TOP 7Öffentlich

Auswirkungen der Strukturreform der StädteRegion bei den Leistungsvereinbarungen

FB 50/0095/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Es besteht Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern, dass das Strukturkonzept der StädteRegion Aachen in der vorliegenden Fassung nicht hinnehmbare Einschränkungen für den Sozial- und Gesundheitsbereich gerade in der Stadt Aachen, die das vielfältigste und umfangreichste Angebot in diesen Bereichen in der StädteRegion hat, bedeuten würde. Die Ausschussmitglieder lehnen daher vollumfänglich die in dem Strukturkonzept unterbreiteten Vorschläge für den Bereich Soziales und Gesundheit ab. Die Fraktionen CDU und SPD unterbreiten einen geänderten Beschlussvorschlag (Anlage 1).

Herr Linden kritisiert, dass die Kürzungsvorschläge oftmals pauschal und ohne inhaltliche Begründung vorgenommen wurden. Das Strukturkonzept weist darüber hinaus z.B. nicht auf eingetretene Synergien und auf die Qualität der erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen hin. In Zukunft absehbare höhere Bedarfe und Anforderungen wurden nicht thematisiert.

Frau Seufert erläutert, dass die Fraktion Grüne in der StädteRegion das Strukturkonzept nicht wie vorgestellt beschließen wird. Am 01.10.2015 wird eine weitere Beratung im Sozialausschuss der StädteRegion stattfinden.

Herr Deumens ist der Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD nicht ausdrucksstark genug. Nach Rücksprache mit den Parteikollegen der StädteRegion ist das Strukturkonzept in der vorliegenden Fassung bereits überholt. Der vorgelegte Beschlussvorschlag erklärt sich zwar eindeutig nicht mit den ursprünglichen Kürzungsvorschlägen des Strukturkonzeptes einverstanden. Aus seiner Sicht kann er jedoch dahingehend interpretiert werden, dass sich die Politik mit anderweitigen seitens der Verwaltung evtl. beabsichtigten Kürzungen durchaus einverstanden erklärt. Er trägt daher folgenden Beschlussvorschlag vor:

„Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und appelliert an den Städteregionstag, keine Kürzungen im sozialen Bereich und Gesundheitsbereich vorzunehmen.“

Frau Timm bedankt sich bei der Verwaltung und der Politik der Stadt Aachen, dass diese sich inhaltlich mit den Leistungen der Träger auseinandersetzen und die weitere Finanzierungsmöglichkeit diskutieren. Ein entsprechendes Vorgehen ist bei der Verwaltung und Politik der StädteRegion bislang nicht erfolgt.

Nach eingehender Diskussion bezüglich der Beschlussvorschläge wird der Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD einstimmig beschlossen.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der Stadt Aachen lehnt die den Sozialbereich betreffenden Kürzungsvorschläge in der vorliegenden Fassung des Strukturkonzeptes der StädteRegion Aachen 2015 – 2015 einstimmig ab. Er empfiehlt der StädteRegion einen Sozialentwicklungsplan (SEP) nach dem Vorbild der Stadt Aachen zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Strukturkonzept wurde kurz vor der Sommerpause vom Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, den MitarbeiternInnen, der Politik und der Presse vorgestellt.

Mit dem Strukturkonzept beschäftigen sich derzeit die Gremien der Städteregion. Zurzeit liegen einzelne Anträge für Sondersitzungen von Fachausschüssen vor.

In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27. August erfolgte eine Vorberatung über das Gesamtpapier.

Das Protokoll liegt noch nicht vor.

