17. September 2015 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen SchulenRatsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015

FB 45/0141/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Herr Krott stellt fest, dass es bisher keinen politischen Beschluss im Hinblick auf die Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer gebe und bittet um umfassendere Informationen zur nächsten Sitzung des Schulausschusses.

Herr Brantin betont, zu einer differenzierten Betrachtung sind weitergehende Informationen zur Bemessung der Vergütung, der Staffelung und dem Personenkreis erforderlich.

Herr Biesing schließt sich dem an. Er möchte insbesondere über mehrfache Tätigkeiten, Einsatzorte und Vertretungsregelungen informiert werden.

Herr Mathar erläutert, dass ehrenamtliche Schulweghelfer aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur eine Aufwandsentschädigung erhalten können.Wohnort und Entfernung zum Einsatzort werden bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung beachtet. Unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze ist keine andere Vorgehensweise möglich. Insgesamt ist im Kreis der Schulweghelfer eine hohe Zufriedenheit zu verzeichnen.

Herr Sahm regt an, den Schulweghelfern den Ehrenamtspass anzubieten, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt in einer erneuten Vorlage umfassender darzustellen. Die Entscheidung wird auf die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
  1. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
  1. Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 gilt damit als erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bis zum 31.12.2014 erhielten die Schulweghelfer/innen einen Auslagenersatz auf Basis der Vergütungsgruppe III a BMT-G (jetzt Entgeltgruppe 3 TVöD), umgerechnet auf den tatsächlichen Zeitaufwand.

Da bei diesem Zahlungsmodell in den letzten Jahren im Rahmen von Steuerprüfungen des Öfteren Nachzahlungen und nachträgliche Meldungen zur Sozialversicherung notwendig waren, wurde eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anpassung der Aufwandsentschädigungen umgesetzt. Hiermit wurde auch einer Forderung des Fachbereiches Personal und Organisation Rechnung getragen.

2.Vorgehen der Verwaltung

Aus diesem Grund wurde zum 01.01.2015 seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schule die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen neu geregelt.

Bei der Schulweghelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Kennzeichnend für das Ehrenamt ist neben dem Gemeinwohlbezug, die Unentgeltlichkeit. Lediglich Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind (Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten) können erstattet werden.

Steuerrechtlich ist zwischen der sog. Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale zu unterscheiden. Die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit wird laut Mitteilung des Finanzamtes der Übungsleiterpauschale zugeordnet.

Die Zahlung der Übungsleiterpauschale kann entweder konkret im Einzelfall oder pauschal erfolgen. Bei der konkreten Abrechnung werden dem ehrenamtlich Tätigen diejenigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt, die er/sie zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat und nach den Umständen für erforderlich halten durfte.

Werden die Auslagen pauschal ersetzt, ist nach der aktuellen Rechtsprechung darauf zu achten, dass diese allenfalls unwesentlich höher als die mit der Tätigkeit verbundenen tatsächlichen Ausgaben sind.

Den Schulweghelfer/innen wird die notwendige Bekleidung und Ausrüstung für die Tätigkeit unentgeltlich seitens der Abteilung Schule zur Verfügung gestellt. Insofern können den Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen.

Die Schulweghelfer/innen wohnen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes, sodass Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen.

Die Anpassung der Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrags unterstreicht noch einmal, dass es sich um eine Anerkennung und nicht um eine Vergütung handelt.

Bei der Festsetzung des Berechnungswertes auf nunmehr pauschal 10,-- € pro wöchentliche Einsatzzeit pro Monat wurden u.a. Informationen der Stadt München einbezogen, welche mehrere Hundert Schulweghelfer/innen betreut.

Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen, die also an fünf Tagen wöchentlich vor Schulbeginn den Kindern beim Überqueren der Fahrbahn helfen, erhalten hierfür jetzt 50,00 € monatlich als Aufwandspauschale.

Durch die Einführung der Aufwandspauschale wird auch der Verwaltungsaufwand niedrig gehalten, da im Gegensatz zur spitzen Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand keine ständige Nachweispflicht der Ehrenamtlichen zu überprüfen ist. Gleichsam bleibt aber auch für die Ehrenamtlichen der Aufwand gering, da eben kein Zeitnachweis geführt werden muss.

3.Fazit

Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen war die Anpassung der Aufwandspauschale der Schulweghelfer/innen zwingend erforderlich.

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat zwar tatsächlich in verschiedenen Fällen zu finanziellen Einbußen geführt, wurde jedoch grundsätzlich von den Betroffenen akzeptiert und insbesondere aufgrund des Gleichstellungsgedankens teilweise sogar positiv begrüßt.

Von drei Lotsenstellen, die infolge der veränderten Regelung vakant wurden, wurden bereits zwei Stellen neu besetzt. Zudem wurden auch seit 01.01.2015 neue Lotsenstellen eingerichtet.

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: 1214

Weitere Dokumente (1)

Ratsantrag Die Linke
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-27 FB 45_0141_WP17 Aufwandsentschaedigun SAO.pdf

22.11.2024

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 17.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:10