dem PSP-Element 4-030302-912-2 54290000 gedeckt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: 1304

Weitere Dokumente (4)

Faktenblatt Schule
22.0 KB · PDF
_Zeitplan_14.08
33.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-13 FB 45_0129_WP17 Neuordnung der Aache SAO.pdf

20.11.2024

479.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 17.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:10