Am 22.10.2015 soll dann der Städteregionstag beschließen, ob die jeweiligen Vorschläge

- umgesetzt werden

- in veränderter Form umgesetzt werden

- nicht umgesetzt werden

- vor einer endgültigen Entscheidung zunächst in weiteren Gremien der StädtRegion beraten werden (insbesondere in den Fachausschüssen)

Die u.a. Tabelle gibt einen Überblick über die Vorschläge im Strukturkonzept für den Bereich Soziales und Gesundheit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat mit Schreiben vom 17.08.2015 eine Stellungnahme zu den Kürzungen an den Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, gesandt. Die Kurz-Stellungnahmen zu den einzelnen Strukturvorschlägen sind aus diesem Schreiben entnommen worden. Im Anhang des Schreibens wird jede Kürzung ausführlich kommentiert. Alle Unterlagen (Vorlage, Schreiben der Verbände, Schreiben der Fraktionen etc.) sind im Ratsinformationssystem der StädteRegion unter der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.08.2015, TOP ö. 3 abgestellt.

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

Vorschlag Nr.15:

Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freienWohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheitgrundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen.

Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

Vorschlag Nr. 15.1

Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich

a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt,

anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur

nocheine Einrichtung zu unterstützen. Das

Ergebnis derPrüfung soll dem SRT bis Mitte

2016vorliegen.

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

- Wegfall von jeweils 8-10 Plätzen für Frauen und Kinder

- Vermittlung der Betroffenen Frauen inFrauenhäuser

außerhalb derStädteregion,Kosten müssen trotzdem

übernommen werden

- Wegfall des Landeszuschusses für ein Frauenhaus in

Höhe von125.000,- € und weitere Drittmittel von bis zu

55 % der Gesamtkosten

- Wegfall der Ruf- und Aufnahmebereitschaft am

Wochenende

- Reduzierung der ambulanten Beratung um 50 %

- Wegfall von präventiven Maßnahmen, Schulungender

Polizei undÖffentlichkeitsarbeit

b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die

bestehendenVergütungsvereinbarungen mit

Drittenaufihre unterschiedlichen Vergütungs-

sätzehingeprüft mitdem Ziel, die höchsten

Vergütungsvereinbarungen zumnächst-

möglichen Zeitpunkt zukündigen und mitden

Leistungsanbietern neue(wirtschaftliche)

Vergütungssätze auszuhandeln.

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

- Schließung von Beratungsstellen und damit Wegfall

von Drittmitteln fürsoziale Schuldnerberatung i.H.v.ca.

242.000,- Euro.

- Keine Vermittlung mehr von Schuldnern in unter-

stützende Beratungssettings wie Sucht-und

Erziehungsberatung

- Wegfall von Präventionsangeboten

- Zunahme des Anteils überschuldeter Bürger und damit

wieder Zunahme der Wartezeiten

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

Vorschlag 15.2

Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden alle

Leistungsvereinbarungen / Zuschüsse (mit Aus-

nahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mitWirkung vom 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Ver-

handlungen über neue Leistungsentgelte zu führen. Dem SRT ist im 2. Halbjahr 2016 das Ergebnis der Beratung und Entscheidung vorzulegen.

- 50 Substituierte werden weniger versorgt, Wegfall

einer halben Stelle

- Reduzierung im Spritzensammlerprojekt Kaiserplatz,

weniger Streetwork

- Bereich Prävention: 20 Schulbesuche weniger, Wegfall

von 10 Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren

- PSB: 1 halbe Stelle weniger, 40 Klienten werden nicht

mehr versorgt

- Suchtvorbeugung: Reduzierung der Moveschulungen

Vorschlag 15.3

Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozial-

bereich werden die entsprechenden Zuschüsse mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse) bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt

Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017

auf 50 % gekürzt.

Globalmittel:

- Wegfall von Projekten wie z.B. Migrantenberatung,

Suchdienst Migranten, Integrationsagentur

- Keine Investitionen mehr in innoative Projektarbeit wie

z.B. Zirgel, TANDMmia, die auch zur Weiterentwicklung

der sozialen Infrastruktur derStädteRegion beiträgt

- Gefährdung von Arbeitsbereichen, deren Förderung an

eine Mindestbesetzung gekoppelt ist, die nicht mehr

aufrecht erhalten werden kann

- Gefährdung von Drittmittel i.H.v. 1.500.000,- € ,die

durch die Wohlfahrtsverbände und Träger über einen

Zeitraum von 3 Jahren den Menschen in der

StädteRegion zugutegekommen sind

Verhütungsmittelfonds

- da Kosten der Verhütung nicht im Rahmen des SGB

übernommen werden, fehlende oft finanzielle

Ressourcen für eine zuverlässige Verhütung

- Folge: Zunahme ungeplanter Schwangerschaften oder

von Schwangerschaftsabbrüchen bei ungewollter

Schwangerschaft

- 66 – 95 Bewilligungen fallen weg

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

Übrige freiwillige Zuschüsse:

