1. Oktober 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 4Öffentlich

Planstelleneinrichtung im Zusammenhang mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF)

FB 11/0086/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Begolli berichtet, dass es ausweislich der Vorlage in dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Überlastungsanzeigen gegeben hat. Sie findet es sehr unglücklich, dass die Fraktionen erst im Rahmen der Vorlage von den Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis erhalten haben. Frau Begolli erkundigt sich, inwieweit die Möglichkeit besteht innerhalb des Ausschusses vorab über gestellte Überlastungsanzeigen informiert zu werden.

Herr Hammers führt aus, dass aus seiner Sicht eine Informationsweitergabe über Anzahl der Anzeigen und in welchen Bereichen sie gestellt wurden, möglich ist. Herr Keller meldet gegen eine Mitteilung innerhalb des Ausschusses Bedenken an.

Frau Begolli fügt erläuternd hinzu, dass ihre Anfrage sich auf die Möglichkeit bezog, gegebenenfalls durch die Verwaltung kurz vorab im nicht öffentlichen Teil unter Mitteilungen der Verwaltung informiert zu werden, wenn Bereiche im Besonderen bzw. vermehrt betroffen sind.

Frau Lucke formuliert abschließend,die Anfrage von Frau Begolli als Bitte an die Verwaltung mitzunehmen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2016 die Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze von Personal in ordnungsgemäße Planstellen in einem Umfang von: 1 Vollzeitäquivalent im Bereich Sozialarbeit als Teamleitung (EG S 17 TVöD SuE) 9 Vollzeitäquivalenten im Bereich Sozialarbeit (EG S 14 TVöD SuE) 3 Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG) sowie 1 weiteren Vollzeitäquivalent im Bereich der Vormundschaften (EG S 12 TVöD SuE) die befristete Einrichtung von 2 weiteren Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur

Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2016

  1. die Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze von Personal in ordnungsgemäße Planstellen in einem Umfang von:
  • 1 Vollzeitäquivalent im Bereich Sozialarbeit als Teamleitung (EG S 17 TVöD SuE)
  • 9 Vollzeitäquivalenten im Bereich Sozialarbeit (EG S 14 TVöD SuE)
  • 3 Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG) sowie
  • 1 weiteren Vollzeitäquivalent im Bereich der Vormundschaften (EG S 12 TVöD SuE)
  1. die befristete Einrichtung von 2 weiteren Vollzeitäquivalenten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (EG 9 TVöD / A 10 ÜBesG).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Hinblick auf Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) ist aktuell das erstaufgreifende Jugendamt gesetzlich verpflichtet, die umF umgehend in Obhut zu nehmen. Eine Verteilung der umF auf Länder und Kommunen – ähnlich wie bei den von FB 50 betreuten Flüchtlingen – erfolgt bisher nicht. Aachen ist aufgrund der Grenzlage besonders betroffen.

Aus diesem Grund beschloss der Verwaltungsvorstand am 25.02.2014 und in weiteren Sitzungen den überplanmäßigen Einsatz von SozialarbeiterInnen, Vormündern und SachbearbeiterInnen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zunächst befristet bis 31.12.2015.

Die dem Verwaltungsvorstand seit nahezu einem Jahr monatlich übermittelte Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen zeigt, dass sich die Zahlen der zu betreuenden Jugendlichen in den letzten eineinhalb Jahren annähernd verdoppelt hat.

Zwar soll zum 01.01.2016 ein Gesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kraft treten, das die bundesweite Aufnahmepflicht aller Bundesländer zur Ermöglichung eines am Kindeswohl ausgerichteten landesinternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens regelt („Gesetz zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“), jedoch ist dabei in der Umsetzung vorgesehen, dass Aachen aufgrund seiner besonderen Erfahrungen mit der Betreuung von umF entweder als eine der einzurichtenden Erstaufnahmestellen oder zumindest als Kompetenzzentrum ausgewiesen werden wird. Da für die damit anfallenden Aufgaben ebenfalls personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind, wäre auch bei sinkenden Fallzahlen durch Verteilung der umF auf andere Kommunen nicht mit einem rückläufigen Personalbedarf zu rechnen – zumal alle bis 31.12.2015 noch in Aachen aufgegriffenen Jugendlichen nach dem bisherigen Verfahren hier zu betreuen bleiben.

Daher ist beabsichtigt, die im Betreff benannten überplanmäßigen Funktionen in reguläre Planstellen umzuwandeln.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sollten darüber hinaus zwei weitere befristete Stellen eingerichtet werden. Schon die Fallzahlen zum 30.04.2015 zeigen über die drei besetzten Funktionen hinaus weiteren personellen Bedarf. Aufgrund verspäteter Stellenbesetzungen ist jedoch überdies ein enormer Bearbeitungsstau im Bereich der Heranziehung entstanden, den es dringend abzuarbeiten gilt. Mit dem derzeitigen Personalbestand ist dies nicht mehr zu gewährleisten, was aktuell vorliegende Überlastungsanzeigen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aus verschiedenen Sozialraumteams belegen. Diese müssen bereits seit Monaten insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen im Sozialraumteam 8 – umF unterstützend tätig werden und sehen sich dazu kaum noch in der Lage.

Insofern zeigt sich deutlich, dass die drei bisher dort verorteten Funktionen nicht ausreichen, den weiter steigenden Fallbestand bearbeiten zu können – von einer Einnahmesteigerung ganz zu schweigen.

Vielmehr ist nach Einschätzung sowohl der Fachdienststelle als auch des FB 11 die Einrichtung von zwei weiteren Sachbearbeiterstellen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

966.200 €

966.200 €

2.898.600 €

2.898.600 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

0

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

* Die entsprechenden Personalkosten sind bereits im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt:

Profession

EG / BesG

Personalkosten
lt. KGSt 2014/2015

Anzahl

Summe

Teamleitung

S 17

75.800

1

75.800 €

Sozialarbeiter

S 14

58.900

9

530.100 €

SB WiHi

EG 9 / A 10

60.200

5

301.000 €

Vormundschaften

S 12

59.300

1

59.300 €

P-Kosten 2016

966.200 €

P-Kosten 2017 - 2019

2.898.600 €

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-09-07 FB 11_0086_WP17 Planstelleneinrichtu SAO.pdf

12.1.2025

369.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 01.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:16