Aidshilfe

- deutlich weniger Angebote in der Beratung und

Begleitung der betroffenen Menschen sowie deren

Angehörige

- weniger Projekte möglich, z.B. im Bereich der

Jugendprävention

- weniger Aufklärungsarbeit

- Wegfall von Projekt- und Drittmitteln zwischen

67.000,- € und 48.500,- €

- Restfinanzierung von Projekten nicht mehr

sichergestellt

Arbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

- Dienstleistung würde in den kommunalen Bereich

verlagert, da das Angebot so nicht aufrecht erhalten

werden kann

- Anteilige Reduzierung von 1.175Beratungsgesprächen

für 900 hörgeschädigteMenschen

- Dolmetschersuche würde erschwert, eventuell

Dolmetsches aus Köln anfragen, hohe Kosten

Zuschuss an die Betreuungsvereine

Zuschuss alt: 60.800 €, Zuschuss neu: 30.400 €

- Wegfall eines strukturellen Nutzens von 587.000 € pro

Jahr für die Städteregion bei einer Investition von

60.800 Euro.

- Deutliche Reduzierung von ehrenamtlichen Betreuern

Frauen helfen Frauen

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 68.100 €, Zuschuss neu: 34.050 €

- Wegfall einer 30 Stunden Stelle und damit Reduzierung

des Beratungsangebots um ein Drittel

- Wegfall der offenen Sprechzeit pro Woche, damit

längere Wartezeiten

- Vorortbetreuung im Altkreis würde entfallen bei von

Gewalt betroffenen Frauen ohne polizeiliche

Intervention

- Veranstaltungen und Informationsangebotefür

bestimmte Berufsgruppen wieSchulsozialarbeit würd um

ein Drittel reduziert

- Eigenmittel und Zuschüsse in Höhe von 142.000,- €

gefährdet

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 106.000 €, Zuschuss neu: 53.000 €

- Wegfall einer Personalstelle und Gefährdung einer

weiteren

- Gefährdung von 18 Mitarbeiterinnen mit 1.013

ehrenamtlichen Stunden und deren professionelle

Begleitung

- Begleitung der Opfer zur Anzeigenerstattung bei der

Polizei oder zur Zeugenaussage vor Gericht nur noch

im Einzelfall möglich

- Reduzierung der Spendenakquise und Einwerben von

Drittmittel

Arbeitskreis Straffälligenhilfe

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 31.100 €, Zuschuss neu: 15.550 €

- Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl auf 7,5

- dadurch Wegfall von Entlassungsvorbereitung und-

begleitung

- dadurch Entlassung von mehr Haftentlassenen ohne

soziale Anbindung in die Obdachlosigkeit

- geringere Vermittlung von Haftentlassenen mit

Suchtproblemen in die Substitution

- fehlende Kriseninterventionsmöglichkeiten bei den

Haftentlassenen, erhöhte Gefahr der erneuten

Straffälligkeit

- Wegfall der Angehörigenbetreuung

Bunter Kreis

Zuschuss alt: 5.000 €, Zuschuss neu: 2.500 €

Integratives Jugendcamp Merzbrück

Zuschuss alt: 5.500 €, Zuschuss neu: 2.750 €

Gesamtsumme alt: 276.500 €, Gesamtsumme neu: 138.250 €

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Für das Jahr 2015 ff. ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-09-02 FB 50_0095_WP17 Auswirkungen der Str SAO.pdf

22.11.2024

115.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 24.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:13

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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